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Eine leistungsstarke Hausratversicherung leistet auch dann, wenn ins Ferienhaus eingebrochen wird. Grafik: SIGNAL IDUNA/KI

Blog-Eintrag

Böses Erwachen : Wenn im Ferienhaus eingebrochen wird

(September 2026) Urlaubszeit ist bekanntlich das ganze Jahr. Ferienwohnungen und -häuser versprechen Unabhängigkeit und Erholung. Doch die entspannte Urlaubsstimmung verfliegt schnell, wenn nach einem Ausflug die Tür aufgebrochen und wertvolle Gegenstände gestohlen wurden. Ein solches Erlebnis ist nicht nur ein Schock, sondern wirft auch die Frage auf, wer für den finanziellen Schaden aufkommt. Darauf weist SIGNAL IDUNA hin.

Das Szenario ist leider keine Seltenheit: Betroffene kehren nach einem langen Ausflugstag in ihr Feriendomizil zurück und müssen feststellen, dass Einbrecher da waren. Laptops, Tablets, Schmuck oder Bargeld sind verschwunden. Obwohl Einbrüche in Ferienunterkünfte statistisch nicht separat erfasst werden, verdeutlicht ein Blick auf die allgemeinen Zahlen das hohe Risiko: Allein im Jahr 2025 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bundesweit rund 75.000 Wohnungseinbrüche. Die finanzielle Belastung, die durch den Verlust von Wertsachen auf Reisen entsteht, trifft die Urlaubskasse meist empfindlich.

Hier springt oft die Hausratversicherung ein. Leistungsstarke Tarife beinhalten standardmäßig eine sogenannte Außenversicherung. Diese sichert das Hab und Gut nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern weltweit auch auf Reisen ab. Werden persönliche Gegenstände aus einer verschlossenen Ferienwohnung, einem Hotelzimmer oder unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Auto gestohlen, springt die Versicherung ein. Ersetzt wird dabei in der Regel der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, der für den Kauf gleichwertiger neuer Gegenstände notwendig ist.

Doch was passiert, wenn Reisende im Ferienhaus nicht Opfer, sondern Verursacher eines Schadens werden? Ein Missgeschick ist schnell passiert – sei es eine beschädigte Kücheneinrichtung durch ein kochendes Kind oder eine zerbrochene, teure Vase des Vermieters. Für solche Fälle ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Sie prüft die Forderungen des Vermieters und übernimmt im berechtigten Fall die Kosten.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe rät zu schnellem und besonnenem Handeln, sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Einbruch im Feriendomizil kommen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dazu gehört es, die Polizei vor Ort verständigen und den Einbruch umgehend bei der lokalen Polizeidienststelle zu melden. Wichtig ist ein schriftliches Protokoll, die sogenannte Stehlgutliste. Auch die Versicherung sollte unverzüglich informiert werden, um die nächsten Schritte zur Regulierung abzustimmen.

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