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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Betriebsrente in Deutschland auszubauen. Hierzu wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, das seit dem 01.01.2018 in Kraft ist. Dabei hat der Gesetzgeber die kleinen und mittleren Betriebe und die Geringverdiener im Blick. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt verstärkt auf tarifvertragliche Lösungen. Zusätzlich werden die allgemeinen Rahmenbedingungen verbessert, um weitere Anreize zu bieten.

Übersicht Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Ihr Wegweiser durch die Änderungen in der bAV

Jede Firma hat ihr eigenes und individuelles Versorgungssystem, das unterschiedlich stark von den Änderungen betroffen sein kann. Einige der neuen Regelungen vereinfachen die betriebliche Altersversorgung oder bieten neue Möglichkeiten.

Die Übersicht der Änderungen mit Erläuterungen finden Sie HIER.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu informieren.

Die Berater der SIGNAL IDUNA Gruppe unterstützen Sie gerne.

  • Die „alte bAV-Welt“ bleibt bestehen und kann auch weiterhin angeboten werden.
  • Bestehende Verträge können von den Arbeitnehmern unverändert weitergeführt werden.
  • Auch Arbeitnehmer, die bereits jetzt eine Betriebsrente aufbauen, profitieren ab dem 01.01.2018 von den Änderungen für bestehende Versorgungssysteme.