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Ihre Arbeitskraft optimal absichern

  • Verlässlicher Schutz Ihres regelmäßigen Einkommens
  • Günstiger Einstieg für Schüler und Berufsstarter
  • Maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bedürfnisse

Handwerkerinnen und Handwerker – egal ob selbstständig oder angestellt – sind auf ihre Arbeitskraft angewiesen. Sie ist Voraussetzung für das Einkommen, das für die meisten den Lebensstandard sichert. Was aber passiert, wenn der Gesundheitszustand es dauerhaft nicht mehr erlaubt, zu arbeiten?

Gerade Handwerkerinnen und Handwerker sind an ihren häufig wechselnden Arbeitsplätzen besonderen Belastungen und Gefahren ausgesetzt. Ihr Risiko, im Laufe eines Arbeitslebens zum Beispiel durch Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall die Arbeitskraft zu verlieren, ist höher als bei anderen Berufsgruppen. Allen Berufstägigen ist aber eines gemeinsam: Kann der Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, ist die staatliche Unterstützung entweder nicht vorhanden oder gering. Das gilt auch für Versicherte der Rentenversicherung. 

Mit den SI WorkLife-Angeboten von SIGNAL IDUNA bestehend aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung schützen Sie Ihre Arbeitskraft individuell und federn drohende Einkommensverluste ab – mit passgenauen Lösungen für Ihre Bedürfnisse. 

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen

  • zu 50 Prozent
  • für mindestens voraussichtlich 24 oder sechs Monate (je nach ausgewähltem Versicherungsumfang)

nicht mehr ausüben können.

Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind laut dem unabhängigen Analysehaus Morgen & Morgen psychische Erkrankungen (34,5 Prozent) gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,1 Prozent) sowie Krebs oder andere bösartige Geschwüre (17,35 Prozent). SIGNAL IDUNA bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung in den beiden Tarifen SI WorkLife EXKLUSIV und SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS an. Psychische Erkrankungen sind mitversichert.

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert hingegen den Verlust von einzelnen Grundfähigkeiten ab wie den Verlust der Sehfähigkeit oder Heben und Tragen. Besonders bei körperlichen Tätigkeiten wie im Handwerk sind Berufstätige auf diese Fähigkeiten angewiesen. Verliert die versicherte Person eine der vereinbarten Grundfähigkeiten, wird die im Vertrag festgelegte monatliche Rente gezahlt – unabhängig davon, ob die Handwerkerin oder der Handwerker weiter in ihrem beziehungsweise seinem Beruf arbeiten kann. SIGNAL IDUNA bietet die Basisvariante SI WorkLife KOMFORT an, in der zwölf Grundfähigkeiten abgesichert sind. In der Premiumvariante SI WorkLife KOMFORT-PLUS sind sogar 21 Grundfähigkeiten enthalten. Beide Varianten bieten den Versicherungsschutz auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. 
 

Für wen ist welche Versicherung sinnvoll?

Die Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT ist die richtige Wahl, wenn die individuelle Leistungsfähigkeit abgesichert werden soll. Zahlungen fließen, wenn bestimmte Aktivitäten nicht mehr möglich sind, gegebenenfalls kann die versicherte Person je nach Tätigkeit noch arbeiten. Psychische Erkrankungen sind nicht eingeschlossen. Wenn somit körperliche Ursachen der Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft sind, kann eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung in Betracht kommen. Zusätzlich ist der KOMFORT-Beitrag im Vergleich zum EXKLUSIV-Beitrag niedriger.

Dagegen bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV vollumfänglichen Schutz, sobald der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. 

Unser Tipp: Passt der EXKLUSIV-Tarif zu den eigenen Bedürfnissen und zum monatlichen Budget, ist der Versicherungsschutz am umfangreichsten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung können auch in Kombination abgeschlossen werden.

