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Polizeianwärter

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Ihre neue berufliche Situation bringt viele Veränderungen mit sich. Veränderungen, über die wir Sie gerne informieren wollen.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Broschüre mit allen Informationen die Sie als Polizeianwärter benötigen.

Ihre Versorgungslücke bei den Krankheitskosten

Für die Abdeckung der Krankheitskosten erhalten Sie entweder die Heilfürsorge oder eine Beihilfe. Die Beihilfe deckt die Krankheitskosten nur anteilig ab. Um Ihren Eigenanteil nicht selber zu tragen, gilt es die Kostenerstattung auf 100% privat abzusichern sowie die Beihilfelücken zu schließen. Dies ist seit 01.01.2009 auch gesetzlich vorgeschrieben.
Erhalten Sie keine Beihilfe, dann gewährt Ihnen der Dienstherr die Heilfürsorge. Diese endet spätestens bei Eintritt in den Ruhestand und Sie erhalten dann die Beihilfe. Um nach Ende der Heilfürsorge über eine hochwertige und lückenlose Abdeckung der gesamten Krankheitskosten zu verfügen, müssen Sie bereits jetzt eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Als Mitglied der GdP profitieren Sie hierbei von einer kostenlosen GdP-Anwartschaft für Polizeianwärter. Sowohl bei der Heilfürsorge als auch bei der Beihilfe kommt noch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung hinzu.

Ihre Versorgungslücke bei (Polizei-)Dienstunfähigkeit

Während Ihrer Ausbildung haben Sie bei (Polizei-)Dienstunfähigkeit keine Versorgungsansprüche (Ausnahme: geringe Ansprüche bei Dienstunfall). Sie werden in jedem Fall aus dem Polizeidienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aber auch das führt zu keiner nennenswerten Verbesserung. Im ersten Ausbildungsjahr zahlt auch die gesetzliche Rentenversicherung nicht, danach nur bei voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente wird aber für den abzusehenden finanziellen Bedarf in einer solchen Notlage bei weitem nicht ausreichen.

Ihre Versorgungslücke im Alter

Ab Pensionierung stehen Ihnen höchstens 71,75% Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zur Verfügung. Der Staat unterstützt Sie bei der Altersvorsorge, wenn Sie eine Riesterrente abschließen. Nutzen Sie den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 EUR und die jährlichen Grundzulagen zur GdP-Rente.
WICHTIG: Da Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, nutzen Sie diesen finanziellen Spielraum zur Eigenvorsorge! Ihr monatliches Nettoeinkommen ist um rund 150 EUR höher als bei einem Auszubildenden der „freien Wirtschaft“ mit vergleichbarem Einkommen.

Ihre Versorgungslücke bei Unfall

Ein Unfall (z. B. beim Motorradfahren oder beim Sport) kann Ihre Zukunft in Frage stellen. Sie sind unter Umständen nicht mehr in der Lage zu arbeiten oder Sie können nur noch Tätigkeiten ausüben, in denen Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensstandard zu sichern bzw. aufzubauen. Die Beamtenunfallfürsorge zahlt Ihnen nur eine Unterstützung bei Dienstunfall.
Bei Freizeitunfall gewährt sie keine Leistungen.

Ihre persönliche Vermögensbildung

Zusätzlich zu Ihrem Einkommen zahlt Ihnen Ihr Dienstherr - auf Antrag - in der Regel monatlich 6,65 EUR vermögenswirksame Leistungen (unter bestimmten Voraussetzungen sogar 13,29 EUR) z. B. bei Abschluss eines Bausparvertrages. Ergänzen Sie die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich durch eigene Beiträge, kann sich schnell ein „kleines Vermögen“ ansammeln, welches Sie als Startgeld für eine eigene Wohnung oder als zusätzliches Kapital für ein neues Kfz verwenden können.

Mehr zum Thema Absicherung für Polizeibeamte finden Sie hier.

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