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Ein Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop.
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Beitragsanpassung in der Kranken­ver­sicherung

  • Ursachen und Hintergründe
  • Fragen und Antworten zur BAP
  • Ihre Vorteile bei SIGNAL IDUNA

Liebe Kundin, lieber Kunde,

an dieser Stelle erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beitragsanpassung Ihrer Krankenversicherung.

Unser Ziel ist es Ihnen zu erläutern, warum Beitragsanpassungen von Zeit zu Zeit notwendig sind und warum Sie bei SIGNAL IDUNA weiterhin bestens versichert sind.

Meine Beitragsanpassung: Einfach erklärt

Eine gute Krankenversicherung definiert sich nicht allein durch den Beitrag, sondern auch durch die Leistungen und Aktivitäten, die im Krankheitsfall für Sie erbracht werden. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. hält in diesem Bereich als einer der größten privaten Krankenversicherer einiges für Sie bereit. Zudem haben wir beste Referenzen von bedeutenden Testexperten erhalten.

Warum wird der Beitrag meiner Krankenversicherung angepasst?

Steigende Lebenserwartung und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auf der einen Seite, aber auch Veränderungen des Zinsniveaus und gesetzliche Änderungen auf der anderen Seite sind nur einige Faktoren, auf die wir als Krankenversicherer reagieren müssen. Das gilt für alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung. Denn jeder Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Beiträge zu überprüfen.

Auch nach der Beitragsanpassung können Sie sich darauf verlassen, dass SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. ihr Leistungsversprechen Ihnen gegenüber einhält.

Vorteile Ihrer Privaten Krankenversicherung

  • Immer in den besten Händen:
    Beim Arzt und im Krankenhaus profitieren Sie von Top-Leistungen und bevorzugter Behandlung

  • Bewusster leben lohnt sich:
    Hohe Rückerstattungen von mehr als 2.300 € 

  • SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt:
    Sie erhalten Zugang zu exklusiven und komfortablen digitalen Services rund um Ihre Gesundheit

Ratgeber zur Beitragsanpassung

Sie wundern sich vielleicht? In vielen Fällen haben Sie jahrelang keine Beitragsanpassung erhalten, jetzt müssen Sie auf einen Schlag einen relativ hohen Betrag auf einmal mehr zahlen.

Leider haben wir hierauf wie auch alle anderen privaten Krankenversicherer keinen Einfluss. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beitragsanpassung legen fest: Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent (oder einem ggf. in den Versicherungsbedingungen vereinbarten geringeren Prozentwert) höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Ob diese Bedingungen vorliegen, wird von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert. Die Kostensteigerungen in Ihren Tarifen überschreiten längst nicht in jedem Jahr diese vorgeschriebenen Schwellenwerte. Viele anzupassende Tarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. sind schon seit einigen Jahren nicht mehr erhöht worden. Deshalb unsere Empfehlung: Bleiben Sie in Ihrem bestehenden Tarif versichert. Neben weiteren Einflussfaktoren steigen die Kosten zum Beispiel für den medizinischen Fortschritt in Deutschland. Die Veränderungen der Vorjahre müssen zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, sobald der Schwellenwert überschritten ist. Das führt dann dazu, dass die allgemeine Teuerung der Medizin, usw. nachträglich auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden muss. Somit werden Effekte aus mehreren Jahren auf einmal wirksam.

Eine höhere Anpassung würden wir unseren Versicherten gerne ersparen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung, in dem auch die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. Mitglied ist, hat den Gesetzgeber schon frühzeitig aufgefordert, die Kalkulationsvorschriften an die neuen Entwicklungen anzupassen. Stetige kleine Anpassungen wären aus unserer Sicht für unsere Kunden erträglicher als alle paar Jahre eine einzelne höhere. Ein Beispiel: Jedes Jahr eine monatliche Beitragserhöhung um 20 Euro ist besser als alle drei Jahre 60 Euro auf einen Schlag. Leider wurde der Vorschlag bis jetzt seitens der Politik nicht umgesetzt.

Details finden Sie hier.

Mehr Leistungen für bessere Pflegeversorgung: In der Pflegepflichtpflichtversicherung kommt es für Beihilfeversicherte im Tarif PVB zu einer Beitragsanpassung. Immer mehr Bürger nehmen Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung in Anspruch. So ist die Zahl der Leistungsempfänger alleine in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) seit den Pflegereformen von 169.000 im Jahr 2014 auf 311.000 im Jahr 2022 gestiegen. Also um mehr als 84 %. Die Leistungen der PPV stiegen im selben Zeitraum von rund 880 Millionen Euro auf über 2,1 Milliarden Euro und haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt.