Ausgezeichnete Versicherungsleistungen

Für die SI WorkLife-Versicherungsleistungen KOMFORT-PLUS und EXKLUSIV-PLUS wurde SIGNAL IDUNA mit Bestnoten ausgezeichnet:

M&M Rating: 5 Sterne für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
M&M Rating: 5 Sterne für SI WorkLife KOMFORT-PLUS
Franke & Bornberg: hervorragend für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Franke & Bornberg: hervorragend für SI WorkLife KOMFORT-PLUS

SI WorkLife: Die Leistungen im Überblick

SI WorkLife EXKLUSIV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihr wichtigstes Werkzeug: Ihre Arbeitskraft. Für alle, denen ihr ausgeübter Beruf wichtig ist.
Produkthighlights
100 % Leistung bei 50 % Berufsunfähigkeit
Auch psychische Erkrankungen abgesichert
Sie werden nicht abstrakt auf andere Tätigkeiten verwiesen, die Sie noch ausüben könnten
Umfassende Ausbaugarantie
Wiedereingliederungshilfe
SI WorkLife EXKLUSIV
24 Monate Prognosezeitraum
SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
6 Monate Prognosezeitraum
Zusätzliche Leistungsbausteine optional wählbar
SI WorkLife KOMFORT

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert Ihre körperlichen sowie geistigen Grundfähigkeiten. Für alle, denen ihre Leistungsfähigkeit wichtig ist.
Produkthighlights
Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit
6 Monate Prognosezeitraum
Optionale Worst-Case-Kapitalhilfe bei schwerer Krankheit
Umfassende Ausbaugarantie
Wechselmöglichkeit in die Berufsunfähigkeitsversicherung
SI WorkLife KOMFORT
12 Grundfähigkeiten zzgl. Pflegebedürftigkeit und Demenz abgesichert
SI WorkLife KOMFORT-PLUS
21 Grundfähigkeiten zzgl. Pflegebedürftigkeit und Demenz abgesichert
  • Bei der Teilnahme am Gesundheitsprogramm unterstützt die IKK classic ihre Versicherten aktiv mit einem Geldbonus. Dieser kann unter anderem als Zuschuss zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet werden. Dabei sind mehr als 500 Euro jährlich möglich.

  • Körperlich Tätige können bei einem erhöhtem Anteil Bürotätigkeit, Personalverantwortung für mindestens fünf Mitarbeiter und/oder entsprechendem Ausbildungsabschluss, zum Beispiel Meister, von finanziellen Vorteilen profitieren.

  • Schüler, Studierende und Azubis können sich bei einem frühen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung preiswert absichern und langfristig durch Beitragsvorteile sparen. Es erfolgt später keine Umstufung in die teurere Berufsgruppe.

Fragen und Antworten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen weiter ihren Lohn beziehungsweise ihr Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse für maximal 72 Wochen das sogenannte Krankengeld. Bei gesetzlich Versicherten beträgt das Krankengeld höchstens rund 78 Prozent des Netto-Einkommens. So entsteht bereits mit Beginn der Zahlung des Krankengeldes eine Versorgungslücke gegenüber Ihrem bisherigen Einkommen. Selbstständige erhalten als gesetzlich Versicherte nur dann Krankengeld, wenn gegen Zusatzbeitrag ein Anspruch darauf mit der Krankenkasse vereinbart wurde.

Privat versicherte Personen erhalten bei Arbeitsunfähigkeit ebenfalls mindestens sechs Wochen Lohn und Gehalt vom Arbeitgeber. Im Anschluss leistet ein zusätzlich abgeschlossenes Krankentagegeld im Umfang des jeweiligen Versicherungsvertrages. Selbstständige müssen ihr fehlendes Einkommen eigenverantwortlich absichern. 

