
Unfallversicherung
Ein Unfall kostet Nerven. Damit er nicht auch noch Geld kostet, gibt es den Unfallschutz der SIGNAL IDUNA
Für die unmittelbare medizinische Behandlung nach einem Unfall kommt in der Regel die Krankenversicherung auf. Arbeitnehmer (auch Kindergarten- und Schulkinder) sind unter bestimmten Voraussetzungen durch die Gesetzliche Unfallversicherung geschützt - aber nur in den wenigsten Fällen, und dann auch nur mit Leistungen, von denen die Betroffenen nicht angemessen leben können.
Gut zu wissen, das Sie für die finanziellen Folgen einen starken Partner haben:
- Sichern Sie sich Ihre Existenz.
- Vor allem der Ersatz des Arbeitseinkommens ist für alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler eine existenzsichernde Leistung.
- Fangen Sie Zuzahlungen und andere Mehrkosten im Krankenhaus auf.
- Leisten Sie sich nach einem Unfall besondere Behandlungen oder kosmetische Operationen, obwohl die Krankenkassen sie nicht übernehmen.
- Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Wohnung barrierefrei umgestalten wollen.
Damit Sie bei Unfällen mit schwerwiegenden Folgen finanziell abgesichert sind, bietet die private Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA drei Tarif-Varianten:
Tarif-Variante Optimal - umfassender Schutz mit weitreichenden Leistungen
- Invalidität
Damit Sie die finanziellen Folgen eines Unfalls mit dauerhaft verbleibender Invalidität leichter ertragen können, sollten Sie eine Invaliditätssumme wählen. Damit Sie auch bei besonders schweren Unfallfolgen gut abgesichert sind, können Sie zudem eine Erhöhung der Leistung vereinbaren (Progression). Wählen Sie zwischen drei Progressionsstaffeln, die Ihre Invaliditätsleistung auf bis zu 250, 400 oder sogar 600 % der vereinbarten Grundsumme erhöhen. So erhalten Sie beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und Invaliditätsgrad von 100 % eine Leistung von bis zu 250.000 EUR (250 %), bis zu 400.000 EUR (400 %) oder sogar bis zu 600.000 EUR (600 % Progression). - Unfallrente, optional mit BU-Schutz
Zusätzlich können Sie eine Unfallrente bis 3.000 EUR vereinbaren. Eine Leistung ist bereits ab einem Invaliditätsgrad von 35 % möglich, die Rente in Höhe der Versicherungssumme wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % geleistet. Außerdem steigt die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 90 % auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Unfallzeitrente endet die Rentenzahlung zum Ende des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird. Zusätzlich erhalten Sie den so genannten BU-Schutz, das heißt eine einmalige Kapitalzahlung von bis zu 108.000 EUR - damit Sie nach einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit den Ausstieg aus dem Berufsleben abfedern können. - Unfall-Rentenkapital
Das Unfall-Rentenkapital erhalten Sie nach einem Unfall, der zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 35 % oder 50 % führt. Bei Anlage des Kapitals in einem Finanzprodukt der SIGNAL IDUNA können Sie mit einer hohen monatlichen Auszahlung rechnen. - Reha-Management
Einen Schwerpunkt innerhalb der SIGNAL IDUNA Unfallversicherung bildet das Reha-Management. Nach einem schweren Unfall ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen die bestmögliche ärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Wir bieten unseren Versicherten begleitende Behandlungs-, Therapie- und Reha-Maßnahmen, die bereits direkt nach dem Unfall zur Verfügung stehen. Diese Leistungen, sowie die anfallenden Kosten für die ärztliche Begleitung oder den Umbau der Wohnung, werden bis zu 10.000 EUR je Versicherungsfall gezahlt. Durch diese aktive Steuerung soll der Unfallverletzte einen optimalen Genesungsverlauf erfahren. - Todesfall
Eine wichtige Leistung vor allem für Ihre Hinterbliebenen ist die Todesfallsumme, die schnell und unbürokratisch ausgezahlt wird. - Krankenhaustagegeld
Mit dem Krankenhaustagegeld können Sie Mehraufwendungen beim unfallbedingten Aufenthalt im Krankenhaus absichern, und zwar bis zu drei Jahre nach dem Unfall. - Genesungsgeld
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt haben Sie Mehraufwendungen, bis "der Alltag" wiederhergestellt ist. Dafür gibt es das Genesungsgeld, das nach einem Krankenhausaufenthalt für jeden Tag der stationären Behandlung gezahlt wird. - Tagegeld
Können Sie nach einem Unfall bis zur Genesung nicht arbeiten, dient das Tagegeld als Ersatz für Ihr Einkommen. Selbstständigen und Freiberuflern empfehlen wir das Tagegeld ab 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit, Angestellten ab dem 43. Tag und damit ab dem Auslaufen der üblichen Frist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. - Pflege-/Hilfsleistungen
