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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach

Be­­rufs­­un­­fä­­hig­­keits­­ver­­si­­che­­rung für Ein­zel­hän­dler - SIGNAL IDUNA An­der­nach

Sichern Sie Ihre berufliche Existenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Mit der eigenen Familie im Eigenheim zu leben und viele Reisen zu unternehmen kostet viel Geld. Ihr monatliches Einkommen lässt diese Ziele Wirklichkeit werden. Fallen Ihre Einnahmen plötzlich weg, lösen sich viele Träume in Luft auf. Es sei denn Sie verfügen über eine solide Absicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach für Einzelhändler sichert Sie gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.

Risiken zur Berufsunfähigkeit

Menschen, die einem Bürojob oder einer anderen körperlich wenig anspruchsvollen Tätigkeit nachgehen, unterliegen oft dem Trugschluss, nichts befürchten zu müssen. Dennoch gibt es zahlreiche Ursachen, die eine Berufsunfähigkeit möglich machen.

Die wenigsten Menschen werden aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähig. Wir von der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach stellten die häufigsten Ursachen für Sie zusammen:

  • Psychische Erkrankungen, die oft durch Stress im privaten oder beruflichen Umfeld auftreten.
  • Schwere körperliche Erkrankungen
  • Unfälle, die sich beim Sport oder in der Freizeit ereignen.

Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nur für Schäden aufkommt, die durch den Beruf verursacht werden, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch Arbeitsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach sind Sie finanziell abgesichert, sobald Sie Ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen können. Das ist auch der Fall, wenn sich ein privater Unfall ereignet oder sich eine berufsbedingte Erkrankung entwickelt.

 

Was ist Berufsunfähigkeit genau?

Es werden oft die Begrifflichkeiten “Berufsunfähigkeit” und “Erwerbsunfähigkeit” verwechselt. Beide beschreiben vollkommen unterschiedliche Situationen und weisen verschiedene Rechtsfolgen auf. Im Folgenden gehen wir näher auf diese Unterschiede ein.

 

Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente sind Begriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung unterschieden. In beiden Fällen würden Sie als Einzelhändler eine Rente vom jeweiligen Regionalträger erhalten.

  • Volle Erwerbsminderung: Sie sind nicht im Stande, einen Beruf für mindestens drei Stunden am Tag auszuüben. Ihre Tätigkeit ist hierfür nicht von Bedeutung.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können keinen Beruf für 3 bis 6 Stunden täglich ausüben. Auch hier ist Ihre vorherige Tätigkeit irrelevant.

Die Rentenversicherung legt demzufolge keinen Wert darauf, welche Tätigkeiten Sie ausüben könnten.

Sind Sie jedoch erwerbsgemindert, können Sie mit einer durchschnittlichen Rentenzahlung von 711 Euro rechnen. Das deckt beim Großteil der Menschen nicht einmal die Fixkosten.

Im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung SIGNAL IDUNA SI Worklife EXKLUSIVE-PLUS gelten Sie dann als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf…

  • aus gesundheitlichen Gründen
  • voraussichtlich für mindestens sechs Monate
  • zu mindestens 50 Prozent

nicht mehr ausüben können.

Zurückgestuft werden Sie auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Sollten Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen können, ist das für die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach bedeutungslos. Wenn Sie hingegen einer anderen beruflichen Tätigkeit nachkommen, welche entsprechend Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ist, liegt nicht länger eine Berufsunfähigkeit vor.

Sobald Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) beziehen und beispielsweise in Teilzeit an der Supermarktkasse arbeiten, erhalten weiterhin Ihre Rente. Begründet wird das damit, dass diese neue Tätigkeit nicht Ihren alten Lebensumständen entspricht. Erst wenn Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren oder einen anderen, finanziell und sozial vergleichbaren Beruf beginnen, erlischt Ihr Anspruch auf die BU-Rente.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach

Sobald Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben und einen Antrag auf Leistungen stellen, leiten wir folgende Schritte ein:

  • Wir prüfen... ...Ihren individuellen Leistungsanspruch, indem wir auf der Grundlage der erhaltenen Informationen medizinische Unterlagen (beispielsweise von behandelnden Ärzten oder Sozialversicherungsträgern) anfordern. Haben Sie eine Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrem Vertrag oder sind Beamter oder Soldat, reicht uns grundsätzlich das amts- oder truppenärztliche Zeugnis, welches Ihre Dienstunfähigkeit bescheinigt.
  • Tritt die BU ein... ...,erhalten Sie unmittelbar Ihre Rente.
  • Die BU-Rente... ...steht Ihnen nun bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu. Sollten wir in der Zwischenzeit feststellen, dass sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verbesserte, Sie Ihren alten Beruf wieder aufnehmen können oder bereits eine vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben, erlöschen unsere Leistungen. Häufig erhalten Sie zur Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben eine Wiedereingliederungshilfe. Ihnen kommen demzufolge weitere Rentenzahlungen zugute. Anschließend wird der Vertrag wie vor Ihrer Berufsunfähigkeit fortgesetzt.

Sofern Sie sich für eine Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA entscheiden, profitieren Sie von weiteren Vorteilen.

Attraktive Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS sind:

  • Solange der Leistungsfall besteht, erhalten Sie weiterhin die vertraglich fixierte monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der BU-Rente obliegt Ihnen. Wir empfehlen aber eine Höhe von circa 70 Prozent Ihres aktuellen Bruttoeinkommens.
  • Werden Sie berufsunfähig, werden Sie von der Beitragszahlung befreit.
  • Besteht die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate, erhalten Sie die BU-Rente.
  • Erhielten Sie von uns mindestens 3 Jahre eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und steigen wieder in Ihren Beruf ein, werden unsere Leistungen nicht fortgesetzt. Sie erhalten dann eine unterstützende Wiedereingliederungshilfe, denn wir zahlen Ihre Rente bis zu 12 Monate weiter (insgesamt höchstens 12.000 Euro).
  • Eine weitere Option ist der Einschluss von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate. Sollten Sie demzufolge eine längere Erkrankung erleiden (Arbeitsunfähigkeit, “gelber Schein”) und mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben sein, erhalten Sie die Rente für maximal 24 Monate.
  • Sind Sie selbstständig und es wird durch Ihre Berufsunfähigkeit eine Umorganisation Ihres Betriebes notwendig, unterstützen wir Sie mit sechs Monatsrenten. Sofern Ihr Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter aufweist, verzichten wir auf die Prüfung Ihrer Umorganisation.
  • Infektionen, die eine Berufsunfähigkeit verursachen oder ein Tätigkeitsverbot nach sich ziehen, sind für alle Berufsgruppen eingeschlossen.

Sie haben soeben den Informationstext zur Berufsunfähigkeitsversicherung gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Ihre Arbeitskraft ist ein hohes Gut, welches zu schützen und schätzen gilt. Wenn Sie selbstständig sind und keinerlei Absicherungen haben, erhalten Sie in der Regel gar keine Leistungen. Aber auch Einzelhändler haben schwere finanzielle Folgen zu erwarten. Wir von der SIGNAL IDUNA Generalagentur Horst-Dieter Theis in Andernach beraten Sie gerne ausführlich über diverse Versicherungen für Einzelhändler.

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur Horst-Dieter Theis

Güntherstr. 1
56626 Andernach

Tel.: 02632 42593
Mobil: 0171 6265643
E-Mail: horst-dieter.theis@signal-iduna.net

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