Ein Sterbefall - was ist zu tun?
Gerade mit dem Tod eines Angehörigen sind vielfältige Aufgaben von den Hinterbliebenen zu bewältigen, deren Erledigung, zum Teil aus Unkenntnis, oft große Probleme bereiten. Durch ein paar Gedanken, die sich jeder bereits zu Lebzeiten machen sollte, können den Hinterbliebenen viele Schritte erleichtert werden.
Was können Sie selbst bereits jetzt schon regeln?
Geld und Wertanlagen
Über die bestehenden Konten, Safes, Sparbücher usw. sollten Sie ein Verzeichnis erstellen, das Sie einer Person Ihres Vertrauens in Verwahrung geben.
Versicherungen
Bei einer übersichtlichen Ordnung der Versicherungsunterlagen, z. B. in einem Versicherungsordner, können sich Ihre Angehörigen einen schnellen Überblick darüber verschaffen, was zu erledigen ist. Prüfen Sie bei Versicherungen, die eine Leistung im Todesfall beinhalten, ob eine aktuelle Empfangs- (Bezugs-) berechtigung vorhanden ist.
Erbvorsorge
Die gesetzliche Erbfolge kann allein durch eine Verfügung von Todes wegen abgeändert werden. Als solche Verfügungen kommen nur entweder das Testament oder der Erbvertrag in Frage.
Testament
Das Testament ist die schriftliche Niederlegung des letzten Willens. Es empfiehlt sich, bei der Abfassung des Testaments einen Notar zu Rate zu ziehen, um Unstimmigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.
Wichtig: Das Testament muss ein Datum enthalten, da die späteren Testamente frühere aufheben.
Als Testamentserstellung sind nur die beiden folgenden Möglichkeiten zulässig:
- Eigenhändiges Testament
handschriftlich vom Erblasser mit eigenhändiger Unterschrift verfasst
amtliche Verwahrung (auf Veranlassung des Erblassers)
- Öffentliches Testament
gültig durch notarielle Beurkundung
amtliche Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament können nur Eheleute erstellen. Andere Personen können gemeinschaftliches Verfügen von Todes wegen nur im Rahmen eines Erbvertrages regeln.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag kann von den Vertragspartnern nur durch die Niederschrift bei einem Notar mit gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. In einem Erbvertrag kann jeder der Vertragschließenden vertragsmäßige Verfügungen von Todes wegen treffen. Durch den Vertrag wird eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde. Eine Aufhebung des Erbvertrages ist nur mit Zustimmung der Personen möglich, die auch diesen Vertrag abgeschlossen haben.
Vermeidung von Erbschaftsteuer
Auch bei Normalverdienern ist die Freigrenze für die Erbschaftsteuer schnell erreicht. Hier einige grundsätzliche Regeln für das richtige Vererben, die Sie aber in jedem Einzelfall mit einem Steuerberater oder Juristen besprechen sollten:
Bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) gilt grundsätzlich, dass es steuerlich vorteilhaft ist, Vermögen schon beim ersten Erbfall auf mehrere Personen, also beispielsweise Ehegatten, Kinder und Enkel zu verteilen.
Erbregelungen, die zunächst den Ehegatten allein begünstigen, sind steuerlich unvorteilhaft.
Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten, lassen sich die jeweiligen steuerlichen Freibeträge, die alle 10 Jahre neu zur Verfügung stehen, mehrfach ausschöpfen.
Wenn Sie mit Ihrem Partner Gütertrennung vereinbart haben, hat dies sicherlich gute Gründe. Erbschaftsteuerrechtlich ist dies allerdings zum Nachteil. Der Notarvertrag sollte daher insoweit abgeändert werden, dass die Gütertrennung nur noch im Fall der Scheidung Gültigkeit hat. Dies bedeutet: Stirbt ein Ehegatte, besteht steuerrechtlich eine Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinn bleibt somit beim überlebenden Ehegatten steuerfrei.
Welche Aktivitäten fallen noch an?
Die Auszahlung des Sterbegeldes muss beantragt werden (für Personen, die zum 01.01.1989 Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren).
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch nach der Beerdigung müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden, die innerhalb bestimmter Fristen zu erledigen sind.