Auch wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend nicht selbst für sich sorgen können, hilft Ihnen die SIGNAL IDUNA. Denn wir organisieren die Vermittlung und übernehmen die Kosten bis zu 10.000 EUR je Versicherungsfall für die- Einrichtung eines Hausnotrufdienstes
- Organisation eines Mahlzeitendienstes (auch für Ehegatten / Lebenspartner und Kinder in häusliche Gemeinschaft)
- Erledigung hauswirtschaftlicher Dienste
- Regelmäßige Wohnungsreinigung
- Erledigung der Einkäufe
- Reinigung der Wäsche
- Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen einschließlich der Kostenübernahme eines eventuell notwendigen Fahrdienstes
- Pflege eines Angehörigen 1. Grades
- Pflegeschulung für Angehörige
- Grundpflege
- Happy Holiday
Erleiden Sie während einer privaten Urlaubsreise mindestens 100 km vom Erstwohnsitz entfernt einen Unfall, so erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die besonderen Kosten sowie eine Entschädigung für den entgangenen Erholungswert. Im Einzelnen sind das:- Einmalige Kapitalentschädigung in Höhe von 25.000 EUR (Angebot 1) bzw. 50.000 EUR (Angebot 2), falls Sie einen Invaliditätsgrad von 50 % oder mehr erleiden.
- Gipsgeld in Höhe von 500 EUR (Angebot 1) bzw. 1.000 EUR (Angebot 2) nach einem Knochenbruch, Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss.
- Einmaliges Krankenhaustagegeld in Höhe von 250 EUR (Angebot 1) bzw. 500 EUR (Angebot 2) bei einem unfallbedingten stationären Aufenthalt von mindestens 2 Tagen sowie
- ein Telefonkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR.
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Gerade bei besonders schweren Unfällen ist sofortige finanzielle Hilfe erforderlich. Diese ist umso erfolgreicher, je früher sie einsetzt. Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erhalten Sie dann, wenn sie am dringendsten benötigt wird: Kurzfristig nach dem Unfall und das zudem schnell und unbürokratisch. - Kosmetische Operationen
Nach einem Unfall bleiben häufig entstellende Narben und Verletzungen zurück. Die Beseitigung dieser Unfallfolgen verursacht häufig hohe Kosten. Diese Kosten erhalten Sie bis zu 25.000 EUR ersetzt. Und benötigen Sie aus dem gleichen Grund Zahnersatz, sind auch die Kosten dafür bis 2.500 EUR enthalten. - Bergungskosten
Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen sind nach einem Unfall keine Seltenheit. Die Kosten hierfür werden zu 25.000 EUR ersetzt. - Für Neugeborene
Neugeborene sind bis zu 6 Monaten beitragsfrei mitversichert. - Zusätze für den Öffentlichen Dienst (PVAG und VÖDAG)
- Sofortleistung für Vollzugsbedienstete
Beschäftigte im Vollzugsdienst der Polizei sind in besonderem Maße gefährdet. In Ausübung ihres Dienstes können sie während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern schnell Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder durch den genannten Personenkreis körperliche Verletzungen erleiden. Führen diese Verletzungen zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 2 Tagen, erhalten Sie die vereinbarte Sofortleistung. Sie wird auch gezahlt, wenn der Vollzugsbedienstete in Ausübung seiner Tätigkeit Schuss- und/oder Stichverletzungen erleidet. Verstirbt der verunfallte Vollzugsbedienstete, so leisten die PVAG und VÖDAG die vereinbarte Todesfallsumme. - Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit
Im Dienst und in der Freizeit lauern Unfallgefahren, die Folgen für die weitere Ausübung des Vollzugsdienstes haben können. Bei einem Polizisten bspw. reicht bereits der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugsdienst einsetzbar zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit hilft finanzielle Einschränkungen durch die Versetzung in den Innendienst abzufedern. - Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9
Die PVAG versichert als einziger Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert. - Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken
Vollzugsbeamte sowie -bedienstete von Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz, Strafvollzug, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, allen Heilberufen und auch Mitglieder sowie ehrenamtliche Helfer der THW-Bundesvereinigung und der Freiwilligen Feuerwehren sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Bereits eine geringfügige Hautverletzung, bspw. verursacht bei der Entsorgung von gebrauchten Punktionsnadeln oder Skalpellen, kann zu einer Infektion führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier PVAG und VÖDAG erweiterten Unfallversicherungsschutz sogar ohne Mehrbeitrag an.
- Sofortleistung für Vollzugsbedienstete
Wenn Sie mehr über die SIGNAL IDUNA-Unfallversicherung wissen möchten, können Sie auf unseren Seiten die Bedingungen einsehen. Oder noch einfacher: Sie sprechen mit Ihrem SIGNAL IDUNA-Außendienstpartner in der Nähe.
Tarif-Variante Exklusiv - die ideale Verbindung von Sicherheit und hochwertigem Versicherungsschutz
- Invalidität
Damit Sie die finanziellen Folgen eines Unfalls mit dauerhaft verbleibender Invalidität leichter ertragen können, sollten Sie eine Invaliditätssumme wählen. Damit Sie auch bei besonders schweren Unfallfolgen gut abgesichert sind, können Sie zudem eine Erhöhung der Leistung vereinbaren (Progression).
Wählen Sie zwischen drei Progressionsstaffeln, die Ihre Invaliditätsleistung auf bis zu 250, 400 oder sogar 600 % der vereinbarten Grundsumme erhöhen. So erhalten Sie beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 150.000 EUR und Invaliditätsgrad von 100 % eine Leistung von bis zu 375.000 EUR (250 %), bis zu 600.000 EUR (400 %) oder sogar bis zu 900.000 EUR (600 % Progression). - Unfallrente, optional mit BU-Schutz
Zusätzlich können Sie eine Unfallrente bis 3.000 EUR vereinbaren. Eine Leistung ist bereits ab einem Invaliditätsgrad von 35 % möglich, die Rente in Höhe der Versicherungssumme wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % geleistet. Außerdem steigt die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 90 % auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.
Bei der Unfallzeitrente endet die Rentenzahlung zum Ende des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird.
Zusätzlich erhalten Sie den so genannten BU-Schutz, das heißt eine einmalige Kapitalzahlung von bis zu 108.000 EUR - damit Sie nach einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit den Ausstieg aus dem Berufsleben abfedern können. - Unfall-Rentenkapital
Das Unfall-Rentenkapital erhalten Sie nach einem Unfall, der zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 35 % oder 50 % führt. Bei Anlage des Kapitals in einem Finanzprodukt der SIGNAL IDUNA können Sie mit einer hohen monatlichen Auszahlung rechnen. - Reha-Management
Einen Schwerpunkt innerhalb der SIGNAL IDUNA Unfallversicherung bildet das Reha-Management. Nach einem schweren Unfall ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen die bestmögliche ärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Wir bieten unseren Versicherten begleitende Behandlungs-, Therapie- und Reha-Maßnahmen, die bereits direkt nach dem Unfall zur Verfügung stehen. Diese Leistungen, sowie die anfallenden Kosten für die ärztliche Begleitung oder den Umbau der Wohnung, werden bis zu 12.500 EUR je Versicherungsfall gezahlt. Durch diese aktive Steuerung soll der Unfallverletzte einen optimalen Genesungsverlauf erfahren. - Todesfall
Eine wichtige Leistung vor allem für Ihre Hinterbliebenen ist die Todesfallsumme, die schnell und unbürokratisch ausgezahlt wird. - Krankenhaustagegeld
Mit dem Krankenhaustagegeld können Sie Mehraufwendungen beim unfallbedingten Aufenthalt im Krankenhaus absichern, und zwar bis zu drei Jahre nach dem Unfall. - Genesungsgeld
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt haben Sie Mehraufwendungen, bis "der Alltag" wiederhergestellt ist. Dafür gibt es das Genesungsgeld, das nach einem Krankenhausaufenthalt für jeden Tag der stationären Behandlung gezahlt wird. - Tagegeld
Können Sie nach einem Unfall bis zur Genesung nicht arbeiten, dient das Tagegeld als Ersatz für Ihr Einkommen. Selbstständigen und Freiberuflern empfehlen wir das Tagegeld ab 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit, Angestellten ab dem 43. Tag und damit ab dem Auslaufen der üblichen Frist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. - Pflege-/Hilfsleistungen
Auch wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend nicht selbst für sich sorgen können, hilft Ihnen die SIGNAL IDUNA. Denn wir organisieren die Vermittlung und übernehmen die Kosten bis zu 12.500 EUR je Versicherungsfall für die- Einrichtung eines Hausnotrufdienstes
- Organisation eines Mahlzeitendienstes (auch für Ehegatten / Lebenspartner und Kinder in häusliche Gemeinschaft)
- Erledigung hauswirtschaftlicher Dienste
- Regelmäßige Wohnungsreinigung
- Erledigung der Einkäufe
- Reinigung der Wäsche
- Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen einschließlich der Kostenübernahme eines eventuell notwendigen Fahrdienstes
- Pflege eines Angehörigen 1. Grades
- Pflegeschulung für Angehörige
- Grundpflege
- Happy Holiday
Erleiden Sie während einer privaten Urlaubsreise mindestens 100 km vom Erstwohnsitz entfernt einen Unfall, so erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die besonderen Kosten sowie eine Entschädigung für den entgangenen Erholungswert. Im Einzelnen sind das:- Einmalige Kapitalentschädigung in Höhe von 25.000 EUR (Angebot 1) bzw. 50.000 EUR (Angebot 2), falls Sie einen Invaliditätsgrad von 50 % oder mehr erleiden.
