SIGNAL IDUNA Logo

Haftpflichtversicherungen

Unser Haftpflichtschutz sichert Sie im Fall eines Schadens vor den Forderungen Dritter ab. Mit der passenden Haftpflicht bleiben Sie also nicht auf den Kosten für Schadenersatz sitzen: Wir springen für Sie ein.

Schon ab 3,38 € monatlich
Missgeschick unter Freunden

Privathaftpflicht­versicherung

  • Eine der höchsten Deckungssummen am Markt:
    bis 75 Mio. €
  • Alle Leistungen Ihrer Vorversicherung gelten weiterhin
  • Absicherung deliktunfähiger Kinder

Haftpflichtversicherung - was ist das?

Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor Schadenersatzforderungen: Denn wenn Sie einem anderen Menschen oder dessen Besitz einen Schaden zufügen, müssen Sie in der Regel dafür finanziell aufkommen. Mit unserer Haftpflichtversicherung prüfen wir zuerst, ob die Forderungen an Sie berechtigt sind, wehren unberechtigte Ansprüche ab und begleichen berechtigte Ansprüche maximal bis zur Deckungssumme.

Damit unsere Leistungen zu Ihnen passen, haben wir verschiedene Haftpflichtversicherungen. Ein Missgeschick kann schließlich immer passieren: So kann sich beispielsweise ein Haftpflichtschaden in der Freizeit ereignen, Ihre Baustelle betreffen oder durch Ihr Haustier verursacht werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie verantwortlich für einen Haftpflichtschaden sind und keinen Versicherungsschutz haben, müssen Sie alle Kosten in unbegrenzter Höhe selbst tragen. Deshalb gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen.

Für Bauherren und Eigentümer

Bauherrenhaftpflicht: Mann mit Kind auf Baustelle

Bauherrenhaftpflicht

Unsere Bauherren-Haftpflicht ist ein unverzichtbarer Schutz für Ihr Bauvorhaben: Wir leisten bei Schadenersatzansprüchen auf Ihrer Baustelle.

Gewässerschadenhaftpflicht: Bagger legt Wasserleitung frei

Gewässerschadenhaftpflicht

Als Hausbesitzer haften Sie bei Gewässerschäden, wenn die Ursache von ihrem Grundstück ausgeht: z. B. wenn auslaufendes Öl aus Ihrem Tank zur Verunreinigung des Grundwassers geführt hat.

Vater und Tochter spielen vor Haus für das Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen wurde

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn es um Ihr Haus geht, müssen Sie auch für Schäden aufkommen, die Sie nicht unmittelbar selbst verschuldet haben: z. B. wenn sich durch einen Sturm Dachziegel lösen und ein Auto beschädigen.

Für Tierhalter & Jäger

Tierhalterhaftpflicht

Egal, ob Hund, Pferd oder exotischer Liebling: Als Tierhalter müssen Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht, gerade stehen. Da ist es gut zu wissen, dass wir die Schadenersatzforderungen begleichen.

Jagdhaftpflicht

Um einen Jagdschein zu machen, benötigen Sie den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung. Wir bieten Ihnen den passenden Schutz.

Fragen zu Haftpflichtversicherungen

Für Jeden 

Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll. Denn diese wichtige Absicherung schützt Sie im Schadensfall vor den Forderungen Dritter. Der Haftpflichtschutz überimmt für Sie die Abwicklung und die Kosten aller Schadenersatzansprüche.

Für Eigentümer

Die Gewässerschadenhaftpflicht schützt Sie als Hausbesitzer vor Schadenersatzforderungen, wenn Gewässer verseucht wird. Das ist vorallem wichtig, wenn Sie mit Öl heizen: Denn falls Öl ausläuft und dadurch das Grundwasser, Flüsse oder Seen kontaminiert werden, müssen Sie für den Schaden aufkommen.

Die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht ist für jeden Eigentümer wichtig: Wenn beispielsweise ein Personenschaden entsteht, weil der Schnee auf dem Weg zur Haustür nicht geräumt wurde oder weil das Dach nicht instand gehalten wurde und daraufhin Dachziegel herabfallen, haften sie als Eigentümer

Für Bauherren

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Bauherren während der Bauzeit vor Schadenersatzansprüchen. Das ist deshalb so wichtig, da Bauherren laut Gesetz für Schäden haften, die durch die Bautätigkeit entstehen.

Für Tierhalter

Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig, wenn Sie ein Haustier wie z. B. einen Hund oder ein Pferd halten. Denn ansonsten müssen Sie für die Schäden aufkommen, die Ihr Tier verursacht. Gut zu wissen: Mit dem Schutz der SIGNAL IDUNA können Sie alle Tierarten versichern, sofern es sich nicht um wilde Tiere handelt. Für Katzen und zahme Haustiere benötigen sie keine Tierhalterhaftpflicht, denn diese Tiere sind automatisch in der privaten Haftpflicht mitversichert. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Sind Katzen in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Für Jäger

Jäger benötigen eine Jagdhaftpflichtversicherung. Dieser Schutz richtet sich außerdem an:

  • Jagdpächter
  • Jagdveranstalter
  • Förster, Forstbeamte und -aufseher
  • Berufsjäger
  • Jagdaufseher
  • Falkner

Auch wenn Sie Mieter einer Wohnung sind, sind Sie laut Gesetz nicht verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte in Ihrem Mietvertrag eine formularmäßige Klausel stehen, die Sie zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet, so ist das unwirksam. Ihr Vermieter kann allerdings selbst die Mietsache versichern und die Kosten dafür zur Miete hinzufügen.

