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Betriebliche Altersversorgung

Mehrwert durch betriebliche Altersversorgung

Was leistet die betriebliche Altersversorgung für Sie?

Volle Förderung, schneller Aufbau

Der Aufbau der Altersversorgung wird vom Gesetzgeber besonders gefördert, insbesondere auch über den Betrieb.
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Für das Jahr 2024 ist damit ein Betrag von 604 EUR monatlich möglich. Von diesen Beiträgen sind außerdem 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (302 EUR monatlich für das Jahr 2024) sozialabgabenfrei.

Das bedeutet für Ihre Mitarbeiter, dass die Vorsorge aus unversteuertem Lohn oder Gehalt aufgebaut wird. Nur die späteren Leistungen sind bei Rentenbezug zu versteuern. Und die fallen in die Zeit, in der in der Regel die Steuerbelastung ohnehin niedriger ausfällt.

Steuerersparnis allein nicht entscheidend

Nach unserer Erfahrung sollten Sie bei einer Vorsorgeplanung immer zuerst die Ziele und Verwendungszwecke planen. Die steuerlichen Auswirkungen sind wichtig bei der Beurteilung der Frage, welches Produkt im individuellen Fall am günstigsten ist. Deshalb empfehlen wir, sich zum Bedarf und zur Auswahl geeigneter Produkte von Ihrer SIGNAL IDUNA beraten zu lassen.

Mit dem Gehalt vorsorgen

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre Altersversorgung über den Betrieb aufzustocken - und zwar im Wege der so genannten Entgeltumwandlung. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, ist er auch verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (pauschal mindestens 15%) zu zahlen.

Das Prinzip ist einfach: Mitarbeiter vereinbaren mit dem Arbeitgeber einen Verzicht auf einen Teil des Gehaltes, entweder laufend monatlich oder auch bei bestimmten Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das eingesparte Gehalt führt der Arbeitgeber an den jeweiligen Träger der betrieblichen Altersversorgung ab.

Dies wird zum einen vom Staat großzügig gefördert - und zum anderen haben Arbeitnehmer die Sicherheit, dass ihr Vorsorgekapital auch bei Insolvenz des Betriebes sicher ist. Zudem kann der Vorsorgevertrag bei einem Arbeitgeberwechsel „mitgenommen“ oder übertragen werden.

Der Arbeitgeber entscheidet sich für einen der verschiedenen Wege der betrieblichen Altersversorgung. In Frage kommen für die Entgeltumwandlung alle beschriebenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

Weil es Ihnen Ihre Mitarbeiter wert sind

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der traditionsreichsten Sozialleistungen. Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitern zusätzliche Leistungen, um attraktive Arbeitsbedingungen bieten und Bindung schaffen zu können.
Mit der SIGNAL IDUNA als Partner stehen Ihnen folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung:

  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionszusage

Gut zu wissen, dass es einfache Lösungen gibt

Viele Arbeitgeber wünschen einfache und unbürokratische Lösungen, die sich besonders schnell und unkompliziert in den Betrieb integrieren lassen. Besonders die Direktversicherung und die Pensionskasse der SIGNAL IDUNA Gruppe spielen hier ihre Stärken aus.

Vor allem für hohe Versorgungszusagen (z.B. für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte) sind die rückgedeckte Pensionszusage und die HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e.V. der SIGNAL IDUNA Gruppe interessante Alternativen oder Ergänzungen zur Direktversicherung und Pensionskasse.

Gut zu wissen, dass wenigstens einer an Ihre Rente denkt

Selbstständige sind häufig nicht oder nur unzureichend über die gesetzliche Altersversorgung abgesichert. Das eröffnet aber auch Chancen, eine attraktive Versorgung über das eigene Unternehmen und mit Unterstützung der SIGNAL IDUNA-Konzepte aufzubauen.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie von den großzügigen steuerlichen Förderungen profitieren, wie sie auch für Arbeitnehmer gelten. Das bedeutet für Sie, dass Sie innerhalb der gleichen Grenzen Bezüge steuerfrei in eine Altersvorsorge einzahlen können. Als bilanzierendes Unternehmen haben Sie zusätzlich den Vorteil, bei Erteilung einer Pensionszusage steuermindernde Pensionsrückstellungen bilden zu können.