Staatliche Unterstützung bei Erwerbsminderung:

Wenn Sie auf unabsehbare Zeit nicht mehr voll arbeiten können, entfällt dadurch im Regelfall das Krankengeld/Krankentagegeld. Stattdessen haben Sie Anspruch auf die – meistens geringere – staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich danach, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können – die konkrete berufliche Tätigkeit ist dabei unerheblich. Es wird unterschieden zwischen zwei Graden der Erwerbsminderung:

  • Die volle Erwerbsminderungsrente mit maximal 36 Prozent des letzten Bruttoverdienstes. Diese wird nur gezahlt, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können. 
  • Die halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von 18 Prozent des letzten Bruttoverdienstes. Diese wird gewährt, wenn Sie eine unbestimmte berufliche Tätigkeit mindestens drei Stunden und weniger als sechs Stunden pro Tag ausführen können. 

Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage ist, ihren beziehungsweise seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Tritt dieser Fall ein, so greift unsere hier vorgestellte Berufsunfähigkeitsversicherung und es wird – abhängig von den jeweils geltenden Leistungsvoraussetzungen – eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe ausgezahlt.

Von staatlicher Seite wird bei Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente prinzipiell nicht zwischen berufsunfähig oder erwerbsunfähig unterschieden. Der Begriff "Berufsunfähigkeit" spielt in der Gesetzgebung keine Rolle. Es wird lediglich zwischen zwei Graden der Erwerbsminderung unterschieden, für die eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann.

Um Ihre Lebensqualität und das gewohnte Lebensumfeld auch im Falle einer Berufsunfähigkeit oder bei Ausfall einer Ihrer Grundfähigkeiten weiterhin genießen zu können, sollten Sie den möglichen Verlust Ihrer Arbeitskraft beziehungsweise Ihrer Grundfähigkeiten in angemessener Höhe absichern. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie die entsprechende Versorgungslücke anhand Ihrer aktuellen Gehaltsunterlagen und der Ihnen vorliegenden Renteninformationen selbst bestimmen können. 

Ihr monatliches Bruttoeinkommen                          3.000,00 €

Ihr monatliches Nettoeinkommen                            2.100,00 €

abzüglich der Gesetzlichen                                     - 1.080,00 €
Erwerbsminderungsrente

(maximal 36 Prozent des Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderungsrente) 

abzüglich vorhandener betrieblicher                       -      0,00 €
und privater Ansprüche

Ihre Versorgungslücke bei
Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung.              =  1.020,00 € 

Die sich aus dieser Berechnung ergebende Versorgungslücke sollten Sie mindestens absichern. Die Lücke kann jedoch noch größer werden, wenn die Voraussetzungen zur Zahlung der vollen staatlichen Erwerbsminderungsrente nicht oder nur teilweise erfüllt sind. Denn der Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder der Verlust einer Grundfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung fließt.

Deshalb empfiehlt es sich grundsätzlich, 70 Prozent des Bruttoeinkommens abzusichern. Bei Selbstständigen sind es 70 Prozent vom durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre.

Ja. Dank unserer Ausbaugarantie können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sowie Ihre Grundfähigkeitsrente ganz unkompliziert ausbauen. Innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ist das – sobald Ihr Vertrag mindestens sechs Monate besteht – ohne konkreten Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Bei einer Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente müssen Sie uns in dem Fall lediglich bestätigen, dass Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage durchgehend arbeitsunfähig waren.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise Grundfähigkeitsrente aufgrund konkreter Anlässe zu erhöhen. Bei folgenden Lebensereignissen können Sie den Versicherungsschutz unter anderem anpassen.

Die wichtigsten anlassbezogenen Ausbaugründe:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Abschluss einer Ausbildung
  • Abschluss des Studiums
  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
  • Gehaltssteigerung um mindestens zehn Prozent
  • Erwerb oder Neubau einer Immobilie
  • Beförderung zum leitenden Angestellten
  • Meisterprüfung bestanden

Weitere Möglichkeiten zur Anpassung der Rentenhöhe:

  • Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente oder Grundfähigkeitsrente kann sich im Leistungsfall durch eine Überschussbeteiligung erhöhen. Dies ist jedoch nicht garantiert. 
  • Im Berufsunfähigkeitstarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS und den Grundfähigkeitsversicherungen SI WorkLife KOMFORT und KOMFORT-PLUS haben Sie die Möglichkeit, gegen einen Mehrbeitrag eine garantierte Rentensteigerung von ein bis drei Prozent im Leistungsfall zu vereinbaren. 
  • Sie können die Rentenleistung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise Ihrer Grundfähigkeitsversicherung steigern, indem Sie Ihren Beitrag jährlich um ein bis maximal fünf Prozent erhöhen. So passen Sie den Wert Ihres Versicherungsschutzes Ihrem steigenden Lebensstandard an. Der automatischen Anpassung können Sie während der Laufzeit unbegrenzt widersprechen, falls Sie die Erhöhung nicht wahrnehmen wollen.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung von SIGNAL IDUNA zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, also durch ärztlich nachgewiesene 

  • körperliche oder psychische Erkrankung,
  • Körperverletzung
  • oder einen mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall

für längere Zeit voraussichtlich nicht in der Lage sind, Ihrer beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nachzugehen.

Leistungsvoraussetzung SI WorkLife EXKLUSIV:

Falls ärztlich prognostiziert wurde, dass der diagnostizierte, tätigkeitsverhindernde Gesundheitszustand mindestens zwei Jahre andauern wird, erhalten Sie bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe. Sollte direkt nach dem Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung keine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit möglich sein, erhalten Sie die versicherten Leistungen bei diesem Tarif ab dem siebten Monat – falls Sie zuvor bereits durchgehend mehr als sechs Monate berufsunfähig gewesen sind.

Leistungsvoraussetzungen SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS: 

Bei einer Absicherung mit dem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS erhalten Sie bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie für mindestens sechs Monate außerstande sein werden, Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Dies muss ärztlich festgestellt werden. Falls keine ärztliche Prognose über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit möglich ist, erhalten Sie die versicherten Leistungen, sobald Sie bereits mehr als sechs Monate durchgehend berufsunfähig gewesen sind. Wir leisten dann sogar zusätzlich rückwirkend ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit.

Die Grundfähigkeitsversicherung von SIGNAL IDUNA leistet, wenn Sie eine der zwölf (oder 21) versicherten Grundfähigkeiten aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls verlieren. Voraussetzung für die Auszahlung der Grundfähigkeitsrente ist unter anderem ein ärztlicher Nachweis durch geeignete medizinische Befunde eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung (zum Beispiel Chirurgie, Neurologie, Orthopädie). Der ärztliche Nachweis muss belegen, dass die Grundfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen verloren wurde oder voraussichtlich verloren sein wird.

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt – und zwar infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls. Voraussetzung für die Auszahlung der Rentenleistung ist in diesem Fall die Feststellung, dass mindestens zwei Verrichtungen wie Ankleiden und Essen nicht mehr ausgeführt werden können. Auch hier muss unter anderem ein ärztlicher Nachweis durch geeignete medizinische Befunde eines Facharztes erfolgen, dass der Zustand der Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht oder voraussichtlich auf Dauer bestehen wird.

Auch wenn eine Demenz unter anderem durch ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie festgestellt wurde, erhalten Sie von uns die Grundfähigkeitsrente im vereinbarten Umfang.

Als Grundfähigkeiten werden Alltagsfähigkeiten wie Sprechen, Gehen oder Sehen bezeichnet, aber auch einige Voraussetzungen für körperliche Leistungen, wie beispielsweise der Gleichgewichtssinn oder die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln. Um Ihren Beruf ausüben zu können, greifen Sie permanent auf viele dieser Grundfähigkeiten zurück. Üblicherweise teilen Versicherungsunternehmen diese Grundfähigkeiten in Kategorien ein. Wir bei SIGNAL IDUNA haben für Sie zwei Absicherungspakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang geschnürt. 