- Gipsgeld in Höhe von 500 EUR (Angebot 1) bzw. 1.000 EUR (Angebot 2) nach einem Knochenbruch, Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss.
- Einmaliges Krankenhaustagegeld in Höhe von 250 EUR (Angebot 1) bzw. 500 EUR (Angebot 2) bei einem unfallbedingten stationären Aufenthalt von mindestens 2 Tagen sowie
- ein Telefonkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR.
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Gerade bei besonders schweren Unfällen ist sofortige finanzielle Hilfe erforderlich. Diese ist umso erfolgreicher, je früher sie einsetzt. Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erhalten Sie dann, wenn sie am dringendsten benötigt wird: Kurzfristig nach dem Unfall und das zudem schnell und unbürokratisch. - Kosmetische Operationen
Nach einem Unfall bleiben häufig entstellende Narben und Verletzungen zurück. Die Beseitigung dieser Unfallfolgen verursacht häufig hohe Kosten. Diese Kosten erhalten Sie bis zu 50.000 EUR ersetzt. Und benötigen Sie aus dem gleichen Grund Zahnersatz, sind auch die Kosten dafür bis 5.000 EUR enthalten. - Bergungskosten
Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen sind nach einem Unfall keine Seltenheit. Die Kosten hierfür werden zu 50.000 EUR ersetzt. - Für Neugeborene
Neugeborene sind bis zu 6 Monaten beitragsfrei mitversichert. - Zusätze für den Öffentlichen Dienst (PVAG und VÖDAG)
- Sofortleistung für Vollzugsbedienstete
Beschäftigte im Vollzugsdienst der Polizei sind in besonderem Maße gefährdet. In Ausübung ihres Dienstes können sie während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern schnell Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder durch den genannten Personenkreis körperliche Verletzungen erleiden. Führen diese Verletzungen zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 2 Tagen, erhalten Sie die vereinbarte Sofortleistung. Sie wird auch gezahlt, wenn der Vollzugsbedienstete in Ausübung seiner Tätigkeit Schuss- und/oder Stichverletzungen erleidet. Verstirbt der verunfallte Vollzugsbedienstete, so leisten die PVAG und VÖDAG die vereinbarte Todesfallsumme. - Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit
Im Dienst und in der Freizeit lauern Unfallgefahren, die Folgen für die weitere Ausübung des Vollzugsdienstes haben können. Bei einem Polizisten bspw. reicht bereits der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugsdienst einsetzbar zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit hilft finanzielle Einschränkungen durch die Versetzung in den Innendienst abzufedern. - Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9
Die PVAG versichert als einziger Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert. - Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken
Vollzugsbeamte sowie -bedienstete von Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz, Strafvollzug, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, allen Heilberufen und auch Mitglieder sowie ehrenamtliche Helfer der THW-Bundesvereinigung und der Freiwilligen Feuerwehren sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Bereits eine geringfügige Hautverletzung, bspw. verursacht bei der Entsorgung von gebrauchten Punktionsnadeln oder Skalpellen, kann zu einer Infektion führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier PVAG und VÖDAG erweiterten Unfallversicherungsschutz sogar ohne Mehrbeitrag an.
- Sofortleistung für Vollzugsbedienstete
Wenn Sie mehr über die SIGNAL IDUNA-Unfallversicherung wissen möchten, können Sie auf unseren Seiten die Bedingungen einsehen. Oder noch einfacher: Sie sprechen mit Ihrem SIGNAL IDUNA-Außendienstpartner in der Nähe.