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Belege für die Bestattungskosten
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem Tod. Eventuell stehen den Hinterbliebenen anteilig Beitragsrückerstattungen für den Sterbemonat zu. Falls Sie oder Ihre Angehörigen im Rahmen der Familienhilfe mitversichert sind, können Sie die Krankenversicherung fortsetzen. Dies müssen Sie der Krankenversicherung unverzüglich melden.
Private Krankenversicherung
Wenn bei einer privaten Krankenversicherung ein Sterbegeld versichert war, muss der Sterbefall gemeldet werden. Zur Auszahlung benötigt die Krankenversicherung eine Sterbeurkunde.
Falls der Verstorbene Versicherungsnehmer war, endet das Vertragsverhältnis zum Ende des Sterbemonats. Die versicherten Personen können unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers den Vertrag fortsetzen. Die Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Hinterbliebenenrente sind im einzelnen recht kompliziert. Die Außenstelle des Rentenversicherungsträgers oder das örtliche Versicherungsamt steht Ihnen für nähere Auskünfte zur Verfügung. Dort kann Ihnen außerdem bei dem Ausfüllen des Rentenantrages geholfen werden.
Für Anträge und Anzeigen bestehen keine generellen Fristen; dennoch sollten Sie mit der Stellung des Rentenantrages nicht zu lange warten, da einzelne Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden.
Der Antrag auf Hinterbliebenenrente wird gestellt bei:
dem Rentenversicherungsträger oder anderen Sozialleistungsträgern,
beim Versicherungsamt,
einem Versicherungsältesten oder
der Rentenrechnungsstelle der Post (falls der/die Verstorbene bereits Rente bezogen hatte).
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
bei Wiederheirat Heiratsurkunde
Geburtsurkunde der Kinder bei Antragstellung auf Waisenrente
Nachweise für fehlende rentenrechtliche Zeiten
eventuell bereits vorhandene Rentenbescheide
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Ist der Tod die Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, bzw. einer anerkannten Berufskrankheit, so benachrichtigt in der Regel der Arbeitgeber die zuständige Berufsgenossenschaft.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dann:
eine Hinterbliebenenrente
ein Sterbegeld
die Kosten einer eventuellen Überführung
Über die genaue Höhe der einzelnen Leistungen erhalten Sie vom Arbeitgeber oder von der zuständigen Berufsgenossenschaft Auskunft.
Beamtenversorgung
War der Verstorbene Beamter des Bundes oder des Landes, so erhalten die Hinterbliebenen für den Sterbemonat selbst die Dienstbezüge des Verstorbenen. Bei Ruhestandsbeamten tritt hier an die Stelle der Dienstbezüge das Ruhegehalt (Pension).
Anschließend müssen die Versorgungsbezüge bei der zuständigen Dienstbehörde beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde der Kinder bei Antragstellung auf Waisengeld
Nachlassgericht
Für die Eröffnung des Testaments setzt das Nachlassgericht einen Termin fest, zu dem die gesetzlichen Erben geladen werden. An diesem Termin wird das Testament verkündet und den Anwesenden auf verlangen vorgelegt.
Das Testament kann auch von dem verwahrenden Gericht - falls es dort hinterlegt wurde - eröffnet werden.
Der Erbschein muss beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
ggf. Testament
Sonstige Hinweise
Anhand der Unterlagen prüfen, ob noch
sonstige Versicherungen bestehen und ob die Notwendigkeit zur Weiterführung der Verträge besteht
prüfen, bei welchen Versicherungen Versicherungsnehmerwechsel vorgenommen werden müssen
eventuelle Kündigung von Wohnraummietverhältnissen
Kündigung von Energieversorgungsverträgen
Kündigung von Telefon-/Telefax-/ Btx-Anschlüssen
Kündigung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
Abmeldung bei der GEZ
eventuelle Abmeldung des Autos mit Kündigung der Kfz-Versicherung
Benachrichtigung der Geldinstitute (Kontoauflösung bzw. Kontoänderung)
Beantragung der Eigentumsänderung beim Grundbuchamt
Kündigung von Mitgliedschaften (Vereine etc.)
Benachrichtigung eventueller Kreditgeber
Klärung von Leasingverträgen
Beauftragung einer Dauergrabpflege durch einen Friedhofsgärtner
Bei Einzelfragen in Rechtsangelegenheiten sollten Sie stets einen Rechtsanwalt, bzw. einen Notar konsultieren.
