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Gefahrengruppen in der Unfallversicherung

Tragen Sie beruflich ein höheres Risiko als andere? Oder leisten Sie in Ihrem Job auch körperlich vollen Einsatz? Dann stuft Ihre private Unfallversicherung Sie üblicherweise in Gefahrengruppe B ein. Gefahrengruppe A sichert hingegen Personen ohne besondere Unfallrisiken ab. Ob A, B oder andere Gefahrengruppen: Die Zuordnung beeinflusst den Tarif. 

Marc Hoffmann-Schulz 21.12.2023 4 Min Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Die sogenannten Gefahrengruppen dienen Versicherern als Tarifierungsmerkmal: Hierüber können Versicherer die Unfallrisiken einzelner Berufsgruppen einordnen, die jeweilige Risikoklasse bestimmen und den passenden Tarif anbieten.
  • Je nach beruflichem Risiko und körperlicher Beanspruchung stuft Ihre Versicherung Sie in eine bestimmte Gefahrengruppe ein. A und B sind die gängigsten Gefahrengruppen.
  • Wer im Job höheren Risiken ausgesetzt ist oder körperlich viel leisten muss, zählt zu Gefahrengruppe B. Gefahrengruppe A umfasst Personen ohne solche Risiken.
  • Einige Versicherer schlüsseln Ihr Angebot weiter auf, zum Beispiel in die Gefahrengruppen K für Kinder oder Z für Freizeitunfälle. Außerdem gibt es Gefahrengruppen für ältere Menschen und spezielle Personengruppen.
  • Die Zuordnung zu einer Gefahrengruppe erfolgt unabhängig von der Höhe des Einkommens. Entscheidend sind die Faktoren berufliches Risiko und Belastung. Beides wirkt sich auf den Tarif aus.
  • Wer während der Vertragslaufzeit seinen Beruf wechselt, in Rente geht oder eine Ausbildung beendet, muss seinen Versicherer hierüber schriftlich informieren. Gegebenenfalls ist dann ein Wechsel in eine andere Gefahrengruppe notwendig, um etwaige Unfallfolgen ausreichend abzusichern.

Gefahrengruppen und Tarifierung in der Unfallversicherung

Eine Fotografin ist beruflich weniger Risiken ausgesetzt als eine Landwirtin. Ein Schreiner ist im Berufsalltag körperlich stärker gefordert als der Mitarbeiter eines Reisebüros. Eine Studentin der Anglistik braucht anderen Unfallschutz als ein Feuerwehrmann. Weshalb? Eine private Unfallversicherung muss zur Lebenssituation passen.

Die Einstufung in die richtige Gefahrengruppe dient Versicherern dazu, das berufliche Risiko sowie die körperliche Belastung realistisch zu kalkulieren und den passenden Tarif anzubieten. Die meisten Personen zählen zu den Gefahrengruppen A und B. Manche Versicherer arbeiten darüber hinaus mit weiteren Gefahrengruppen, zum Beispiel für Kinder, ältere Menschen oder für Unfälle in der Freizeit.

Eine junge Frau führt Holzarbeiten durch. Je nach beruflichem Risiko und körperlicher Beanspruchung ordnen private Unfallversicherungen ihre Versicherten einer bestimmten Gefahrengruppe zu.

Welcher Gefahrengruppe Sie zugeordnet werden, hat für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer direkte Konsequenzen: Sollten Sie nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt sein, ist die Leistung Ihrer Versicherung sowohl an Ihr Alter als auch an Ihre Gefahrengruppe geknüpft. Die Leistungsinhalte hängen also unmittelbar mit der jeweiligen Gefahrengruppe zusammen. Dementsprechend wirkt sich die Gefahrengruppe auf die Höhe des Beitrags aus.

Gut zu wissen: Manche Versicherer nutzen anstelle des Begriffs „Gefahrengruppe“ die Bezeichnungen Gefahrenklasse oder Berufsgruppe. Gemeint ist in jedem Fall der Faktor Beruf. Denn Ihre individuelle berufliche Situation bestimmt ganz wesentlich die Höhe Ihres Beitrags zur privaten Unfallversicherung.

So wirkt sich die Gefahrengruppe auf den Beitrag zur UV aus

Gefahrengruppen spielen in der privaten Unfallversicherung eine wichtige Rolle. Um Personen jeden Alters richtig einstufen zu können, fragt der Anbieter bereits im Zuge der Angebotsberechnung beziehungsweise bei der Antragsaufnahme die aktuelle berufliche Situation ab. Sind diese Fakten geklärt, kann der Versicherer die passende Gefahrengruppe (GGR) bestimmen.
Wichtig für Sie: Die Höhe Ihres Einkommens hat keinen Einfluss auf die Zuordnung zu einer Gefahrengruppe. Die Zuordnung hängt allein von Ihrem beruflichen Risiko, der körperlichen Belastung und von Ihrem Eintrittsalter ab. Die jeweilige Gefahrengruppe ist entscheidend für die Risikoklasse Ihrer Unfallversicherung. Danach bemisst sich Ihr Tarif.

