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Grenzversicherung

Versicherungsschutz für im Ausland zugelassene Pkw in Deutschland

Wer in Deutschland mit einem Kfz unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für Pkw, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland nicht erlaubt. Je nachdem, aus welchem Land der Pkw kommt, ist die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgeschlossene Versicherung, die über das Kennzeichen nachgewiesen wird, eine Grüne Karte oder der Abschluss einer Grenzversicherung erforderlich. Wir erklären, was beim Versicherungsschutz zu beachten ist: 

Die “Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr” ist besser bekannt als Grüne Karte. Sie dient in allen Staaten, die dem „Grüne-Karte-Abkommen“ angehören, als Nachweis, dass für das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – und zwar nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Daneben enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Seit dem 1. Juli 2020 hat sich für Deutschland die Farbe geändert: Aus dem grünen Dokument wurde ein schwarzweißes. 

Ukrainische Flüchtende können eine Grüne Karte von ihrem ukrainischen Kfz-Versicherer erhalten – und zwar digital und auch dann, wenn sich das Fahrzeug nicht in der Ukraine befindet.

In den Staaten des EWR (das sind die EU-Länder sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Kroatien) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Monaco, San Marino, Serbien, in der Schweiz und UK gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, dass in diesen Ländern schon für in diesen Ländern zugelassene Fahrzeuge das jeweilige gültige amtliche Kennzeichen als Nachweis für den Versicherungsschutz gilt. Derartige Fahrzeuge brauchen daher keine Grüne Karte, wenn sie in den EWR-Staaten unterwegs sind. 

Sollte man mit einem in einem Land zugelassenen Fahrzeug unterwegs sein, das dem „Grüne-Karte-Abkommen“ angehört (wie beispielsweise Ukraine) und kein EWR-Staat ist, muss man auch in den EWR-Staaten die Grüne Karte auf jeden Fall mitzuführen.

Die Grüne Karte bekommt man bei seinem Kfz-Versicherer. Der Halter des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs sollte sich an seinen (ausländischen) Kfz-Versicherer wenden, der über die Ausstellung und Übersendung der Grünen Karte nähere Informationen geben kann.

Das Ablaufdatum der Grünen Karte steht auf der Vorderseite.

Die Grenzversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge, die über keinen anderweitigen wirksamen Haftpflichtdeckungsnachweis verfügen, wie beispielsweise eine Grüne Karte, die der ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung gestellt hat. Überquert ein Fahrer mit seinem im Drittland zugelassenen Kfz die Grenze zu einem EU-Mitgliedsstaat, so muss er bei Grenzübertritt eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die sogenannte Grenzversicherung, abschließen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gewährleistet, dass ein Verkehrsopfer umfassend entschädigt wird. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen in Deutschland, so begeht man eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man vorsätzlich dagegen verstößt, einfaches fahrlässiges Verhalten reicht aus. Darüber hinaus wird man persönlich in Regress genommen, für die Schäden, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht.

Ferner würden die deutschen Behörden das Fahrzeug, das ohne gültigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in Deutschland unterwegs ist, sicherstellen und an der Weiterfahrt hindern.

Die Grenzversicherung kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr abgeschlossen werden. Die Einzelheiten sind mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abzustimmen, der die Grenzversicherung anbietet. Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Sollte der Versicherungsschutz noch während des Aufenthaltes im Gültigkeitsgebiet auslaufen, muss der Autofahrer rechtzeitig für eine Verlängerung sorgen. 

Der Fahrer des Kfz ist verpflichtet, die vom Kfz-Haftpflichtversicherer herausgegebene Versicherungsbescheinigung bei sich zu führen, damit er nachweisen kann, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug besteht. Nach momentaner Rechtslage muss die Versicherungsbescheinigung in Papierform bei einer Fahrzeugkontrolle vorgelegt werden. Eine vom Versicherer digital zur Verfügung gestellte Versicherungsbescheinigung muss der Fahrer daher ausdrucken und im Fahrzeug mit sich führen.

Die Grenzversicherung kann grundsätzlich bei den Kfz-Versicherern in Deutschland abgeschlossen werden.

Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann Versicherungsschutz in Deutschland dadurch erlangt werden, indem man eine Grüne Karte seines ukrainischen Kfz-Versicherers kauft (siehe oben). Hierdurch hat man automatisch Haftpflichtversicherungsschutz für Europa und kann unproblematisch in ein anderes europäisches Land fahren. Sollte man die Grüne Karte nicht haben, so muss man bei Grenzübertritt in den EU-Raum eine Grenzversicherung abschließen. Teilweise verfügen nach Deutschland einreisende Flüchtende bereits über eine Grenzversicherung für ihr ukrainisches Fahrzeug, die in einem der Anrainerstaaten der Ukraine (Polen, Ungarn, Moldawien) erworben wurde. Sollte diese Grenzversicherung auslaufen oder hat man keine Grenzversicherung in einem EU-Anrainerstaat der Ukraine abgeschlossen, so müssen die Fahrer ukrainischer Fahrzeuge ab dem 1. Juni 2022 eine Grenzversicherung in Deutschland nachweisen. Die Initiative der Kfz-Haftpflichtversicherung läuft am 31. Mai 2022 aus.

Kfz-Haftpflichtversicherer können eine „normale“ Kfz-Haftpflichtversicherung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge abschließen. Sollte das Fahrzeug in der Ukraine zugelassen sein, so kann nur eine Grenzversicherung angeboten werden. Wenn sich der Halter eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugs entscheiden sollte, sein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, so wäre dafür eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. Hierfür kann sich der Kfz-Halter vor der Zulassung an einen deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden.