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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin

Berufs­­un­­fäh­­ig­­keits­­ver­­siche­­rung für Selbst­stän­di­ge - SIGNAL IDUNA Berlin

Essenzielle Absicherung der Existenz bei Berufsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit bildet für die meisten von uns die finanzielle Grundlage. So können die Miete für die Wohnung oder den Unterhalt für das eigene Haus bezahlt werden. Auch Urlaubsreisen, Fahrzeuge, Hobbys und Verpflegung werden finanziert und Lebensträume können verwirklicht werden. Ist es Ihnen nicht mehr möglich, Ihrem Beruf nachzugehen, wird Ihnen Ihre finanzielle Grundlage entzogen.

Brechen Ihre gewohnten Einnahmen weg, sind Sie auf Sozialleistungen des Staates angewiesen, mit denen Sie gerade überleben können. Ohne Absicherung werden Ihre Zukunftsträume zerplatzen. Schutz vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg bietet Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin wenn Sie Ihre Tätigkeit als Selbstständiger nicht mehr ausüben können.

Berufsunfähig werden überwiegend ältere oder schwer körperlich arbeitende Menschen? Diese Annahme ist überholt. Während früher tatsächlich körperliche Beschwerden, wie Schäden am Bewegungsapparat, die Hauptursachen von Berufsunfähigkeit waren, sind es heute psychische Krankheiten, wie Depressionen, Suchterkrankungen oder Burn-out. Zweithäufigste Ursache sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, an dritter Stelle stehen Krebserkrankungen.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle, ob Sie aus berufsbedingten oder privaten Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Wird eine Berufsunfähigkeit festgestellt, erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Eine Berufsunfähigkeit ist nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Die Unterschiede möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern.

 

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie nicht mehr fähig sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen beziehungsweise nur wenige Stunden am Tag. Die Erwerbsunfähigkeit wird von einem Gutachter der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt. Können Sie nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten, sind Sie voll erwerbsunfähig und können eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

Sind Sie in der Lage, noch drei bis maximal sechs Stunden am Tag eine Tätigkeit auszuüben, werden Sie als teils erwerbsunfähig angesehen.

Eine staatliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn für Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Etwa die Hälfte der Anträge auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Wie hoch die Rente ausfällt, richtet sich nach den erwirtschafteten Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert, Zurechnungszeiten und Abschlägen. Im Durchschnitt wird bei voller Erwerbsminderung 34 % und bei teilweiser Erwerbsminderung 17 % des letzten Bruttogehaltes als monatlich Rente ausgezahlt.

Wichtig zu wissen: Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt Sie nicht zwangsläufig bei Berufsunfähigkeit!

Die Beiträge der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind deutlich niedriger als die der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Risiko, nicht mehr arbeiten zu können, ist geringer, als den letzten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Berufsunfähigkeit wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht mit abgesichert.

 

Berufsunfähigkeit

Können Sie aufgrund von:

  • körperlicher oder psychischer Erkrankung
  • Körperverletzung (z.B. durch einen Unfall)
  • mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall

Ihren Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % wie gewohnt verrichten, gelten Sie als berufsunfähig und erhalten aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Hier zählt im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente der zuletzt ausgeübte Beruf. Ob Sie eventuell noch in der Lage sind, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht relevant. SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß Berlin verzichtet auf einen sogenannten abstrakten Verweis. Das heißt, wenn Sie zuletzt selbstständiger Malermeister waren und theoretisch noch als Busfahrer arbeiten könnten, erhalten Sie dennoch Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Sollten Sie eine andere Tätigkeit aufnehmen, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und dem gewohnten Lohnniveau entspricht, gelten Sie nicht mehr als berufsunfähig.

Die Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie, bis Sie in den alten Beruf zurückkehren oder eine andere, von der finanziellen und sozialen Stellung her vergleichbare Tätigkeit aufnehmen oder die Vertragslaufzeit endet.

    

Antrag auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei SIGNAL IDUNA, gehen wir wie folgt vor:

  1. Anhand Ihrer Informationen und der bei den behandelnden Ärzten und Sozialversicherungsträgern angeforderten medizinischen Unterlagen prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung erfüllen.
  2. Wird die Berufsunfähigkeit von uns anerkannt, erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Feststellung bis zum Ende der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Rente, falls sich an Ihrer Situation nichts ändert.
  3. Können Sie Ihren Beruf wieder wie gewohnt ausüben, erlischt der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Dies gilt auch, wenn Sie eine andere vergleichbare Tätigkeit mit vergleichbarem Einkommen aufnehmen. Zur Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben gewährt Ihnen die SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin für maximal 12 Monate weiterhin Rente als Wiedereingliederungshilfe. Abhängig von der Dauer des Rentenbezuges. Danach läuft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wie vor der Berufsunfähigkeit weiter.

Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen SI WorkLife Exklusiv und SI WorkLife Exklusiv plus. Grundsätzlich gilt:

  • Solange Leistungsansprüche gegenüber der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin bestehen, erhalten Sie als Selbstständiger monatlich die vertraglich vereinbarte BU-Rente
  • Werden Sie berufsunfähig sind Sie von den Beitragszahlungen der Tarife befreit
  • Der Versicherungsschutz der BU-Versicherung von Beamten enthält automatisch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Werden Sie aus gesundheitlichen Gründen für dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder entlassen. Sie gelten als berufsunfähig. Dann erhalten Sie Ihre Absicherung.
  • Ansprüche auf finanzielle Leistungen aus dem BU-Tarif SI WorkLife Exklusiv haben Sie, wenn Sie voraussichtlich für mindestens zwei Jahre berufsunfähig sein werden.
  • Wiedereingliederungshilfe ist für bis zu 12 Monate bei der BU-Versicherung möglich.
  • Für medizinisches und pflegerisches Personal: Schutz gegen berufsunfähigkeitsverursachende Infektionen, die zu einem Tätigkeitsverbot führen

Zusätzlich bei SI Worklife Exklusiv Plus:

  • eine BU-Rente erhalten Sie als Selbstständiger bereits bei Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten
  • optional kann bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate eine Rentenzahlung der SIGNAL IDUNA versichert werden. Bedingung ist eine mindestens sechsmonatige, ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit
  • bei allen Berufen sind jegliche berufsunfähigkeitsverursachenden Infektionen über die BU der SIGNAL IDUNA versichert, die zu einem Tätigkeitsverbot führen

Jeder vierte Erwerbstätige wird in Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.

Ohne ausreichende Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind große finanzielle Schwierigkeiten fast unvermeidlich. Finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates können Sie kaum erwarten. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft und die Chancen, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind gering. Selbstständige haben oftmals keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente.

Mit den Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Lebensstandard beibehalten.

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur Karl Weiß

Kurfürstendamm 194
10707 Berlin

Tel.: 030 700159689
E-Mail: karl.weiss@signal-iduna.net

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