A und B – die gängigsten Gefahrengruppen

Für die meisten Versicherten greifen die Gefahrengruppen A und B. Die Übersicht zeigt, wie die private Unfallversicherung gängige Berufsgruppen einstuft.

Gefahrengruppe A
(Eintrittsalter 18 bis 66 Jahre)
für Frauen und Männer ohne körperliche Berufstätigkeit, die:
  • kaufmännisch, verwaltend, planend oder gestaltend tätig sind
  • in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich) tätig sind
  • lehrend tätig sind
  • leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen tätig sind
  • Anlagen oder Maschinen elektronisch steuern
  • als Ingenieurin/Ingenieur tätig sind
  • Inhaberin/Inhaber oder Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes sind, z. B. Köchinnen/Köche, Bäckerinnen/Bäcker, Konditorinnen/Konditoren
  • als Pilotin/Pilot oder Luftfahrtpersonal tätig sind
  • Fotografin/Fotograf, Friseurin/Friseur, Goldschmiedin/Goldschmied, Graveurin/Graveur, Uhrmacherin/Uhrmacher sind
  • in einer gewerblichen Ausbildung sind (während der Ausbildungszeit)
  • keine berufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Arbeitssuchende, Rentnerinnen/Rentner, Pensionäre, Studierende (außer im Sportstudium)
Gefahrengruppe B
(Eintrittsalter 18 bis 66 Jahre)
für Frauen und Männer mit körperlicher Berufstätigkeit, die:
  • körperlich oder handwerklich – auch gelegentlich – arbeiten (einschließlich Meisterinnen/Meister)
  • Holz, Metall, Kunststoff, Steine oder Erde be- oder verarbeiten
  • im Labor tätig sind, mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen umgehen
  • bei der Polizei, der Steuer-/Zollfahndung, bei Bundesbehörden, im Strafvollzug, bei der Bundeswehr oder der Feuerwehr im Außendienst tätig sind
  • Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren
  • als Wachbedienstete tätig sind
  • als Handelsvertreterin/Handelsvertreter, Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer, Kurierin/Kurier tätig sind
  • in der Landwirtschaft tätig sind
  • Lehrkräfte im Bereich Sport, Fitness oder Tanz sind bzw. als Trainerin/Trainer arbeiten
  • Sport studieren
  • mit Tieren arbeiten

Wichtig ist sowohl bei Gefahrengruppe A als auch bei B das Eintrittsalter von 18 bis 66 Jahren. Mit höherem Lebensalter ändert sich die Einstufung: Ab dem 67. Lebensjahr zählen Frauen und Männer mit und ohne berufliche Tätigkeit zum Beispiel bei SIGNAL IDUNA zur Gefahrengruppe A1. Ab 75 Jahren zählen Versicherte (aus dem Bestand von SIGNAL IDUNA) mit und ohne berufliche Tätigkeit zur Gefahrengruppe A2.

Sylvia Niemann ist als Ingenieurin in leitender Position angestellt und verdient gut. Mit 37 Jahren will sie eine private Unfallversicherung abschließen. Bei einer Versicherung wie SIGNAL IDUNA wird Frau Niemann unabhängig von ihrem hohen Einkommen in Gefahrengruppe A eingestuft. Das wirkt sich günstig auf ihren Beitrag aus. Weshalb? Sie ist im Berufsalltag keinen besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt und trägt kein nennenswertes Risiko.

Antonio Gonzalez ist 42 Jahre alt. Als angestellter Schreinermeister möchte er sich privat unfallversichern. Ein Versicherer wie SIGNAL IDUNA stuft Herrn Gonzalez aufgrund seines Alters und seiner Berufstätigkeit, die mit einer körperlichen Beanspruchung verbunden ist, in Gefahrengruppe B ein. Der Beitrag hierfür ist höher als in GGR A.

Weitere Gefahrengruppen in der privaten Unfallversicherung

Viele Versicherungsanbieter nutzen zur Einstufung Ihrer Versicherten weitere Gefahrengruppen. So gibt es bei manchen Anbietern zum Beispiel die GGR F für Frauen, die nicht in GGR A eingestuft werden oder die Gefahrengruppe FZ zur Absicherung von Freizeitunfällen bei Männern.  

SIGNAL IDUNA arbeitet – zusätzlich zu den beiden größten Gefahrengruppen A und B – mit folgenden Einstufungen:

K für Kinder

C bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen oder im (Einzel-)Handel

Z zur Absicherung von Freizeitunfällen

Privat möchte sich Sofia Papadopoulos, 28 Jahre, mit einem guten Unfallschutz absichern. Sie ist als Optikerin festangestellt. SIGNAL IDUNA stuft Frau Papadopoulos in Gefahrengruppe C ein, denn ihre Berufstätigkeit zählt zum Gesundheitswesen. Entsprechend bemisst sich die Höhe ihres Versicherungsbeitrags nach GGR C und ihrem Eintrittsalter.