Die Hauptursache für die nun anstehende Beitragsanpassung sind die per Gesetz ab 2022 (also nach der letzten Beitragsanpassung) zusätzlich eingeführten Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim. Dadurch sind in Ihrer Tarifstufe PVB allein im Jahr 2022 bereits Mehrausgaben in Höhe von rund 70 Millionen Euro entstanden. Sie werden in den kommenden Jahren absehbar noch weiter ansteigen. Diese Mehrkosten können wegen der oben erläuterten gesetzlichen Vorgaben in der PPV erst jetzt für die Zukunft einkalkuliert werden. Hinzu kommen weitere Mehrleistungen, die durch das jüngste Pflegereformgesetz zusätzlich eingeführt werden (z. B. Erhöhungen des Pflegegeldes). Für Ihre Tarifstufe PVB bedeutet das ab 2024 nochmals Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Diese gesetzlich verursachten, jetzt schon in der Höhe bekannten Mehrkosten konnten in die aktuelle Kalkulation einbezogen werden und sind mit dem neuen Beitrag nun bereits berücksichtigt. 

Insgesamt werden die Leistungen der PPV von 2014 bis 2024 etwa auf das Dreifache gestiegen sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei, dass der Leistungsumfang der Pflegeversicherung durch die Reformen stark ausgeweitet wurde – was im Ernstfall natürlich auch Ihnen selbst zugutekommt. Insofern ist die Pflegeversicherung nicht nur teurer, sondern auch werthaltiger geworden.

Zwei wesentliche Gründe für Beitragsanpassungen:

  • Bessere Medizin / gestiegene Leistungen = höhere Investition in Gesundheit
  • Stornoentwicklung = längere durchschnittliche Versicherungsdauer (weniger Kündigungen)

Weitere Hintergründe zur Beitragsanpassung finden Sie hier.

Die Kalkulation in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt nach festen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Versicherungsaufsichtsgesetz und Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Jedes Unternehmen hat diese Vorschriften einzuhalten.

Details zur Beitragskalkulation finden Sie hier in unserem Faktenblatt oder im Erklärfilm "So werden die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung berechnet" vom Verband der Privaten Krankenversicherer.

 

Für eine Beitragsanpassung gelten gesetzliche und vertragliche Vorschriften. Sobald die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung festgestellt und der Treuhänder zugestimmt hat, dürfen die Erhöhungen durchgeführt werden. Ein Widerspruchsrecht hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Krankenversicherung bedeutet, dass Sie im Ernstfall auch bei hohen Behandlungskosten finanziell abgesichert sind. Sie bilden deshalb mit anderen Versicherten Ihres Tarifes eine so genannte Gefahrengemeinschaft.

Innerhalb dieser Gemeinschaft gibt es Versicherte, die mehr Beiträge bezahlen als sie Leistungen erhalten und umgekehrt. Dabei gleicht sich insgesamt das Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen aus. Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen sind daher von den Beitragsanpassungen sowohl leistungsfrei gebliebene Versicherte als auch Versicherte, die Leistungen in Anspruch genommen haben, im gleichen Umfang betroffen. Selbst wenn Sie glücklicherweise heute gesund sind, ist es beruhigend zu wissen, im – hoffentlich nicht eintretenden – Ernstfall gut abgesichert zu sein. Denn dann haben Sie Anspruch auf das volle versicherte Leistungsspektrum.

In der Vollversicherung honorieren wir zudem die Nicht- bzw. die geringe Inanspruchnahme von Leistungen mit Beitragsrückerstattungen.

Die Beiträge zur sog. Basisabsicherung sind in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Erhöht sich der Beitrag für die Vollversicherung, können entsprechend höhere Beträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbst unter Berücksichtigung der Beitragsanpassung zum 01.01.2024 liegt der Beitrag in der Regel deutlich unter dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der in den meisten Fällen ab Januar 2024 monatlich 1.000 Euro oder mehr betragen wird. Hinzu kommen weitere Zuzahlungen, zum Beispiel für Medikamente.

Denn auch die GKV hat mit Kostensteigerungen zu kämpfen, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verstärken werden. Schon heute ist der Anteil, den die Erwerbstätigen zur Finanzierung der Defizite bei den Krankheitskosten der Rentner leisten, außerordentlich hoch. Um den „Generationenvertrag“ auch in Zukunft erfüllen zu können, sind Beitragserhöhungen in der GKV unvermeidlich.

Zudem steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich jedes Jahr. Bei einem entsprechenden Gehalt sind aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze auch höhere Beiträge zu zahlen. Zum 01. Januar 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.175 Euro.

