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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Betriebsrente in Deutschland auszubauen. Hierzu wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, das seit dem 01.01.2018 in Kraft ist. Dabei hat der Gesetzgeber die kleinen und mittleren Betriebe und die Geringverdiener im Blick. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt verstärkt auf tarifvertragliche Lösungen. Zusätzlich werden die allgemeinen Rahmenbedingungen verbessert, um weitere Anreize zu bieten.

Übersicht Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Ihr Wegweiser durch die Änderungen in der bAV