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Krankentagegeld­versicherung

  • Finanzielle Absicherung bei Krankheit
  • Steuerfreie Leistungen
  • Anpassungsmöglichkeit bei Gehaltsänderung – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Sei es durch die Folgen eines Unfalls oder wegen einer längeren Krankheit: Vor einem unerwarteten Verdienstausfall ist niemand sicher. Die private Krankentagegeldversicherung der SIGNAL IDUNA sichert Arbeitnehmer und Selbstständige mit individuell zugeschnittenen Tarifen im Fall der Fälle zuverlässig ab.

  • Stets geschützt: Verdienstausfälle werden zuverlässig aufgefangen

  • Sie entscheiden: Das Krankentagegeld steht zu Ihrer freien Verfügung

  • Das Krankentagegeld wächst mit: Alle drei Jahre können Sie Ihr Krankentagegeld um die Inflation anpassen (ohne Gesundheitsprüfung)

Für wen ist eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Eine private Krankentagegeldversicherung bietet sich an, wenn Sie sich für den Fall eines Verdienstausfalls rundum absichern wollen. Zwar erhalten Sie Ihren Lohn als Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit im Normalfall ganze 42 Tage weiter und haben danach Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses Krankengeld beträgt jedoch nur rund 78 Prozent Ihres vorherigen Nettoeinkommens. Als Selbstständiger haben Sie derweil unter Umständen überhaupt gar keinen Anspruch auf Krankengeld, insofern dies nicht gegen einen Zusatzbeitrag mit der Krankenkasse vereinbart wurde. Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie potenzielle finanzielle Lücken also schon im Vornherein schließen und auch bei einem drohenden Verdienstausfall ruhig schlafen.

Finanzielle Versorgungslücken von Berufstätigen

So hoch sind die Verdienstausfälle ohne Krankentagegeldversicherung.

  • Gesetzlich versicherte Angestellte haben im Regelfall ab der 7. Krankheitswoche einen Verdienstausfall von ca. 20%.

  • Privat versicherte Angestellte haben im Regelfall ab der 7. Krankheitswoche einen Verdienstausfall von 100%.

  • Selbstständige und Freiberufler haben ab Tag 1 der Krankheit einen Verdienstausfall von 100%.

Leistungen der Krankengeld-Versicherung

 
Für Selbstständige und Freiberufler
(PKV bei SIGNAL IDUNA)
Für Angestellte
(PKV bei SIGNAL IDUNA)
Für Angestellte und Selbstständige
(ohne PKV bei SIGNAL IDUNA)
Leistungsbeginn
...frühestens ab 8 Tagen Arbeitsunfähigkeit – flexibel wählbar
...frühestens ab 43 Tagen Arbeitsunfähigkeit – flexibel wählbar
...frühestens ab 8 Tagen Arbeitsunfähigkeit – flexibel wählbar
Höhe des Tagegeldes
Bis zu 310 Euro pro Tag
Bis zu 310 Euro pro Tag
Bis zu 210 Euro pro Tag
Dynamische Anpassung als Inflationsausgleich
Dynamische Anpassung bei individuellen Gehaltssteigerungen ("Karrieresprung")
Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes

10 Tage p.a. pro Kind (maximal 25 Tage p.a. bei mehreren Kindern)
Keine Wartezeiten
Nahtloser Leistungsübergang bei Ihrer SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir garantieren einen nahtlosen Übergang
Wir garantieren einen nahtlosen Übergang
Wir garantieren einen nahtlosen Übergang

Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Das SIGNAL IDUNA Krankentagegeld ist komplett steuerfrei. Dagegen ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse zwar steuerfrei; es erhöht aber die zu zahlenden Steuern auf eventuelle andere Einkünfte im gleichen Kalenderjahr (Progressionsvorbehalt). 

    
Bei Selbstständigen beträgt das Krankengeld in der Regel 70 Prozent des sogenannten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Nebeneinnahmen aus Kapitalanlagen, Mieteinkünfte oder Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Innerhalb der Mutterschutzfristen wird unter Anrechnung anderweitiger Ansprüche (z.B. Elterngeld) und unter
Berücksichtigung von acht Monaten Wartezeit und unter Anrechnung der Karenzzeit geleistet.

Von einer Arbeitsunfähigkeit ist die Rede, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Verschlimmerung einer Erkrankung ausführen können. Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt werden und ist immer ein vorübergehender Zustand (§2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, GBA).

Von einer Berufsunfähigkeit spricht man derweil, wenn ein zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann (§172 des Versicherungsvertragsgesetzes, VVG). 

Wichtig zu wissen ist, dass auch eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit nicht zwangsweise zu einer Berufsunfähigkeit wird. Leidet ein Angestellter etwa an einer hartnäckigen Sehnenscheidenentzündung und fällt mehrere Monate aus, ist dies im Regelfall trotzdem als Arbeitsunfähigkeit zu bewerten, da von Anfang an eine vollständige Genesung  zu erwarten war.

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