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Beitragsentlastungstarif für die private Krankenvollversicherung
Beitragsentlastungstarif für die private Krankenvollversicherung

Beitragsentlastungstarif
für Ihre private
Krankenvollversicherung

Erweitern Sie Ihre private Krankenvollversicherung und sichern Sie sich niedrigere Krankenversicherungsbeiträge im Alter.

***DIESER TARIF IST AKTUELL NICHT ABSCHLIEßBAR.***

Wir arbeiten zur Zeit an einer neuen Tarifversion. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.

 

 

 

Die Leistungen Ihrer SIGNAL IDUNA Krankenversicherung sind ein Leben lang garantiert. Gut zu wissen, dass die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung eine ganze Menge tut, um Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten. Erweitern Sie Ihre private Krankenvollversicherung um peB und sichern Sie sich niedrigere Krankenversicherungsbeiträge im Alter.

 

peB reduziert im Alter die Beiträge Ihrer privaten SIGNAL IDUNA Krankenvollversicherung. Beim Abschluss entscheiden Sie sich sowohl für einen Entlastungsbeginn als auch für einen bestimmten Entlastungsbetrag. Dieser Betrag wird Ihnen dann später vom Gesamtbeitrag Ihrer Krankenversicherung abgezogen.

Leistungen des SIGNAL IDUNA Entlastungstarifs

  • Entlastungsbeginn:
    Völlig variabel zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr.

  • Entlastung:
    Ihr Beitrag zur Krankenvollversicherung kann im Alter reduziert werden.

  • icon: Steuerlich absetzbar

    Steuerlich absetzbar: 
    Die Beiträge des Entlastungstarifes werden nach dem Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich berücksichtigt.

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Fragen zur privaten Beitragsentlastung (peB)

  • Mindestalter: nach Vollendung 20. Lebensjahr
  • Höchstaufnahmealter: vor Vollendung 55. Lebensjahr
  • Alter für Beginn der Beitragsentlastung: frei zwischen 60. und 70. Lebensjahr wählbar.

Im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen beteiligt sich der Arbeitgeber auch an den peB-Beiträgen.

Der Entlastungsbetrag erhöht sich ausgehend von 2015 automatisch alle 3 Jahre bis zum 55. Lebensjahr um jeweils 10%. Der Erhöhung können Sie selbstverständlich widersprechen. Unbenommen davon bleiben Ihre individuellen Erhöhungswünsche bzw. Reduzierungen, die Sie jederzeit vornehmen können.

Bei Bedarf ist es möglich, die peB-Beitragszahlung für maximal drei Jahre auszusetzen.
Erhöhungen und Reduzierungen des Entlastungsbetrages sind jederzeit problemlos möglich.

Der Entlastungsbetrag wird als absoluter Beitrag in Euro festgelegt. Es kann der Beitrag zur Krankenvoll- oder Beihilfeversicherung sowie der peB-Beitrag selbst entlastet werden. Dafür gelten Höchstbeträge. Der Entlastungsbetrag beträgt mindestens 20 Euro.

peB kann zu sämtlichen Krankheitskostenvollversicherungen und Beihilfekostenvollversicherungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. hinzuversichert werden. Dabei ist es egal, wie lange Sie bereits bei SIGNAL IDUNA krankenversichert sind.

Ausbildungstarife sind nicht möglich. Für den peB erfolgt keine Gesundheitsprüfung.

peB-Beiträge sind bei der Einkommensteuer als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Und zwar im selben Verhältnis wie die zu berücksichtigenden Krankenversicherungsbeiträge der abgesicherten Grundtarife.

Sie vereinbaren einen konkreten Entlastungsbetrag. Ihre Krankenversicherungsbeiträge werden dann zum vereinbarten Zeitpunkt (vom 60. – 70. Lebensjahr) um diesen Betrag reduziert. Wie die konkrete Entlastung durch den peB bei Arbeitnehmern, Selbstständigen, Beihilfeberechtigten oder Heilfürsorgeberechtigten aussehen kann, lesen Sie in der Produktbroschüre.

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