Dein Arbeitgeber-Blog für starke Versorgungskonzepte
Mit Fakten rund um:
- Belegschaftsversorgung
- Mitarbeiterbindung
- Mitarbeitergewinnung
Unser Blog bietet Arbeitgebern ein breites Spektrum an Informationen und Ratschlägen rund um das Thema Belegschaftsversorgung. Wir zeigen, wie und warum sich mit cleveren Versorgungskonzepten leistungsstarke Vorteile für Mitarbeiter und damit auch für den betrieblichen Erfolg aufbauen lassen, um am Wettbewerb vorbeizuziehen. Wir erweitern unser Angebot regelmäßig mit aktuellen News.
Als zukunftsweisendes Modell der Belegschaftsversorgung, zielt die bKV darauf ab, den Mitarbeitern ein höheres Maß an Flexibilität, Sicherheit und Komfort zu bieten. Die Mitarbeiterzufriedenheit verbessert sich in der Regel und stärkt die Mitarbeiterbindung, Loyalität und Produktivität.
Wir haben die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für beide Seiten nachstehend zusammengefasst:
Für Arbeitgeber:
✔ Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
✔ Schaffen eines gutes Betriebsklimas
✔ Bindung und Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
✔ Förderung der Gesundheit ihrer Belegschaft
✔ Reduzierung von Ausfallzeiten
✔ Einsparung von Steuern und Sozialabgaben
✔ Entlastung durch leichtere Verwaltungsaufgaben und weniger manuelle Prozesse
✔ Keine Beiträge für länger ausfallende Beschäftigte
Für Arbeitnehmer:
✔ Umfangreiche Gesundheitsvorsorge und sehr gute Konditionen durch kollektive Absicherung
✔ Mehr Flexibilität und Sicherheit
✔ Durch Zusatzversicherungen in verschiedenen Bereichen Privatpatientenstatus
✔ Keine Wartezeiten, sofortiger Versicherungsschutz bei Vertragsabschluss
✔ Aufnahmegarantie und keine bzw. vereinfachte Gesundheitsprüfung
✔ Günstige Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern
✔ Beitragszahlung durch den Arbeitgeber
Fazit: Arbeitgeber tun gut daran, auf den Trend-Benefit betriebliche Krankenversicherung zu setzen und ihr betriebliches Gesundheitsmanagement auf das nächste Level zu heben.
Während Mehrarbeit für Minijobber bislang aufgrund hoher Sozialabgaben eher unattraktiv war, kann sich das Blatt für Arbeitnehmer nun durch die deutliche Minderung der Sozialabgaben wenden. Arbeitgeber erfahren im Umkehrschluss mit der Gesetzesänderungen Erleichterung, wenn es darum geht, den Bedarf an Arbeitskraft mit bestehenden Minijobbern zu decken und notwendig gewordene Stundenkontingente aufzustocken. Ihr Personalmanagement lässt sich so zukünftig flexibler gestalten. Dafür sorgen die Erhöhung der Entgeltgrenze innerhalb des Übergangsbereichs für Midijobber und die in diesem Bereich gesenkten Sozialabgaben. Der Wechsel vom Mini- zum Midijobber war nie attraktiver.
Mehr Netto vom Brutto – Das neue Gesetz
Mit der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,- Euro pro Arbeitsstunde steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze der rund 6,7 Millionen Menschen in Deutschland, die in einem Minijob arbeiten. Seit dem 1.10.2022 gilt die Entgeltgrenze von 520,- Euro monatlich. Midijobber können nun sogar zwischen 520,01 Euro und 1.600, - Euro (Übergangsbereich) monatlich verdienen.
Was den Wechsel vom Mini- zum Midijobber so reizvoll macht, ist die Tatsache, dass der reguläre Beitragssatz der Sozialabgaben innerhalb des Übergangbereichs ab sofort linear von 0% beginnend auf ca. 20% bei einem Einkommen von 1600,-€ steigt. Für Arbeitskräfte auf 520,- Euro-Basis rentiert sich Mehrarbeit damit auf eine neue Art und Weise. Kompensiert werden die geringeren Sozialabgaben für Arbeitnehmer durch höhere Abgaben für den Arbeitgeber. Die Minijobrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird dadurch allerdings obsolet und scheint als Alternative für die Vergütung der Mehrarbeit von Minijobbern ausgedient zu haben.
Bis zum 30.9.2022 war es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich, Mehrarbeit im Rahmen der Entgeltumwandlung mittels betrieblicher Altersvorsorge und ohne zusätzliche Abgaben zu vergüten. Angestellte auf Minijob-Basis behielten die Rechtsgrundlage für ihren Status und verbesserten gleichzeitig ihre späteren Rentenbezüge. Arbeitgeber profitierten zeitgleich von zusätzlichen Personalressourcen aus den eigenen Reihen.
