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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster

Be­­rufs­­un­­fä­­hig­­keits­­ver­­sich­­er­­ung für Selbstständige - SIGNAL IDUNA in Münster

Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wesentliche Absicherung der eigenen Existenz

Regelmäßige Reisen, Kinder, Eigenheim: Ihr Einkommen lässt viele Träume Wirklichkeit werden. Brechen Ihre Einnahmen erheblich ein, lassen sich viele Ziele ohne Absicherung nicht länger erreichen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster für Selbstständige schützt Sie vor fatalen finanziellen Folgen, wenn Sie Ihrer Selbstständigkeit nicht mehr nachkommen können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor großen Risiken

Besonders Menschen, deren tägliche Arbeit im Büro stattfindet oder körperlich wenig anspruchsvoll ist, verfallen oft einem Trugschluss. “Ich sitze den gesamten Tag am Computer - mehr als auf dem Weg zur Toilette stolpern, habe ich nicht zu befürchten.”. Da die Ursachen von Berufsunfähigkeit sehr viele Facetten haben, ist diese womöglich gar nicht so fern.

Der Großteil der Menschen wird weniger wegen Arbeitsunfällen berufsunfähig, sondern aufgrund folgendem:

  • Psychische Erkrankungen, die durch beruflichen oder privaten Stress hervorgerufen werden.
  • Schwere körperliche Erkrankungen
  • Unfälle beim Sport sowie in der Freizeit

Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei durch den Beruf verursachte Schäden zahlt, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster sichert Sie finanziell ab, sobald Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Selbstständigkeit für eine bestimmte Zeit nicht mehr nachkommen können. Das gilt ebenso bei privaten Unfällen oder einer berufsbedingten Erkrankung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail

Insbesondere beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln viele Menschen die Begriffe “Berufsunfähigkeit” und “Erwerbsunfähigkeit”. Beide beschreiben verschiedene Sachverhalte und haben andere Rechtsfolgen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen diese Unterschiede zunächst verdeutlichen.

Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente sind Begriffe, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen. Es wird zwischen der vollen und teilweisen Erwerbsminderung unterschieden. In beiden Fällen erhalten Sie eine Rente von der DRV Bund oder dem jeweiligen Regionalträger.

  • volle Erwerbsminderung: Sie sind nicht in der Lage einen Beruf für mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Ihre Tätigkeit vor der Erwerbsminderung ist hierbei irrelevant.
  • teilweise Erwerbsminderung: Sie sind nicht in der Lage einen Beruf für mindestens 3 bis 6 Stunden täglich auszuüben. Auch hier spielt es keine Rolle, welcher Tätigkeit Sie vor der Erwerbsminderung nachgingen.

Für die Rentenversicherung ist es demzufolge egal, welche Tätigkeit Sie ausüben könnten. Sind Sie jedoch erwerbsgemindert, beläuft sich die Rente im bundesweiten Durchschnitt auf 711 Euro. Nur damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten ist nahezu unmöglich.

 

Im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung / Arbeitsunfähigkeitsversicherung SIGNAL IDUNA SI Worklife EXKLUSIV-PLUS sind Sie dann berufsunfähig, sobald Sie Ihren letzten ausgeübten Beruf…:

  • aus gesundheitlichen Gründen
  • voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
  • zu mindestens 50 Prozent

nicht mehr ausüben können.

Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf. Sofern Sie einer anderen Tätigkeit nachkommen können, ist das für die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster nicht von Bedeutung. Sobald Sie jedoch einer Tätigkeit nachkommen, welche Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten entspricht, handelt es sich nicht mehr um eine Berufsunfähigkeit.

Erhalten Sie jedoch eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), weil Sie Ihren Beruf als Oberarzt nicht länger ausüben können und in Teilzeit für eine Apotheke Medikamente ausfahren, erhalten Sie weiterhin Ihre Rente. Der Grund: Die Tätigkeit entspricht nicht Ihrer bisherigen Lebenssituation. Nur dann, wenn Sie in Ihre alte Tätigkeit zurückkehren oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, welche eine vergleichbare finanzielle und soziale Stellung aufweist, erlischt Ihr Anspruch auf die BU-Rente.