Wechsel einer Gefahrengruppe

Die Zugehörigkeit zu einer Gefahrengruppe kann sich ändern, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert. Wechseln Sie beispielsweise während der Vertragslaufzeit den Job, führt das eventuell zu anderen beruflichen Risiken oder Belastungen. Das muss Ihr Versicherer wissen, um gegebenenfalls Ihre Gefahrengruppe anzupassen und den Versicherungsschutz lückenlos zu erhalten.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie während der Vertragslaufzeit

  • den Beruf wechseln,
  • in Rente gehen
  • oder eine Ausbildung beenden,

müssen Sie Ihren Unfallversicherer hierüber schriftlich informieren. Gegebenenfalls stuft Sie Ihre Versicherung in eine andere Gefahrengruppe ein, um etwaige Unfallfolgen ausreichend abzusichern.

Männer schütteln Hände am Tisch. Die Gefahrengruppe kann sich zum Beispiel durch einen Jobwechsel, den Rentenbeginn oder den Abschluss eoner Ausbildung ändern.

Beispiel:
Sebastian Hartmann ist seit vielen Jahren als Hausmeister für eine Grundschule tätig. Jetzt winkt dem 46-Jährigen eine Anstellung als Tontechniker in einem renommierten Opernhaus. Als Hausmeister wurde Herr Hartmann bei seiner privaten Unfallversicherung in GGR B eingestuft. Rechtzeitig zum Jobwechsel teilt Sebastian Hartmann seinem Versicherer den bevorstehenden Wechsel schriftlich mit – und freut sich über eine gute Nachricht: Als Tontechniker ist sein berufliches Risiko und auch die körperliche Belastung geringer als im Hausmeister-Dienst. Die Unfallversicherung wird Sebastian Hartmann künftig in GGR A führen. Der Beitrag hierfür ist geringer als in Gefahrengruppe B.

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Fazit

Je nach beruflichem Risiko und körperlicher Beanspruchung stuft Ihre private Unfallversicherung Sie in eine bestimmte Gefahrengruppe (GGR) ein. Diese hat, neben dem Eintrittsalter, Einfluss auf den Tarif. Die gängigsten GGR sind A und B. Zu GGR A zählen Personen ohne körperliches Risiko im Berufsalltag. GGR B umfasst Frauen und Männer, die beruflich einer körperlichen Belastung und somit einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Manche Versicherer klassifizieren weitere Gefahrengruppen für spezielle Personenkreise. Versicherte sollten einen Jobwechsel, ihren Rentenbeginn oder den Abschluss einer Ausbildung rechtzeitig und schriftlich bei ihrem Versicherer melden, damit die Zuordnung zu der richtigen Gefahrengruppe und damit der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet ist.

Fragen und Antworten

Rentnerinnen und Rentner stuft die private UV in der Regel in GGR A ein. Bei SIGNAL IDUNA gibt es für ältere Versicherte weitere Unterteilungen: GGR A1 für alle Versicherten ab 67 Jahren und GGR A2 für Frauen und Männer ab dem 75. Lebensjahr. Berufstätigkeit ist für A1 und A2 unerheblich.

Dass eine Gefahrengruppe von Versicherungsseite falsch zugeordnet wird, kommt selten vor. Eine Gefahrengruppe kann sich jedoch durch die Lebensumstände der versicherten Person ändern, zum Beispiel beim Jobwechsel, bei Rentenbeginn oder bei Abschluss einer Ausbildung. Halten Sie Ihren Versicherer hierüber auf dem Laufenden. Denn nur wenn Sie in der richtigen Gefahrengruppe geführt werden, erhalten Sie im Versicherungsfalle die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Studierende zählen zur Gefahrengruppe A – mit einer Ausnahme: Sportstudentinnen und -studenten tragen aufgrund der körperlichen Beanspruchung ein höheres Unfallrisiko. Die private UV stuft sie in GGR B ein.

Klären Sie einen solchen Fall direkt mit Ihrem Versicherer, um Versicherungslücken zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Berufsalltag sowohl Aufgaben aus GGR A als auch aus GGR B umfasst, werden Sie GGR B zugeordnet.

Ja. Eine private UV leistet, wenn Sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt sind (Invalidität). Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Situation, an welchem Ort und wann der Unfall passiert ist: privat, beruflich oder in der Freizeit. Der Schutz gilt weltweit und zu jeder Zeit. Dagegen greift die gesetzliche UV nur bei Unfällen während der Arbeitszeit und bei den entsprechenden Hin- und Rückwegen.