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Sich zurücklehnender Mann - Dienstunfähigkeitsversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung
Sich zurücklehnender Mann - Dienstunfähigkeitsversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung

Dienst­­un­­fä­­hig­­keits­­ver­­sich­­er­­ung in Neu-Ulm, Ulm und Um­ge­bung

  • Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
  • Monatliche Rente

Keiner beschäftigt sich gerne mit dem Gedanken, irgendwann seinen Dienst nicht mehr ausüben zu können. Das führt nicht selten zu großer Verunsicherung. Daher ist es von großer Bedeutung, sich rechtzeitig mit dem Risiko der Dienstunfähigkeit zu befassen. In diesem Artikel wollen wir, von der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung, Ihnen daher die Dienstunfähigkeitsversicherung vorstellen sowie kurz und bündig die Vorteile der wichtigen Versicherung der Polizei aufzeigen.

 

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Icon Haken: Dienstunfähigkeitsversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Um­ge­bung

    Teildienstunfähigkeit: Zusätzlich absicherbar mit Leistungen bereits ab 20% Arbeitsreduzierung

  • Automatische jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung durch Einschluss einer Dynamik.

  • Icon Fingerschnips: Dienstunfähigkeitsversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Um­ge­bung

    Optionale Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr)

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Um­ge­bung

Die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich in allen Karrierephasen als essenziell. Bedenken Sie immer, dass Sie im Ernstfall kaum Ihren Lebensunterhalt ohne Einkommen bestreiten können.

Bei der SIGNAL IDUNA haben wir deshalb ein Produkt entwickelt, das sich als Versicherung für die Polizei an Ihrem Bedarf orientiert, und zwar während sowie auch nach der Ausbildung. Folgende Leistungen können Sie erwarten:

  • Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
    In der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA ist immer die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel berücksichtigt. Ferner können Sie als Polizeibeamte optional eine spezielle Absicherung der Vollzugsdienstunfähigkeit vereinbaren.
  • Teildienstunfähigkeit
    Es lässt sich jederzeit eine Teildienstunfähigkeit absichern. Diese springt bei uns bereits dann für Sie ein, wenn Sie eine 20 % Dienstunfähigkeit vorliegt, Sie aber nur noch 40 % Ihrer Bezüge erhalten. Sobald Sie die Leistungen zur Teildienstunfähigkeit erhalten, brauchen Sie während der geleisteten Zeit der DU-Absicherung keine Beiträge zu zahlen.
  • Dienstunfähigkeitsrente
    Zusammen mit einem Berater der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Steffen Kroll in Berlin legen Sie die Dienstunfähigkeitsrente ganz individuell fest. Eine absolute Grenze gibt es bei uns nicht. Empfehlenswert ist es, dass Sie zusammen mit der Absicherung durch den Dienstherrn 75 % Ihrer Bezüge abdecken. Wir bieten Ihnen Alternativ eine pauschale Absicherung in Abhängigkeit von Ihrer Besoldungsgruppe wie zum Beispiel max. 1.000 Euro Monatsrente bei A10.
  • Beitragsdynamik
    Wir können eine Beitragsdynamik festhalten, bei der sich Ihre Prämie jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Hier raten wir Ihnen zu einer Steigerung von zwei bis vier Prozent.
  • Versetzungs-/Entlassungsverfügung
    Bei uns brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Wir erkennen die Versetzungs- oder Entlassungsverfügung des Dienstherrn unmittelbar an. Dazu reicht uns ein ärztliches Zeugnis (Amts- oder Truppenarzt) sowie die dazugehörige Verfügung und wir orientieren uns an der Entscheidung des Dienstherrn. Damit verkürzt sich die Leistungsprüfung in Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung um ein Vielfaches.
  • Abschluss bis zum Renteneintritt
    Wie lange die Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, bestimmen Sie ebenso selbst. Es zeigt sich jedoch, dass der Abschluss bis zum Renteneintritt, also dem 60. bis 67. Lebensjahr, abgeschlossen werden sollte, denn mit steigendem Alter wird auch das Risiko einer Dienstunfähigkeit immer höher.

Bei der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung kommt es einzig auf das Vorliegen der Dienstunfähigkeit an. Sollten Sie also einen Nebenjob oder anderen Beruf aufnehmen, erhalten Sie weiterhin die Rente. Erst wenn Sie wieder als Polizist tätig werden oder der neue Beruf, Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, entfallen die Leistungen.

 

Folgen für Polizisten mit der Dienstunfähigkeitsversicherung absichern

Bevor wir näher auf die Dienstunfähigkeitsversicherung eingehen, wollen wir die Frage beantworten, wann überhaupt eine Dienstunfähigkeit besteht. Sie als Polizist sind dienstunfähig, wenn:

  • Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten können und
  • selbst eine Reduktion der Arbeitszeit oder der Einsatz in einer anderen Stelle zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit nicht infrage kommen.

Sie sind also dienstuntauglich, sobald Ihr Dienstherr keine Verwendung mehr für Sie hat. Die Konsequenz: Sie werden aus dem aktiven Dienst entlassen, was unterschiedliche Folgen für Sie haben kann.

  • Polizisten auf Widerruf und Probe: Werden Sie dienstunfähig, so werden Sie ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienst entlassen. Zudem erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und Sie haben keine weiteren Ansprüche. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls besteht, erhalten Sie ein sogenanntes Unfallruhegehalt, was der Mindestpension von Beamten auf Lebenszeit entspricht.
  • Polizeibeamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit nicht nachversichert, sondern in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhalten damit ein Ruhegehalt nach den einschlägigen Besoldungs- und Versorgungsvorschriften. Das beträgt in etwa 70 % der Endstufe aus der Besoldungsgruppe A4 und erhöht sich für jedes Dienstjahr um etwa zwei Prozent der monatlichen Dienstbezüge.

Es zeigt sich, dass Sie als Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit angemessen versorgt sind. Mit der monatlichen Pension werden Sie sicher nicht Ihren Lebensstandard halten können, jedoch haben Polizeibeamte auf Widerruf und Probe keinerlei Versorgungsansprüche und wenn diese nicht mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht gar kein Anspruch auf Leistungen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung ist daher vor allem für Polizeibeamte auf Widerruf und Probe unverzichtbar. Mit der monatlichen Rente im Leistungsfall können Sie gut Leben und sich Ihre Träume erfüllen. Neben der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie der privaten Haftpflichtversicherung wissen wir aus langjähriger Erfahrung, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen der Polizei ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Das Team der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung freut sich auf Ihren Besuch.

Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung der Polizei

Weil sich oft Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung als Versicherung für die Polizei stellen, haben wir Ihnen die Häufigsten an dieser Stelle zusammengetragen und beantwortet. Sollten Sie ein spezielles Anliegen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Setzen Sie sich gleich mit Ihrem Berater der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung in Verbindung.

Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt bestimmt der Versicherer auf Grundlage der Versicherungsbedingungen. Das bedeutet, selbst wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden, besteht nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit. Die Versicherung könnte zu dem Schluss gelangen, dass Sie weiterhin als Polizist eingesetzt werden können. Eine spezielle DU-Absicherung ist daher unverzichtbar.

Hier stellt sich die Fragen, ob Sie mit der Mindestpension, die nicht einmal dem früheren Netto des „richtigen“ Ruhegehalts entspricht, Ihren Lebensstandard halten können. Bedenken Sie als Polizeibeamter auf Widerruf und Probe, dass Sie bei Dienstunfähigkeit keinerlei Anspruch auf Leistungen haben und in die Grundsicherung zurückfallen.

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Berufsunfähigkeit sofort anerkannt, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat und Sie erhalten entsprechende Leistungen. Im Zuge der unechten Klausel würde die Versicherung zusätzlich prüfen, ob Sie wirklich dienstunfähig sind. Wir verzichten bei Ihrer Dienstunfähigkeitsabsicherung selbstverständlich auf die unechten Klauseln, genauso wie auf die abstrakte Verweisungen.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Babutzka & Team

Geroldstr. 12
89233 Neu-Ulm

Tel.: 07307 34264
Mobil: 0157 86805344
E-Mail: uwe.babutzka@signal-iduna.net

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