Betriebliche Altersversorgung in Gütersloh
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Mitarbeitende gewinnen und binden
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Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen
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Wettbewerbsfähig bleiben mit passgenauen Lösungen
Ein rundum zufriedenes Team mit der betrieblichen Altersversorgung in Gütersloh
Das Rentenniveau sinkt und ohne private Vorsorge werden viele Angestellte im Handel ihren Lebensstandard im Alter nicht halten können. Das Bewusstsein für diese Tatsache wächst und damit auch die Suche nach vielversprechenden Lösungen. Im Rahmen der Belegschaftsversorgung schaffen Sie als arbeitgebende Instanz mit den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Gütersloh einen zusätzlichen Anreiz für die Bindung und Gewinnung neuer Fachkräfte. Die Aussicht auf konstante Bedingungen im Alter kann die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden zudem nachhaltig verbessern.
Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
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Fachkräfte binden
als Arbeitgeber mit finanziellen Zuwendungen unterstützen
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Lohnnebenkosten senken
durch Steuervorteile und staatliche Förderungen
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Wettbewerbsfähig bleiben
Demografischen Wandel mit modernen Versorgungskonzepten meistern
Ein Vorsorgeangebot mit vielen Möglichkeiten
Die betriebliche Altersversorgung in Gütersloh bietet Arbeitnehmenden eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitig flexiblen Beitrags- und Zuzahlungsmöglichkeiten. Während Sie als Arbeitgeber mit diesem Vorsorgeangebot Sozialverantwortung zeigen, können Ihre Mitarbeitenden entspannter in die Zukunft blicken.
Als Arbeitgeber stehen Ihnen für diese Form der Belegschaftsversorgung verschiedene Bausteine zur Verfügung, wobei Sie entscheiden, welche Bausteine Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten möchten.
Die Bausteine der bAV im Überblick
Bei der betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung verzichten Ihre Mitarbeitenden auf einen Teil ihres Bruttogehaltes. Während Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen, profitieren diese von der staatlichen Förderung.
Auch Vermögenswirksame Leistungen können von Ihren Mitarbeitenden in Beiträge zur bAV umgewandelt werden. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihre Beiträge zur Sozialversicherung.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, will der Gesetzgeber die betriebliche Säule der Altersversorgung gezielt stärken. Arbeitgeber sind seit 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % zur Entgeltumwandlung zu leisten – und zwar für Bestands- und Neuverträge.
Wer über die 15% hinaus bezuschusst, hat die Möglichkeit sich als Arbeitgeber noch attraktiver darzustellen und sich der sozialen Verantwortung für die Belegschaft im besonderen Maße anzunehmen. Ein cleverer Schritt im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter.
Das Zahlen fester Beiträge zum regulären Lohn und Gehalt stellt eine weitere Möglichkeit in der Belegschaftsversorgung dar, um Mitarbeiter neben dem gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei der Altersvorsorge nachhaltig zu unterstützen. Im Rahmen der Mitarbeiterbindung können Sie sich mit einer Aufstockung der betrieblichen Altersversorgung einen starken Wettbewerbsvorteil verschaffen und mit festen Arbeitgeberleistungen anstelle einer Gehaltserhöhung qualifiziertes Fachpersonal binden, während Sie Lohnnebenkosten einsparen.
Auch eine Kombination aller Bausteine, ohne das Versorgungsrisiko zu tragen, ist mit der SIGNAL IDUNA an Ihrer Seite möglich, da wir die Leistungen an Ihre Mitarbeitenden erbringen.
Die betriebliche Altersversorgung in 2,5 Minuten
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Ihre Möglichkeiten zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Neben rechtlichen und tarifvertraglichen Vorgaben spielt der zu versorgende Personenkreis eine zentrale Rolle in der Wahl des geeigneten Durchführungsweges. Ebenso gilt der Umgang mit steuerlich relevanten Aspekten als wichtiges Kriterium für die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung in Gütersloh.
