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Versicherungen für Polizeianwärter

Willkommen im Team!

Sie haben den herausfordernden Einstieg in diesen spannenden Beruf gemeistert – Gratulation! Wir freuen uns, dass mit Ihnen ein weiterer ambitionierter, fitter Mensch für Sicherheit sorgt. Lassen Sie uns mit Ihrer eigenen Sicherheit anfangen.

Als Polizeianwärterin oder Polizeianwärter gibt es für Sie zum Thema Sicherheit & Vorsorge einiges zu tun und zu bedenken. Was genau – und wann und wie – erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Kurz und auf den Punkt. Damit Sie gezielt handeln und sich dann wieder auf Ihre frische Laufbahn konzentrieren können. Mit dem guten Gefühl, richtig abgesichert zu sein.

Verpflichtende Versicherungen

Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Absicherung funktioniert für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter jedoch etwas anders aus als bei den meisten anderen Berufen. 

Pflegepflichtversicherung

Pflegeversicherung kurz & knapp

  • Von Dienstbeginn an Pflicht
  • Leistet im Pflegefall
  • Sie erhalten Sach- und/oder Finanzleistungen

Pflege ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen werden immer wieder pflegebedürftig. Das heißt, sie können ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen. Diese Hilfe kann ziemlich teuer werden.

Eine Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Deshalb heißt sie auch mit vollem Namen Pflegepflichtversicherung. Ab Dienstbeginn haben Sie drei Monate Zeit, eine abzuschließen.

Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung Sach- und/oder Finanzleistungen. Wie hoch diese Leistungen ausfallen, hängt von der Schwere Ihrer Bedürftigkeit, dem sogenannten Pflegegrad ab.

Heilfürsorge und Anwartschaft

Heilfürsorge kurz & knapp:

  • Ihr Dienstherr übernimmt Ihre Krankheitskosten
  • Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Keine Leistungen für Ehepartner und Kinder
  • Endet spätestens mit dem Ruhestand
  • Wird von Beihilfe abgelöst

Anwartschaft kurz & knapp:

  • Sollte sofort abgeschlossen werden
  • Garantiert Ihnen den günstigen Abschluss einer privaten Krankenversicherung
  • Die kleine Anwartschaft ist für Sie als GdP-Mitglied während der Ausbildung kostenlos

Ganz gleich, wie fit Sie sind und wie gesund Sie leben – krank wird jeder Mensch mal. Ihre Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr entweder ganz (Heilfürsorge) oder teilweise (Beihilfe). In beiden Fällen gibt es für Sie einiges zu tun und zu bedenken.

Mit Start des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Durch YouTube können Cookies gesetzt werden. Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Heilfürsorge bedeutet, dass Ihr Dienstherr Ihre Krankheitskosten übernimmt. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind also erst einmal safe. Für bessere Leistungen (z. B. bezüglich Zahnersatz, Heilpraktiker oder Sehhilfen) können Sie Zusatzversicherungen abschließen.

 

In folgenden Bundesländern gilt Heilfürsorge während der Polizei-Ausbildung

  • Bundespolizei*
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin*
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein*
  • Thüringen

*Hier gelten besondere Regeln. Ihr PVAG-Experte hilft Ihnen gerne bei der Klärung der Details.

Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird diese von der Beihilfe abgelöst. Die übernimmt nur noch einen Teil der Kosten, Sie brauchen also eine zusätzliche private Krankenversicherung. Das ist möglicherweise noch sehr lange hin. Aber gerade darin liegt Ihr Vorteil.

Ob und zu welchen Beiträgen Sie sich privat krankenversichern können, hängt stark von Ihrem Gesundheitszustand ab. Den können Sie mit einer Anwartschaft sozusagen „konservieren“. Endet Ihre Heilfürsorge und wird Ihre Anwartschaft aktiviert, zählt Ihr Gesundheitszustand von heute, ganz gleich wie alt oder krank Sie dann auch sein mögen.

Eine kleine Anwartschaft konserviert Ihren Gesundheitszustand. Eine große Anwartschaft baut zusätzlich Altersrückstellungen auf. Das bedeutet für Sie deutlich günstigere Beiträge.

Anwartschaft und Pflegeversicherung schließen Sie idealerweise zusammen ab.

  • Pflegeversicherung abschließen
  • Anwartschaft abschließen
  • Zusatzversicherungen checken

Beihilfe

Beihilfe kurz & knapp

In folgenden Bundesländern gilt Beihilfe bereits ab Beginn der Polizei-Ausbildung

  • Berlin*
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein*

* Hier gelten besondere Regeln. Ihr PVAG-Experte hilft Ihnen gerne bei der Klärung der Details.

  • 50% Ihrer Krankheitskosten werden von der Beihilfe erstattet (in Hessen 70%)
  • Familienmitglieder sind teilweise mitversorgt
  • Beihilfe wird nur für „beihilfefähige Aufwendungen“ gezahlt
  • Sie sind verpflichtet, zusätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen

Ganz gleich, wie fit Sie sind und wie gesund Sie leben – krank wird jeder Mensch mal. Ihre Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr entweder ganz (Heilfürsorge) oder teilweise (Beihilfe). In beiden Fällen gibt es für Sie einiges zu tun und zu bedenken.

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Die Beihilfe übernimmt in der Regel 50% bis maximal 70% Ihrer Krankheitskosten. Die genaue Höhe hängt ab von Familienstand, Bundesland und Dienstherr. Für die restlichen 30–50% brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Hier gibt es spezielle Beihilfetarife – für Sie während der Ausbildung besonders günstig.

Beihilfe wird nur für „beihilfefähige Aufwendungen“ gezahlt. Bei einigen Leistungen entstehen dadurch Erstattungslücken und Selbstbeteiligungen. Um das zu vermeiden können Sie sogenannte Beihilfeergänzungstarife abschließen.

Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz (Beihilfe- und Beihilfeergänzungstarife) bis zu 70% günstiger.

  1. Pflegeversicherung abschließen
  2. Behilfekonforme Krankenversicherung abschließen
  3. Beihilfeergänzungstarife checken

Besonders wichtige Versicherungen

Für diese Absicherungen besteht zwar kein gesetzlicher Zwang, allerdings empfehlen wir diese unbedingt abzuschließen. 

Unfallversicherung

Unfallversicherung kurz & knapp

  • Leistet bei Dienst- UND Freizeitunfällen
  • Einmalzahlung nach Unfall
  • Schutz passgenau für Sie und Ihren Beruf

Ein Unfall kann immer passieren. Jeder noch so kleine Unfall kann in eine Dienstunfähigkeit führen. Dafür braucht es keine spektakuläre Verfolgungsjagd samt Crash und Totalschaden. Es reicht auch ein nettes Fußballspiel im Park, bei dem Sie den Ball ungünstig auf den Abzugsfinger bekommen.

Die Absicherung durch Ihren Dienstherren ist für Sie leider ungenügend: Geringe Unterstützung nach einem Dienstunfall, keine Leistungen nach einem Freizeitunfall. Tatsächlich passieren die meisten Unfälle allerdings in der Freizeit.

Die Unfallversicherung unterstützt Sie im Falle eines Unfalls mit einer Einmalzahlung. Damit können Sie beispielsweise sofort benötigte Hilfsmittel, Betreuung oder Umbauten bezahlen. Für Miete und Lebensunterhalt reicht diese Summe nur kurz – wenn überhaupt.

Als GdP-Mitglied sparen Sie bis zu 25 % der Beiträge und genießen kostenlose Zusatzleistungen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsabsicherung kurz & knapp:

  • Sie vereinbaren eine monatliche Rente von bis zu 1.800 EUR
  • Bei Dienstunfähigkeit wird diese garantiert gezahlt.
  • Während Sie Rente bekommen, zahlen Sie keine Beiträge.
  • Besonders günstige Konditionen für GdP-Mitglieder.

Die Dienstunfähigkeitsabsicherung gehört zu den wichtigsten Sicherheitsbausteinen für Sie – JETZT. Denn während Ihrer Ausbildung bei der Polizei haben Sie so gut wie keinen Schutz, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Kurzer Ausflug nach „Was wäre wenn?“

Sie stehen gerade erst am Anfang Ihrer Dienstlaufbahn und sollen sich schon Gedanken darüber machen, wie sie enden könnte? Genau. Zugegeben, das Thema Dienstunfähigkeit ist nicht gerade unterhaltsam, dafür aber umso wichtiger.