Mit unserer Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT sind Sie bereits dann versichert und erhalten die vereinbarte monatliche Rente, wenn eine der folgenden Fähigkeiten ausfällt:

  • Intellekt (Ihre geistige Leistungsfähigkeit)
  • Eigenverantwortliches Handeln (gesetzliche Betreuung)
  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen
  • Armgebrauch
  • Greifen
  • Handgebrauch
  • Sitzen
  • Stehen
  • Gehen
  • Treppensteigen

Bei der Produktvariante SI WorkLife KOMFORT-PLUS ist zusätzlich zu den oben genannten Grundfähigkeiten der Ausfall einer von neun weiteren Grundfähigkeiten versichert:

  • Autofahren
  • Ein- und Aussteigen aus dem Auto
  • Nutzung des öffentliche Personennahverkehrs
  • Gleichgewichtssinn
  • Smartphone-Nutzung
  • Schreiben
  • Bücken und Erheben
  • Knien und Erheben
  • Heben und Tragen

Bei beiden Produktvarianten sind Sie – ohne Aufschlag – auch dann versichert, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Demenz auftritt.

Ein Verlust der Grundfähigkeit Heben und Tragen liegt beispielsweise vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit dem rechten oder mit dem linken Arm einen fünf Kilogramm schweren Alltagsgegenstand wie etwa eine Bohrmaschine oder eine gefüllte Einkaufstasche von einem Tisch zu heben und fünf Meter weit zu tragen.

Ein Verlust der Grundfähigkeit Gleichgewichtssinn liegt beispielsweise vor, wenn der Gleichgewichtssinn so gestört ist, dass eine Handwerkerin oder ein Handwerker nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr Leitern mit einer Arbeitshöhe von einem Meter besteigen oder auf Gerüsten in einer Höhe von einem Meter arbeiten kann.

Und ein Verlust der Grundfähigkeit Handgebrauch liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder rechten Hand zum Beispiel einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen.

Voraussetzung für die Auszahlung der Grundfähigkeitsrente ist unter anderem ein ärztlicher Nachweis durch geeignete medizinische Befunde eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung, dass die Grundfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen verloren wurde oder voraussichtlich verloren sein wird. Die genaue Beschreibung für den Verlust der jeweiligen Grundfähigkeit ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten.

Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung können Sie bis zum 30. Lebensjahr auf Wunsch die kostenlose EXKLUSIV-Option einschließen. Mit dieser Option können Sie Ihren Versicherungsschutz bis zum 35. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsprüfung ganz oder teilweise in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen. Das geht bei zahlreichen Anlässen wie zum Beispiel dem erstmaligen Beginn einer Berufsausbildung oder nach bestandener Meisterprüfung.

Die Vereinbarung der EXKLUSIV-Option ist sowohl bei SI WorkLife KOMFORT als auch bei SI WorkLife KOMFORT-PLUS möglich. Sie ist dann sinnvoll, wenn Sie sich zunächst für eine kostengünstige Absicherung Ihrer Grundfähigkeiten entscheiden – sich dabei aber die Möglichkeit offenhalten wollen, sich später gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.

In den meisten Fällen sind psychische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates der Grund für eine Berufsunfähigkeit – nicht der Arbeitsunfall. Darüber hinaus schützt die Berufsgenossenschaft nicht bei "privaten" Erkrankungen und Unfällen. SIGNAL IDUNA bietet Ihnen einen weltweiten 24-Stunden-Schutz.

Sie haben die Möglichkeit, eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Zum einen kann durch steuerliche Vorteile der Beitragsaufwand erheblich sinken und zum anderen wird die Mitarbeiterbindung gestärkt. Besonders interessant auch für Auszubildende. Je früher, desto besser.

Ja, Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bei Vertragsabschluss Sonderkonditionen – sowohl bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch bei der Grundfähigkeitsversicherung.

Wenn Sie einen Meistertitel führen, genießen Sie handfeste finanzielle Vorteile bei unseren Grundfähigkeitsversicherungen SI WorkLife KOMFORT und SI WorkLife KOMFORT-PLUS: Sie werden aufgrund des Meistertitels stets in unserer kostengünstigeren Berufsgruppe A versichert, auch wenn Sie aufgrund Ihres Berufes grundsätzlich in die höherpreisige Berufsgruppe B einzustufen wären.

