

Das E-Rezept
Schnell digital zum Medikament
Der neue Weg zum Medikament ist digital. Zukünftig kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung elektronisch statt auf Papier ausstellen: Das sogenannte E-Rezept. Empfangen und einlösen können Sie die digitale Verordnung über die E-Rezept-App der gematik. Diese ist mit diversen Zusatzfunktionen ausgestattet, die das Einlösen eines Rezeptes so schnell, komfortabel und sicher machen wie noch nie.
Welche Vorteile habe ich durch das E-Rezept und die E-Rezept-App?
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Ihre Rezepte haben Sie jederzeit und an jedem Ort im Smartphone griffbereit
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Medikamente lassen sich bequem über die App bestellen und später abholen oder liefern
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Die App findet für Sie automatisch die Apotheke, die Ihre Medikamente vorrätig hat
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Managen Sie ganz einfach die Verordnungen Ihrer Angehörigen per Familienfunktion
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Sie sparen sich den Weg zum Arzt für Folgerezepte im laufenden Quartal
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Mit dem Archiv behalten Sie den Überblick über alle Ihre Verordnungen
Voraussichtlich in 2024 verfügbar
Das E-Rezept wird derzeit von ausgewählten Versicherten, Arztpraxen und Apotheken getestet. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Testphase folgt die flächendeckende Einführung für gesetzlich Versicherte. Bis dahin nutzen wir die Zeit, um uns technisch und logistisch in eine optimale Startposition für die Einführung des E-Rezeptes auch für Privatversicherte zu bringen. Freuen Sie sich auf den geplanten Startschuss und damit jede Menge Vorteile für Sie – in 2024.
Fragen zum elektronischen Rezept
Aktuell können Sie das E-Rezept noch nicht nutzen, da es sich noch in der Testphase befindet. Sie können sich aber auf der Webseite der gematik einen Eindruck von der E-Rezept-App verschaffen. Wir benachrichtigen Sie gerne, sobald Sie das E-Rezept verwenden können – füllen Sie dazu einfach das Formular am Ende der Seite aus.
Sie haben auch künftig die Möglichkeit, Ihr Rezept in Papierform zu erhalten. Das ausgedruckte Rezept wird optisch leicht anders aussehen, als Sie es aktuell kennen. Die Medikamente können Sie dann wie bisher gegen Vorlage des Papier-Rezeptes in Ihrer Apotheke abholen.
Viele Versicherte haben pflegebedürftige Angehörige, für die der Weg zum Arzt oder in die Apotheke zu beschwerlich ist. Mit der Familienfunktion in der E-Rezept-App können sie zukünftig verschriebene Medikamente für diese Angehörigen oder auch die Nachbarin oder den Nachbarn abholen.
Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur wer im Besitz des Rezeptcodes für ein E-Rezept ist, kann es auch abrufen: Das ist neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Zudem kann diese Person den Rezeptcode an eine Person ihrer Wahl weitergeben.
Die gematik wurde von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Zu den Gesellschaftern gehören unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen wie z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken etc. im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendung sicher miteinander. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.
Wenn Sie sich noch detaillierter mit dem Thema Datenschutz und –sicherheit beschäftigen möchten, legen wir Ihnen folgende Seiten ans Herz:
- Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Teilnehmer im deutschen Gesundheitswesen und ermöglicht die verschlüsselte Übertragung und den sicheren Zugriff auf medizinische und persönliche Daten von Versicherten.
- Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde im November 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und schafft damit die Grundlagen zum E-Rezept.
- Das Bundesgesundheitsministerium formulierte das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und detailliert damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ergeben.
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