Werden Sie als Polizeianwärter während Ihrer Ausbildung dienstunfähig, so werden Sie aus dem Polizeidienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier haben Sie in der Regel keine Leistungen zu erwarten, denn es gilt eine 5-jährige Wartezeit.

Unterstützung erhalten Sie nur dann, wenn Sie selbst dafür sorgen. Dienstunfähigkeit können Sie auf zwei Wegen absichern, die sich optimal ergänzen: 

 Dienstunfähigkeitsversicherung

 Unfallversicherung

 Leistet bei Krankheit UND Unfall

 (Dienst & Freizeit)

 Leistet bei Unfall

 (Dienst & Freizeit)

 Monatliche Rente          

 Einmalzahlung

 Deckt den Lebensunterhalt

 Deckt plötzliche Ausgaben

 

Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit?

Nein. Von einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Ohne Prüfung, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zu einem bestimmten Prozentsatz ausüben könnten, wie es bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Fall wäre.

Die ECHTE Dienstunfähigkeitsversicherung

Von einer echten Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Der Versicherer folgt dieser Entscheidung und verzichtet auf ein eigenes Prüfrecht.

Wichtig: Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel

Sie erhalten auch Leistungen, wenn Sie zwar noch allgemein dienstfähig sind aber nicht mehr im Polizeivollzugsdienst arbeiten können.

Was heißt Dienstunfähigkeit?

Die Beamtin oder der Beamte kann aus Mangel an körperlichen oder geistigen Kräften seine Dienstpflichten nicht erfüllen. Das ist zum Beispiel bei einem Burnout der Fall.

Was heißt Polizeidienstunfähigkeit?

Die Beamtin oder der Beamte erfüllt die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht. Beispiele sind Hörsturz, Stauballergie oder auch dauerhafte Schädigung des Abzugfingers.

  • Unfallversicherung abschließen
  • ECHTE Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen
  • Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel mit einschließen
  • BU vorhanden? Prüfen Sie, ob sie Sie auch bei Dienstunfähigkeit schützt

 

Diensthaftpflichtversicherung

Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, werden Sie persönlich haftbar gemacht – in unbegrenzter Höhe. Im Privatleben schützt Sie die Privathaftpflicht.

Für Schäden aus grob fahrlässigen Missgeschicken, die Sie in Ausübung Ihres Dienstes verursachen, besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Hier bietet die Diensthaftpflichtversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen.

Gut zu wissen: Für GdP-Mitglieder ist die Diensthaftpflicht kostenlos.

Weitere sinnvolle Versicherungen

Gut zu wissen: Bei diesen Versicherungen profitieren Sie als Polizistin oder Polizist von attraktiven Vorteilen.

Kfz-Versicherung

Versichern Sie Ihr Auto beim x-fachen „Fairness-Sieger“ in Folge. Einfach top: Ausgezeichneter Service, umfassender Versicherungsschutz und günstige Beiträge. Das gilt besonders für Sie: Statt mit 100% Beitragssatz starten Sie bei uns mit 70 % (Schadenfreiheitsklasse ½) in die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und das im besonders günstigen Polizei-Sondertarif.

Rechtsschutzversicherung

Sie handeln verantwortungsvoll und vermeiden unnötige Streitigkeiten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie im privaten oder dienstlichen Umfeld rechtliche Unterstützung brauchen. Dafür empfehlen wir eine leistungsstarke Rechtschutzversicherung.

GdP-Mitglieder erhalten automatisch einen gewissen Arbeitsrechtsschutz.

Hausratversicherung

Zu Hause ist’s am schönsten? Das soll auch so bleiben. Sichern Sie Ihren Hausrat, also alle Sachen, die Sie zu Hause haben, ordentlich ab. Gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Gewitter, Wasser, Sturm und Hagel. Natürlich zum Neuwert. Und das alles für GdP-Mitglieder mit günstigen Beiträgen und extra Leistungen.