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Vertragsrechtsschutz für Ärzte & Heilberufe

Vertragsrechtsschutz für Ärzte & Heilberufe

Ihr Kunde ist König

Doch was machen Sie, wenn Ihr Kunde sich nicht mehr königlich verhält, Vertragsabsprachen keine Gültigkeit mehr für ihn haben und die Zahlung des ausgemachten Werklohnes oder Kaufpreises teilweise oder ganz verweigert wird.

Mehr Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie in den Leistungen und den Schadenbeispielen.

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der ALLRECHT ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung.

Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die ALLRECHT die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vieles mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit.

Versicherungsschutz besteht:

  • für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

  • Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen,
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit behördlichen Ausschreibungsverfahren,
  • Streitigkeiten von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Partnern von Büro-/Praxisgemeinschaften untereinander, im ursächlichen Zusammenhang mit diesen Rechtsgemeinschaften, auch nach deren Beendigung,
  • Streitigkeiten bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.

Wichtiger Hinweis:

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden. Endet der zugrunde liegende Vertrag, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe!

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Ein Kunde ist mit Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden und weigert sich zu zahlen. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos; gegen den Mahnbescheid legt er Widerspruch ein. Es kommt zum Prozess.