Was ist direkt nach dem Sterbefall zu tun?
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Das Beerdigungsinstitut bereitet die Bestattung vor und erledigt auf Wunsch:
die Besorgung einer Grabstelle
die Festlegung des Termins der Beerdigung und Vorbereitung der Trauerfeier
Überführung (hier sind besondere Bestimmungen zu beachten)
die Bestellung und der Versand von Trauerbriefen
die Aufgabe einer Zeitungsanzeige
die Bestellung von Sarg, Blumen und Kränzen
eine Erd- oder Feuerbestattung
Mit einer Vollmacht des nächsten Angehörigen, bzw. des Bezugsberechtigten, fordert das Bestattungsunternehmen auch das Sterbegeld unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Versicherungsunternehmen an.
Erforderliche Unterlagen
Totenschein, bzw. Sterbeurkunde
Familienstammbuch
Grabbrief
Meldung des Todesfalls
Benachrichtigung des zuständigen Standesamtes zur Ausstellung der Sterbeurkunde. Frist: spätestens am ersten Werktag nach dem Todestag. Die Sterbeurkunde sollte mehrfach ausgestellt werden, da sie später verschiedenen Institutionen vorgelegt werden muss (z. B. Kirche, Versicherungsgesellschaften, Arbeitgeber).
Erforderliche Unterlagen
Totenschein
Personalausweis des Verstorbenen
Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen
ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
ggf. Scheidungsurkunde
Gespräch mit dem geistlichen Betreuer
Hierbei können die Einzelheiten für die anstehende Beerdigung besprochen werden.
Erforderliche Unterlagen
Totenschein bzw. Sterbeurkunde
Taufschein (falls vorhanden)
Benachrichtigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren
a) Arbeitgeber - für Gehalts- und Lohnempfänger
Meldung des Todesfalles
Beantragen der Auszahlung des Restgehaltes
Abholen der Personalpapiere (Lohnsteuerkarte, Rentenversicherungsnachweise)
Prüfen, ob Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung bestehen (z. B. betriebliche Altersversorgung oder Pensionskasse)
Erforderliche Unterlagen
b) Dienstherr - für Beamte des Bundes oder der Länder
Meldung des Todesfalles (zuständig ist die jeweilige Dienststelle)
Beihilfeantrag für Aufwendungen bezüglich der Bestattungskosten
Sterbegeld beantragen
Witwen- und/oder Waisengeldantrag stellen
Erforderliche Unterlagen
Überprüfung der privaten Vorsorge
Bestehen Versicherungsverträge für den Verstorbenen, die eine Leistung bei Tod beinhalten? Anhand der Versicherungsbedingungen können Sie feststellen, innerhalb welcher Zeit ein Sterbefall anzuzeigen ist (am besten unverzüglich!).
a) Lebensversicherung
Der Sterbefall muss unverzüglich der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
Original-Versicherungsschein mit allen Nachträgen
Sterbeurkunde
Ärztliches Zeugnis über die Todesursache und evtl. über den Verlauf der zum Tode führenden Krankheit ggf. in Zweifelsfällen letzter Beitragszahlungsnachweis (sofern kein Abruf vereinbart war)
Liegt der Original-Versicherungsschein vor und ist kein Bezugsrecht verfügt worden, kann an den Inhaber der Police ausgezahlt werden.
Falls ein Bezugsrecht verfügt wurde, der Original-Versicherungsschein allerdings nicht mehr vorhanden ist, reicht oftmals eine entsprechende Information an die jeweilige Versicherungsgesellschaft aus. Gegebenenfalls wird dann von dort dem Bezugsberechtigten eine Verlusterklärung zugesandt.
Ein Erbschein oder eine Testamentsabschrift mit Eröffnungsprotokoll wird benötigt, wenn
der Versicherungsschein zwar vorliegt, aber "die Erben" als bezugsberechtigt verfügt wurden oder
der Originalversicherungsschein nicht vorhanden ist und keine Bezugsberechtigung vorliegt.
Zusätzlich ist dann noch eine Verlusterklärung erforderlich.
b) Unfallversicherung
Der Todesfall infolge eines Unfalls muss der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
Ärztliches Zeugnis über die Todesursache
Sterbeurkunde
Angabe des Aktenzeichens der mit dem Unfall befassten Staatsanwaltschaft oder der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat.