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Betriebshaftpflicht-
Versicherung

Gut zu wissen, dass Sie sich Ihrer Verantwortung stellen können.

Wenn Sie sich unternehmerisch betätigen, tragen Sie nicht nur für das Vermögen und die positive Entwicklung Ihres Unternehmens Verantwortung. Mitunter müssen Sie Ihr Unternehmen auch davor schützen, dass Dritte Ansprüche gegen das betriebliche Vermögen geltend machen. Und das können berechtigte Ansprüche sein, wenn dieser Dritte durch Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte zu Schaden gekommen ist. Aber es gibt auch immer wieder unberechtigte Ansprüche, deren Abwehr für das Unternehmen wichtig, aber nicht leicht finanzierbar sind.

In dieser Situation haben Sie mit der Gewerblichen Haftpflichtversicherung einen starken Rückhalt. Werden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Sie gerichtet, prüfen wir für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, befriedigen wir die Ansprüche und bewahren Sie davor, Ihr betriebliches Vermögen zu riskieren. Ist das nicht der Fall, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.

Wie Sie mit der Gewerblichen Haftpflichtversicherung Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen, erfahren Sie unter Details. Einige Leistungsbeispiele helfen bei der Einschätzung, in welchem Maße auch Ihr Unternehmen von Haftpflichtrisiken betroffen ist.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.

Viele unserer Kunden stellen uns Fragen zu den Möglichkeiten, sich vor Haftpflichtansprüchen zu schützen. Einige davon haben wir im Bereich „Fragen & Antworten“ für Sie beantwortet.

Kein Betrieb ist wie der andere

Nur in einem sind alle Unternehmen gleich: Für bestimmte Schäden müssen Sie haften, ihn also wieder gutmachen. Und das grundsätzlich unbegrenzt, notfalls also auch unter Inkaufnahme einer Insolvenz.

Zum Beispiel haften Sie für

  • schuldhaft herbeigeführte Schäden, ganz gleich, ob durch Sie persönlich oder durch Ihre Mitarbeiter,
  • Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht,
  • Schädigung der Umwelt durch Ihren Betrieb,
  • bei Arbeitsunfällen, wenn Sozialversicherungsträger Regress für die Folgekosten nehmen können.

Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Ansprüche. Dabei kann es sich um Personen-, aber auch um Sachschäden handeln.

Wenn es um das Vermögen anderer geht

Manchmal liegt weder das eine, noch das andere vor. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater, Gutachter oder Hausverwalter, aber auch Vereine und Verbände können durch falsche Beratungen und Berechnungen so genannte Vermögensschäden auslösen. Das bedeutet, dass der Geschädigte Geld verliert. Hierfür bieten wir Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen an.

Eine gute Haftpflichtversicherung ist wie ein Maßanzug

In jedem Gewerbe, in jeder Branche gibt es ganz typische Haftungsrisiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt sein kann. Deshalb empfehlen wir regelmäßig, den Versicherungsschutz nach Maß statt von der Stange zu wählen.

Das beginnt schon bei der richtigen Beschreibung Ihres Betriebes und aller Ihrer betrieblichen Tätigkeiten. Besonders wichtig ist, typische Haftungsquellen ausdrücklich zu benennen und einzuschließen. So gehen beispielsweise Handwerksbetriebe ganz andere Risiken ein als reine Bürobetriebe.

Hier können Sie direkt von unseren Erfahrung profitieren: Für viele Branchen halten wir Deckungskonzepte bereit, die genau die in dieser Branche typischen Haftungsquellen benennen und einschließen. Am Besten, Sie informieren sich bei Ihrem Berater vor Ort.

Damit Sie wieder gutmachen können, was passiert ist

Wer einen Schaden anrichtet, muss den Geschädigten zumindest wirtschaftlich so stellen, als wäre der Schaden nie geschehen. Das ist sinngemäß das Prinzip, nach dem das deutsche Haftungsrecht aufgebaut ist. Dabei spielt die Leistungsfähigkeit, also das Vermögen des Schädigers, keine Rolle: Ein angerichteter Schaden muss wieder ausgeglichen werden. Einige Beispiele:

  • In einem Geschäft stürzt ein Besucher über einen unachtsam stehen gelassenen Putzeimer und verletzt sich. Seine Krankenkasse stellt Regressansprüche für die Behandlungskosten, der Arbeitgeber des Unfallopfers Ansprüche auf Ersatz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch ein Schmerzensgeld wird fällig. Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten, weil der Geschäftsinhaber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte.
  • Ein vom Baugerüst gefallener Dachziegel trifft einen Passanten und verletzt diesen. Der verantwortliche Dachdeckerbetrieb wird durch seine Gewerbliche Haftpflichtversicherung von den finanziellen Folgen freigestellt.
  • Ein Friseur deckt die Kleidung seines Kunden nicht ausreichend ab. Während des Färbens der Haare wird die Kleidung des Kunden verschmutzt. Doch er kann sich auf seine Gewerbliche Haftpflichtversicherung verlassen, denn sie enthält im Rahmen des Handwerkerkonzepts auch Schäden, die am Eigentum des Kunden in Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit entstehen (Tätigkeitsschäden).

Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung sollte der wichtigste Baustein in Ihrem betrieblichen Risikomanagement sein, denn Sie haften grundsätzlich unbegrenzt. Deshalb könnten das Vermögen Ihres Betriebes und dadurch auch sein Fortbestand leicht gefährdet sein.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihren Betrieb optimal vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützen können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Fragen & Antworten

Grundsätzlich unbegrenzt, denn das Gesetz verlangt, dass der Geschädigte zumindest finanziell wieder so gestellt wird, als wäre der Schaden nie entstanden. Damit ist das Haftungsrisiko stets Existenz gefährdend für den Betrieb.

Es gibt verschiedene Versicherungssummen zur Auswahl. Dem liegen auch Erfahrungswerte zugrunde, wie hoch in Einzelfällen bereits Haftungssummen ausgefallen sind. Beachten Sie allerdings, dass dies allein keine Gewähr dafür ist, dass nicht auch einmal höhere Schäden eintreten können. Bitte kalkulieren Sie Ihren individuellen Bedarf gemeinsam mit Ihrem Berater vor Ort.

Das Wichtigste ist, dass Ihr Betrieb und alle betrieblichen Tätigkeiten, die Sie ausüben, auch benannt und ausdrücklich versichert sind. Darüber hinaus gibt es in jeder Branche typische Haftungsquellen, also bestimmte Tätigkeiten und Sachverhalte, die zu Schadenersatzansprüchen führen können. Um Ihnen optimalen Versicherungsschutz bieten zu können, haben wir deshalb für viele Branchen Deckungskonzepte zusammengestellt, in denen die typischen Risiken benannt und mitversichert sind.