In der Basis funktionieren alle Durchführungswege auf die gleiche Weise. Während der Einzahlungsphase werden die Beitragszahlungen durch Steuervorteile und Einsparungen in den Sozialabgaben staatlich gefördert. Mit Renteneintritt beginnt die Auszahlungsphase. Auf die erhaltenen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden dann Steuern und Sozialabgaben fällig. Die verschiedenen Betriebsrentenmodelle unterscheiden sich im Wesentlichen in ihren Renditeaussichten, in der Wahl möglicher Zusatzbausteine und in ihren Regelungen bei einem Jobwechsel.
Als Spezialist für die bAV in Gütersloh findet das Team von Döbler & Voß passende Lösungen für die Versorgung Ihrer Mitarbeiter.
Beratung zur betrieblichen Altersversorgung in Gütersloh
Für welche Form der betrieblichen Altersversorgung im Handel Sie sich als Arbeitgeber auch entscheiden: Jede hat ihre Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich von den Spezialisten der Döbler & Voß Assekuranz- und Finanzdienstleistungen GmbH rund um die betriebliche Altersvorsorge als Bestandteil einer soliden Belegschaftsversorgung beraten. Bauen Sie auf bestmögliche Unterstützung durch einen zuverlässigen Partner und reduzieren Sie Ihren Aufwand auf ein Minimum.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
Der Staat fördert die bAV für Betriebe im Handel in jedem Fall durch Vergünstigungen in den Steuer- und Sozialabgaben. Je nach gewähltem Durchführungsweg gibt es weitere Förderung und Unterstützung für den Arbeitgeber:
- 30 % staatlicher Zuschuss für den Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung von Geringverdienenden (bAV-Förderbetrag) bei arbeitgeberfinanzierter Beitragszahlung
- Wegfall der Bilanzierung von Versorgungsverpflichtungen und damit keine bilanziellen Auswirkungen durch Versorgungsverpflichtungen
- Zuwendungen als Betriebsausgabe steuerlich voll abzugsfähig
Sie als Arbeitgeber entscheiden über die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Betrieb und legen den für Sie passenden Durchsetzungsweg fest.
Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmende einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gibt an, welche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge dabei eingespart werden können. So sind die durch Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge bis zu einer Höhe von 8 % der geltenden Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind es bis zu 4 %.
Als Arbeitgeber verpflichten Sie sich, durch die Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge zu bezuschussen. Dieser Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung beläuft sich auf maximal 15 % des umgewandelten Entgelts. Gleichzeitig ist er höchstens so hoch, wie die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetzt, dass am 01.01.2018 in Kraft getreten ist und in zwei Etappen umgesetzt wurde, beabsichtigt die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland weiter auszubauen. Es dient nicht zuletzt der Altersabsicherung und Altersvorsorge von Geringverdienenden und soll die allgemeinen Rahmenbedingungen bestehender Systeme der bAV verbessern.
Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BRSG) beinhaltet eine Erhöhung des Förderrahmens, ein Sozialpartnermodell und einen Freibetrag in der Grundsicherung. Daraus ergeben sich sowohl Pflichten für die Arbeitgeber als auch eine Reihe von Vorteilen für beide Seiten (Sozialpartnermodell). Mehr zum BRSG
Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber die Entgeltumwandlung sowohl bei Neuverträgen als auch bei Altverträgen verpflichtend bezuschussen (max. 15% des umgewandelten Entgelts). Das gilt, wenn der Mitarbeitende sich für den Durchführungsweg der Direktversicherung, der Pensionskasse oder des Pensionsfonds entschieden hat.
Selbstständige sind häufig nicht oder nur unzureichend über die gesetzliche Altersversorgung abgesichert. Das eröffnet aber auch Chancen, eine attraktive Versorgung über das eigene Unternehmen und mit Unterstützung der SIGNAL IDUNA-Konzepte aufzubauen.
Als Geschäftsführer können Sie von den großzügigen steuerlichen Förderungen profitieren, wie sie auch für Arbeitnehmer gelten. Das bedeutet für Sie, dass Sie innerhalb der gleichen Grenzen Bezüge steuerfrei in eine Altersvorsorge einzahlen können. Als bilanzierendes Unternehmen haben Sie zusätzlich den Vorteil, bei Erteilung einer Pensionszusage steuermindernde Pensionsrückstellungen bilden zu können.