  

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen und stellen einen Antrag auf Versicherungsleistungen, gehen wir wie folgt vor:

  1. Wir prüfen den Leistungsanspruch. Einzelfallabhängig und auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen werden medizinische Unterlagen (z.B. von behandelnden Ärzten oder Sozialversicherungsträgern) angefordert. Sofern Sie eine Dienstunfähigkeitsklausel haben und Beamter oder Soldat sind, ist das amts- oder truppenärztliche Zeugnis über die Dienstunfähigkeit in der Regel ausreichend.
  2. Stellen auch wir Ihre Berufsunfähigkeit fest, erhalten Sie Ihre Rente unverzüglich nach Feststellung des Leistungsanspruchs.
  3. Grundsätzlich können Sie eine Zahlung der BU-Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit erwarten. Sollten wir feststellen, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbesserte, Sie wieder zurück in Ihren alten Beruf oder in eine andere vergleichbare Tätigkeit einsteigen können, stellen wir die Zahlungen ein. Oft zahlen wir die Rente eine gewisse Zeit weiter, um Ihnen eine Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben zukommen zu lassen.

 

Wenn Sie sich für eine Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster entscheiden, kommen Ihnen noch weitere Highlights unserer Berufsunfähigkeitsversicherung SI Worklife EXKLUSIV-PLUS zugute:

  • Solange der Leistungsfall besteht, erhalten Sie eine monatliche Rente, die vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe der Rente in der BU können Sie selbst bestimmen; wir raten zu circa 70 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens.
  • Werden Sie berufsunfähig, fallen keine weiteren Beiträge für Sie an.
  • Die “echte Dienstunfähigkeitsklausel” sichert die allgemeine Dienstunfähigkeit bei Beamten immer ab. Damit gelten Sie als berufsunfähig, sobald Sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines amtsärztlichen Gutachtens im Rahmen der Bedingungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
  • Sie erhalten die vereinbarte Rentenzahlung, sofern Ihre Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate anhält.
  • Sollten Sie von uns für mindestens 3 Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten und nehmen Ihren Beruf wieder auf, übernehmen wir noch eine gewisse Zeit fortführende Zahlungen. Mit einer Wiedereingliederungshilfe unterstützen wir Sie, indem wir für maximal 12 Monate weiterzahlen (insgesamt höchstens 12.000 Euro).
  • Optional können Sie sich für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate entscheiden. Auf diese Weise erhalten Sie auch bei längeren Erkrankungen (Arbeitsunfähigkeit, “gelber Schein”) Ihre Rente für höchstens 24 Monate, wenn Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben sind.
  • Sind Sie selbstständig und es wird im Leistungsfall eine Umorganisation Ihres Unternehmens notwendig, lassen wir Ihnen Unterstützung in Form von sechs Monatsrenten zukommen. Sobald Sie weniger als fünf Mitarbeiter haben, nehmen wir von der Prüfung der Umorganisation Abstand.
  • Infektionen, welche eine Berufsunfähigkeit verursachen können und zu einem Tätigkeitsverbot führen, sind für alle Berufe inkludiert.

Sie haben soeben den Informationstext zur Berufsunfähigkeitsversicherung gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Ihre Arbeitskraft ist sehr viel wert - das wird Ihnen spätestens dann bewusst, wenn sie für eine längeren Zeitraum wegfällt. Sobald Sie als Selbstständiger berufsunfähig werden, erhalten Sie keine Leistungen mehr, sofern Sie über keinerlei Absicherungen verfügen. Auch Angestellte und Beamte müssen mit finanziellen Folgen rechnen.

Wir von der SIGNAL IDUNA Generalagentur Felix Sirotek in Münster klären Sie gerne detaillierter über alle Möglichkeiten auf.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Felix Sirotek

Harkortstr. 29
48163 Münster

Tel.: 0251 20818680
E-Mail: service.sirotek@signal-iduna.net

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Fr: 09:00 - 15:00 Uhr

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