Der Versicherungsschein beinhaltet alle erforderlichen Angaben zum Vertragsverhältnis, seine Ausfertigung und Aushändigung sind gesetzlich geregelt. Für Sie noch einige Erläuterungen zu den Kürzeln:

  • TAB (Tarifbeitrag): Beitrag, den Sie zahlen würden, wenn Sie heute den Tarif neu abschließen würden.
  • AB (Anrechnungsbetrag): Der Betrag setzt sich zusammen aus Mitteln der Alterungsrückstellung sowie ggf. verwendeten Überschüssen zur Limitierung und Altersmilderung.
  • VZ (Vorsorgezuschlag): 10 % vom Beitrag der betroffenen Tarife, zahlbar bis zum 31.12. des Jahres in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, als zusätzliche „Sicherheitsreserve“ für das Alter.
  • ABVZ (Anrechnungsbetrag aus Vorsorgezuschlag): Der ab Alter 66 Jahre – aus dem angesparten Vorsorgezuschlag – eingesetzte Betrag zur Milderung von Beitragserhöhungen. 
  • RZ (Risikozuschlag): Beitragszuschlag für risikoerhebliche Erkrankungen, die vor Beginn des Vertrages aufgetreten sind.
  • ZU (Zuschlag): Sonstiger Beitragszuschlag (zum Beispiel für Sehhilfen oder fehlende Zähne).
  • NA (Nachlass): Beitragsnachlass (zum Beispiel bei Anwartschaft oder einer Beitragsbegrenzung).
  • MOB (Monatsbeitrag): Ihr monatlich zu zahlender Beitrag.

Der Vorsorgezuschlag wurde vom Gesetzgeber eingeführt. Durch den gesetzlichen Vorsorgezuschlag sollen mögliche Kostensteigerungen aus Inflation und dem medizinischen Fortschritt und hieraus zu erwartende Beitragsanpassungen (BAP) im Alter gemildert bzw. vermieden werden.

Die Höhe des Zuschlages (10%) berechnet sich aus dem jeweils aktuellen Beitrag der betroffenen Tarife abzüglich eventuell vereinbarter Risikozuschläge. Der Zuschlag ändert sich bei jeder BAP und Umstufung des Versicherungsschutzes. Es wird also immer der aktuelle Beitrag zur Berechnung herangezogen. Die Erhebung des Vorsorgezuschlages beginnt mit Alter 21 (Beginn des Kalenderjahres, in dem der 21. Geburtstag "gefeiert" wird) und endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.

Aus dem Vorsorgezuschlag und aus den Überschüssen entstehen während der Laufzeit erhebliche Mittel. Diese werden bis zum 60. Lebensjahr angesammelt und bis zum 65. Lebensjahr weiter zurückgelegt. Ab dem 66. Lebensjahr verwenden wir die angesammelten Mittel dazu, Beitragsanpassungen abzusenken. Ab dem 80. Lebensjahr kann der Beitrag auch gemindert werden.

Die vorgenannten Gründe für die Ausgabenerhöhungen im Gesundheitswesen müssen von allen Unternehmen berücksichtigt werden. Somit werden auch Kunden von Mitbewerbern eine Beitragsanpassung (BAP) erhalten. Vielleicht wird das eine oder andere Unternehmen ein Jahr später die Beiträge nachkalkulieren, aber aufgrund der beständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen führt kein Weg an einer BAP vorbei. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Beitragshöhe immer eine Momentaufnahme ist. Insoweit sollten Sie eine private Krankenversicherung nicht allein nach einem aktuell niedrigeren Beitrag beurteilen. Nehmen Sie die Unternehmen genau unter die Lupe. Dabei werden Sie feststellen, dass die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. sehr gut aufgestellt ist.

Gilt für vor dem 01.01.2009 abgeschlossene KV-Vollversicherungen:

Für das Jahr 2020 verursachen Krankheiten und Gesundheitsprobleme in Deutschland Kosten in Höhe von 431,8 Milliarden Euro. So haben sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Krankheitskosten laut Information des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von 2015 bis 2020 um 25 % auf 5.190 Euro erhöht.

Die Pro-Kopf-Krankheitskosten nehmen nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung mit fortschreitendem Alter zu. Im Jahr 2020 lagen die Kosten pro Kopf der 65- bis 84-Jährigen doppelt so hoch wie der Durchschnitt. Bei den 85-Jährigen und Älteren waren die Krankheitskosten pro-Kopf sogar fast fünfmal so hoch wie der Durchschnitt.

Die Alterungsrückstellung ist auch einer der Hauptgründe dafür, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht empfiehlt. Dieser Grundsatz gilt im Regelfall auch nach dem 01.01.2009 (zu diesem Termin wurden die Anforderungen aus dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz umgesetzt).

Folgendes Beispiel aus unserer Praxis zeigt Ihnen, wie sich der Mehrbeitrag nach einer notwendigen Beitragsanpassung auf die Komponenten Risikobeitrag, Sparanteil und Sonstiges aufteilt:

Mehrfach ausgezeichnet

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Stichwort „KV Beitragsanpassung 2024“

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