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Vertragsrechtsschutz für Handwerker

Vertragsrechtsschutz für Handwerker

Ihr Kunde ist König.

Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.

Mehr Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie in den Leistungen und den Schadenbeispielen.

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der ALLRECHT ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung.

Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die ALLRECHT die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vieles mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit.

Versicherungsschutz besteht:

  • für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen hinsichtlich der im Versicherungsschein genannten selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

  • Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen,
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit behördlichen Ausschreibungsverfahren,
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem gewerblichen Handel mit Kfz,
  • Streitigkeiten von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Partnern eines Betriebes untereinander im ursächlichen Zusammenhang mit diesen Rechtsgemeinschaften, auch nach deren Beendigung,
  • Streitigkeiten aus Verträgen des Versicherungsnehmers als Generalunternehmer mit einem Auftragswert von mehr als 15.000 EUR,
  • Streitigkeiten aus Verträgen zwischen dem Versicherungsnehmer und Generalunternehmen mit einem Auftragswert von jeweils mehr als 15.000 EUR.

Wichtiger Hinweis:

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden. Endet der zugrunde liegende Vertrag, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe!

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Sie errichten für einen Kunden einen Wintergarten im Wert von 15.499 EUR. Dieser bemängelt angeblich schlafraubende Knackgeräusche in der Konstruktion und weigert sich, die volle Summe zu zahlen. Er bietet 50% an. Sie müssen auf Zahlung des Restbetrages klagen.