Bevor Sie bei uns eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen können, müssen Sie zunächst die von uns gestellten Fragen hinsichtlich Ihrer aktuellen gesundheitlichen Lage und eventuell bestehender Vorerkrankungen beantworten. Für den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sind zwar nicht so viele Fragen zu beantworten wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch ist es sehr wichtig, dass Sie die gestellten Fragen vollständig und der Wahrheit entsprechend beantworten. Nehmen Sie sich daher Zeit dafür, überprüfen Sie Ihre Arztrechnungen und fragen Sie gegebenenfalls Ihren Haus- oder Spezialarzt nach Einblick in Ihre Patientenakte.

Nicht wahrheitsgemäß beantwortete Fragen können für Sie im Fall der Fälle zum Problem werden. Wenn zum Beispiel eine von Ihnen verschwiegene Vorerkrankung Jahre später zum Verlust Ihrer Arbeitskraft oder einer Ihrer Grundfähigkeiten führt, sind wir nicht verpflichtet, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente oder Grundfähigkeitsrente in vollem Umfang auszuzahlen – und können Ihnen diese in manchen Fällen sogar ganz verweigern.

Daher ist es letztlich in Ihrem eigenen Interesse und dient Ihrer finanziellen Sicherheit, die von uns gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von SIGNAL IDUNA gilt weltweit und sichert Sie auch gegen die Folgen von Ereignissen ab, die Ihnen im Ausland widerfahren. Bei Vertragsabschluss müssen nur Ihr Erstwohnsitz und Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen und die Dauer der Auslandsaufenthalte muss beschränkt sein.

Übrigens: Bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS übernehmen wir die Reise- und Übernachtungskosten bis zu einer festgelegten Höhe, wenn Sie zum Zweck der ärztlichen Feststellung einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit nach Deutschland zurückkehren müssen.

Nein, Sie erhalten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, wenn Sie den angegebenen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Wir verweisen Sie nicht auf eine andere, vergleichbare Tätigkeit, die Sie theoretisch noch ausüben könnten. Die sogenannte "abstrakte Verweisung" ist in unseren Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen.

Fällt eine der versicherten Grundfähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen aus, erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer auf jeden Fall die vereinbarte monatliche Rente – auch dann, wenn Sie weiter in Ihrem oder einem anderen Beruf weiterarbeiten können. Daher kann eine Grundfähigkeitsversicherung auch eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Sie Freizeitaktivitäten absichern wollen wie zum Beispiel die Pflege Ihres Gartens. Können Sie diese durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten nicht mehr selbst ausführen, verschafft Ihnen die versicherte Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, gegebenenfalls einen Gärtner damit zu beauftragen.

Eine Worst-Case-Kapitalhilfe (sogenannte Dread Disease) können Sie als Zusatzversicherung zu den Leistungen der Grundfähigkeitsversicherungen SI WorkLife KOMFORT und SI WorkLife KOMFORT-PLUS vereinbaren. Sie erhalten dann eine Einmalzahlung in Höhe der zwölffachen versicherten Monatsrente, wenn Sie an einer der nachfolgend aufgeführten schweren Krankheiten bedingungsgemäß leiden:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Benigner Gehirntumor
  • Chronische Lungenschwäche
  • Chronisches Nierenversagen
  • HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion
  • HIV-Infektion – erworben während der beruflichen Tätigkeit
  • Multiple Sklerose

Schwere Erkrankungen sind nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag – sie bringen oft auch gravierende finanzielle Folgen mit sich. Über den drohenden Einkommensverlust hinaus entstehen häufig Zusatzkosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel, gegebenenfalls wird wegen der Erkrankung auch ein Umbau Ihrer Wohnung nötig. Gut, wenn Sie dann vorgesorgt haben: Denn über den Betrag, den Sie im Krankheitsfall als Einmalzahlung erhalten, können Sie frei verfügen – ganz unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können und wie lange Sie krank sind. Alle Einzelheiten können Sie in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen.

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