Die Minijobrente ist tot – Lang lebe die Minijobrente
Auch wenn die betriebliche Altersvorsorge mit ihrer geringen Sozialversicherungsförderung keine überzeugenden Argumente mehr für Minijobber zu liefern scheint, kann sie nach wie vor als Bestandteil einer erfolgreichen Belegschaftsversorgung fungieren. Mit entsprechend hohen Zuschüssen auf Arbeitgeberseite wird sie auch in Zukunft nachhaltige Anreize für Minijobber schaffen, die dauerhaft im Unternehmen tätig sind und zum festen Personalstamm zählen. #mitarbeiterbindung Schließlich bleibt der Bedarf an zusätzlichen Rentengeldern gerade für geringfügig angestellte Mitarbeiter bestehen.
Im Wettbewerb um die fähigsten Arbeitnehmer lassen sich mit derartigen Benefit-Optionen entscheidende Vorteile erzielen. Ein Arbeitgeber, der im Sinne seiner Mitarbeitenden zukunftsgerichtet agiert, punktet in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität signifikant.
Laut einer Studie des Jobportals StepStone (https://www.stepstone.de/wissen/nachhaltigkeit/) setzen 76 Prozent der Befragten bei der Wahl ihres zukünftigen Arbeitgebers auf Nachhaltigkeit. Tina Smetana, Country Manager Germany bei Universum, schreibt dazu: „Wir beobachten einen Wertewandel. Viele Young Professionals wollen die Zukunft positiv mitgestalten und wünschen sich von einem Arbeitgeber deshalb auch Innovationskraft und ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit.“Mit einer betriebliche Altersvorsorge auf nachhaltiger Basis handeln Unternehmen demnach nicht nur im Sinne der ESG-Kriterien. Sie erzielen mit ihrem umsichtigen Handeln ein weiteres Pro im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. #erfolgsfaktor #betrieblichealtersvorsorge #nachhaltigevorsorgelösungen
Wir von Faulhaber & Ewering bieten Unternehmen nachhaltige Lösungen und setzen damit ein klares Zeichen für mehr Sustainability in der Finanzbranche und verantwortungsbewusste Kapitalanlagen. Betriebe werden gezielt bei ihrer Transformation zur eigenen Klimaneutralität unterstützt. Ressourcenschonende digitale Beratung und Verwaltung von Verträgen sparen zusätzliche Energien und Rohstoffe. Für Mitarbeitende, die auf nachhaltig handelnde Arbeitgeber setzen, sind das wichtige Faktoren. So wird Nachhaltigkeit im Kontext der betrieblichen Altersvorsorge zum unschlagbaren Erfolgsfaktor.
Das Jobrad erfreut sich dabei zunehmender Beliebtheit und vor allem junge Menschen begeistern sich für Firmenwagen-Alternativen. Zukünftige Arbeitergeber mit Werten wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind gern gesehen und können punkten. Allerdings ist das preisintensive E-Bike im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nicht für jeden Arbeitnehmer die ideale Lösung und auch nicht für jeden sinnvoll. Eine Mutter, die morgens ihre Kinder mit dem Auto zur Kita und Schule fährt, die viele Jahre in Teilzeit gearbeitet und dadurch weniger Rentenansprüche hat, wünscht sich etwas anderes als ein junger Single, der für den Job in die Stadt gezogen und dank kurzer Wege mobil ist, aber keine Parkplätze findet. Auch für Arbeitgeber gibt es beim Thema Firmenrad einige Dinge zu beachten. In vielen Konstellationen bleibt er zum Beispiel auf dem Rad sitzen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt.
Als Klassiker unter den Benefits ist die betriebliche Altersvorsorge während der Arbeitsjahre zwar nicht so spürbar, wie ein Dienstfahrrad oder flexible Arbeitszeiten. Als Arbeitgeber beweisen Sie mit diesem Angebot jedoch, dass Ihnen die Zukunft Ihrer Mitarbeiter wichtig ist und sie langfristig auf sie bauen bzw. im Umkehrschluss etwas Dauerhaftes bieten. Und tatsächlich besitzt die bAV inzwischen bei vielen Arbeitnehmern einen höheren Stellenwert als ein Firmenwagen. Und das in Deutschland.
Fazit: Am Ende macht es der Mix aus firmeneigenen und firmenexternen Benefits-Angeboten, der deine Mitarbeiter begeistern und allen gerecht werden kann.
Anfahrt und Kontakt
Bezirksdirektion Faulhaber und Ewering GmbH
Gronauer Str.
2
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Tel.: 02553 93630
E-Mail: faulhaber-ewering@signal-iduna.net
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 17:00 Uhr
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