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Lehrerverbeamtung Sachsen

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Wichtige Informationen über die Auswirkungen einer Verbeamtung auf Ihre Absicherung im Krankheitsfall

Das sächsische Kabinett hat am 09. März 2018 beschlossen, dass ab 01. Januar 2019 bis vorerst 31. Dezember 2023 neu einzustellende Lehrkräfte mit vollständiger Ausbildung verbeamtet werden können. Im gleichen Zeitraum wird vollständig ausgebildeten Lehrkräften, die bereits im sächsischen Schuldienst tätig sind und die die Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen. Mit der Verbeamtung scheiden Sie aus der gesetzlichen Sozialversicherung aus und wechseln in die beamtenspezifische Absicherung. Diese besteht aus Beihilfe, Beamtenversorgung und Unfallfürsorge. Bei mir erfahren Sie Wissenswertes  über die Auswirkungen der Verbeamtung auf Ihre Kranken- und Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Beihilfeanspruch 50%, 70% oder 80%? Welcher trifft auf Sie zu? Wie sind die Kinder zukünftig versichert?

Dies ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Wir klären gerne auf! 

Telefon: 0177-3337473

E-Mail: ingo.lermer@signal-iduna.net