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Vorsorgevollmacht

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Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht


Neben dem Rechtsschutz für das Privatleben genießen unsere Allrecht- Rechtsschutz Kunden einen Rechtsschutz-Service für die Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, für Sie und Ihren Partner.
Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für Ihren Vertrauten ausstellen, der Ihre Interessen vertritt. Erstattet werden bis zu 120 EUR im Lauf von 3 Kalenderjahren.


Weitere Informationen:
http://www.youtube.com/watch?v=OTCPHvgbNDw


Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Ihre erstellte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in das VR - Bundesweites Verfügungsregister eintragen zu lassen:
http://www.vr-verfuegungsregister.de/vr-register-online/VPN0009


Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.