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Tierhalterhaftpflicht

Was er sonst noch alles kann, zeigt er Ihnen besser nicht.

Gut zu wissen, dass Sie auch für Ihren Liebling einstehen können

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, weil Ihr Tier jemanden verletzt oder einen anderen Schaden verursacht hat.

 

Ihren Hund und/oder Ihr Pferd, können Sie gegen einen Zuschlag in Ihre Privat-Haftpflichtversicherung einschließen.

Die Tierhalter-Haftpflicht ist besonders interessant für Sie, wenn Sie:

  • mehrere Tiere oder
  • besonders exotische Tiere (z. B. Affen, Leguane, Schlangen oder Greifvögel) haben

Fragen & Antworten

Nein, aber Sie sollten unbedingt eine Privat-Haftpflicht haben. Denn darüber ist auch der Schaden mitversichert, den Ihre Katze anrichtet.

Das ist nicht nötig. Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem Pauschalsystem können Sie, je nach Ihrer Wahl, bis zu drei oder sogar bis zu sechs Tiere versichern. Das heißt, in Ihrem Fall reicht eine Versicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ihre Hunde gegen einen Beitragszuschlag in der Privat-Haftpflicht mitzuversichern.

Nein, die sollte aber der Halter des Pferdes unbedingt abschließen. Ganz schutzlos sind Sie selbst aber auch nicht, wenn bei dem Ausritt ein Schaden geschieht und Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Denn die Privat-Haftpflicht deckt auch Forderungen, die gegen Sie wegen Schäden beim Ausritt auf fremden Pferden gerichtet werden.