Bei einer Neuvermietung kann es passieren, dass der Vermieter nur Bewerber berücksichtigt, die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das ist rechtlich nicht verboten.

Auch ohne gesetzliche Pflicht ist eine Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert, denn Schadenersatzansprüche können in Millionenhöhe gehen. Gerade in der Mietwohnung können Sachschäden - wie z. B. Wasserschäden - entstehen, die hohe Kosten verursachen. Als Mieter haften Sie für Schäden die durch Sie selbst, Ihre Familie, Besucher oder Ihre Haustiere verursacht werden.

Gut zu wissen: Die Privathaftpflichtversicherung ist ein freiwlliger Schutz. Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogartikel Ist die Haftpflichtversicherung Pflicht?

Sie sollten in jedem Fall einen Haftpflichtschutz mit einer hohen Deckungssumme wählen: Das ist übrigens nicht nur für Kinder ratsam. Denn mit der Deckungssumme ist der Höchstbetrag gemeint, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Diese Summe sollte im Ernstfall Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsausfälle, Reha und sogar lebenslange Renten decken.

Außerdem sollten deliktunfähige Kinder im Haftpflichtschutz mitversichert sein. Ist ihr Kind unter sieben Jahre alt, dann kann es nicht haftbar gemacht werden. Es ist also deliktunfähig. Das bedeutet: Entweder bleibt die geschädigte Person auf ihren Kosten sitzen oder Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt und haften somit selbst.

Unsere private Haftpflichtversicherung leistet beides: Deliktunfähige Kinder werden in allen Tarifen mitversichert  und mit dem Premium Tarif sind Sie mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro optimal abgesichert. Wenn Sie mehr zum Thema Haftpflichtschäden und Kinder erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogartikel Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Kinder?

Gut zu wissen: Bei der SIGNAL IDUNA können Sie nicht nur leibliche Kinder versichern, sondern auch Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Kinder sind ohne Altersbeschränkung mitversichert, solange sie unverheiratet und noch nicht berufstätig sind.

3 Dinge, auf die Sie achten sollten, wenn Sie einen Haftpflichtschutz für Familien abschließen:

  1. Achten Sie darauf, dass Personenschäden der Versicherten untereinander mitversichert sind. Wenn Sie Ihren Partner oder Ihr Kind versehentlich verletzen, wird es zwar sicherlich zu keiner Schadenersatzforderung kommen, aber die Krankenkasse kann die entstandenen Behandlungskosten zurückfordern. Unsere Private Haftpflichtversicherung erstattet diese Kosten für Personenschäden untereinander.
  2. Achten Sie darauf, dass alle Personen, die im Haushalt leben, mitversichert sind - egal, ob sie verwandt sind oder nicht. Das ist insbesondere für Patchworkfamilien und Paare ohne Trauschein wichtig, sowie für Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Sogar Au-pairs und Austauschschüler, die im Haushalt leben, können in unserer Familienhaftpflicht mitversichert werden.
  3. Achten Sie darauf, dass deliktunfähige Personen mitversichert sind - vor allem wenn Kinder bis 10 Jahre in Ihrem Haushalt leben. Ist ihr Kind unter sieben, ist es deliktunfähig und somit nicht haftbar. Die geschädigte Person bleibt also unter Umständen auf ihren Kosten sitzen. Ist ihr Kind zwischen sieben und zehn Jahre alt, gilt es als eingeschränkt schuldfähig: Im motorisierten Straßenverkehr kann es nicht haftbar gemacht werden.

Gut zu wissen: Unsere Familienhaftpflichtversicherung ist in jedem Fall günstiger als der Abschluss einzelner Versicherungen - egal, ob Sie einen Trauschein haben oder nicht und egal ob Sie Kinder haben oder nicht.

Sie können Ihren Haftpflichtschaden schriftlich, telefonisch oder auch per Online-Formular melden. Das Formular finden Sie hier.

Telefonisch sind wir folgendermaßen erreichbar:

Schadenmeldung Haftpflichtversicherung
Tel. 0231 135-9825
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Der Schaden sollte so schnell wie möglich gemeldet werden: Selbst wenn nicht ganz klar ist, ob der Schaden von Ihnen verursacht wurde. Denn gegebenenfalls wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. 

Wichtig zu wissen: Teilen Sie uns alle wichtigen Informationen zum Schaden mit. Insbesondere den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Geschädigten. Leiten Sie bitte außerdem alles, was im Zusammenhang mit dem Schadensfall steht, an uns weiter. Damit wir uns vom Schadensfall ein genaues Bild machen können, empfiehlt es sich darüber hinaus Fotos zu senden.

Lesen Sie in unserem Blog mehr zum Thema zusammen leben

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Kinder?
Zusammen leben

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Kinder?

Erfahren Sie hier, ob ihre Kinder mitversichert sind, welche Altersgrenzen es gibt und was Sie im Fall eines Schadens tun müssen.

Lars Schliewe | 07.09.2022
Sind Katzen in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Zusammen leben

Sind Katzen in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Müssen sie haften, wenn Ihre Katze einen Schaden verursacht? Sind solche Schäden in Ihrem Haftpflichtschutz inbegriffen? Wenn sie sich eine Katze anschaffen möchten oder schon besitzen, sollten Sie sich hier schlau machen.

Lars Schliewe | 05.02.2020