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In 2024 verfügbar

Ihre elektronische Patientenakte (ePA)

Mehr Service. Weniger Papier.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr smarter, digitaler Helfer rund um Ihre Gesundheit. In der ePA-App können Sie alle Befunde, Therapieempfehlungen und weitere Dokumente Ihrer Ärzte einsehen. Sie wissen genau, was wann passiert ist und können jederzeit und egal wo Sie sind darauf zugreifen. Stimmen Sie zu, kann auch Ihr behandelnder Arzt auf die Informationen zugreifen und so einen ganzheitlichen Blick über Ihre gesundheitlichen Stationen bekommen und Sie zielgerichtet behandeln.

Welche Vorteile habe ich durch die Nutzung als Versicherter?

  • Icon Gesundheitsdaten

    Alle wichtigen Gesundheitsdaten auf einem Blick, immer und überall verfügbar, auch im Ausland

  • Icon Arzt

    Ihr Arzt hat einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Gesundheitshistorie und kann Ihnen zielgerichtet helfen

  • Icon Impfung

    Sie haben eine Erinnerungsstütze, z.B. für anstehende Impfungen und Medikamenteneinnahmen

Voraussichtlich 2024 verfügbar

Von der Gesetzgebung beschlossen, müssen Gesetzliche Krankenkassen die ePA seit Anfang 2021 anbieten. Wir als Ihre Private Krankenversicherung stellen Ihnen die ePA-App so bald wie möglich zur Verfügung. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit, wo und wie sie diese herunterladen können.

Warum bieten wir Ihnen jetzt noch keine ePA an? Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die Anmeldung bei der ePA benötigt. Anders als bei Gesetzlichen Krankenkassen gibt es diese bei Privaten Krankenversicherungen nicht. Der Gesetzgeber erarbeitet zurzeit ein Konzept für die sogenannte Digitale Identität - eine Alternative zur eGK. Diese möchten wir Ihnen anbieten, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Zugang zur ePA zu ermöglichen.

Fragen zur elektronischen Patientenakte

Sie entscheiden. Immer. Sowohl, wer Informationen in Ihrer ePA einsehen kann, als auch, wer Informationen hochladen darf und was genau gespeichert wird. 

Das kann zum Beispiel sein:

  • Sie selbst: alle Dokumente, die Sie für wichtig erachten
  • Ärzte: Diagnosen, Befunde, Impfpass, Notfalldaten, Medikationsplan, U-Heft für Kinder, …
  • Zahnärzte: Röntgenbilder, Befunde ...
  • Apotheken: Medikamente, Verordnungen und Rezepte (zukünftig auch das eRezept ), ...
  • Krankenhäuser: Berichte, Röntgenbilder, ...
  • Reha, Pflegedienste: Medikationsplan, Vitalwerte wie z. B. Blutdruck und Körpertemperatur, ...

Waren Sie beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus, können Sie entscheiden, ob die jeweiligen Diagnosen, Behandlungsempfehlungen und andere Dokumente in Ihre elektronische Patientenakte hochgeladen werden. Sie selbst können natürlich jederzeit alles hochladen, was Sie für relevant erachten.

So steht nur das in Ihrer Akte, was Ihnen wichtig ist. 

Wer welche Informationen einsehen darf, bestimmen Sie selbstverständlich auch! Dies können Sie in der ePA-App individuell einstellen.
 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Anlegen einer ePA freiwillig und bedarf Ihrer aktiven Zustimmung. Ein Widerspruch ist demnach nicht erforderlich.

Mit Ihrem Smartphone haben zunächst einmal nur Sie selbst jederzeit Zugriff auf Ihre Daten.
Sie bestimmen, wer darüber hinaus welche Daten in Ihrer ePA speichern darf und mit wem Sie diese Daten teilen möchten. Ohne Ihr Einverständnis kann niemand Ihre Daten einsehen – auch nicht wir als Ihre Private Krankenversicherung.

Die ePA unterliegt strengen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die zum Beispiel im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) festgelegt sind. Sie wird kontinuierlichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft regelmäßig, dass die Kommunikation über Ihre ePA wirklich sicher ist und Ihre sensiblen Informationen geschützt sind. Die dafür nötigen technischen Verschlüsslungsverfahren werden in diesem Zuge immer an die neuesten Entwicklungen angepasst.

Die App wird Ihnen perspektivisch nicht nur einen Überblick über Ihre Gesundheitshistorie und hochgeladenen Dokumente geben. Sie werden auf eine Vielzahl weiterer Services aus der SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt zugreifen - das wachsende, innovative Leistungsangebot für jede Lebenslage.

Die digitale Identität ist eine sichere Möglichkeit, die eigene Identität elektronisch nachzuweisen. Ein bereits existierendes Beispiel ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, mit der Sie sich im Internet ausweisen können, ohne Ihre Karte vorzeigen zu müssen. Das Konzept für eine digitale Identität für das Gesundheitswesen wird gerade vom Gesetzgeber erarbeitet, sodass Sie zukünftig auf digitale Dienste, wie die elektronische Patientenakte, komfortabel und sicher zugreifen können.

Wenn Sie sich noch detaillierter mit dem Thema Datenschutz und –sicherheit beschäftigen möchten, legen wir Ihnen folgende Seiten ans Herz:

  • Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Teilnehmer im deutschen Gesundheitswesen und ermöglicht die verschlüsselte Übertragung und den sicheren Zugriff auf medizinische und persönliche Daten von Versicherten. 
  • Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde im November 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und schafft damit die Grundlagen zur ePA.
  • Das Bundesgesundheitsministerium formulierte das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)  und detailliert damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ergeben.  
     
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Dann geben Sie uns hier Ihre Kontaktdaten an und wir melden uns per E-Mail, sobald die ePA-App verfügbar ist.

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