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Polizeidienstunfähigkeit

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Als Polizeibeamter tragen Sie Verantwortung. Sie sorgen für die Sicherheit vieler anderer.

Doch wie sieht es mit Ihrer eigenen persönlichen Sicherheit aus?

Gesetzt den Fall Sie könnten Ihren Beruf nicht mehr ausüben und würden polizeidienstunfähig. Wie sähe dann Ihre finanzielle Sicherheit aus?

Beamte auf Widerruf werden ohne jeglichen Versorgungsanspruch aus dem Polizeidienst entlassen.

Beamte auf Probe werden grundsätzlich ohne Versorgungsanspruch aus dem Polizeidienst entlassen, nur bei Versetzung in den Ruhestand aufgrund eines Dienstunfalls besteht ein Versorgungsanspruch.

Beamte auf Lebenszeit haben bei Versetzung in den Ruhestand einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Anspruchs hängt jedoch entscheidend von der zurückgelegten Dienstzeit ab. Gerade für dienstjunge Polizeibeamte ergeben sich hier nur geringe Versorgungsansprüche.

Darüber hinaus reduzieren sich die Ansprüche noch durch die seit dem 01.01.2001 eingeführten Versorgungsabschläge (bis zu 10,8 %), falls die Polizeidienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall, sondern auf Krankheit oder einem Freizeitunfall beruht.

Unser Angebot für den Fall der
Polizeidienstunfähigkeit:

Die teilweise sehr erheblichen Einkommensverluste bei der Versorgung können Sie gezielt durch eine individuelle Vorsorgeabsicherung reduzieren.

Bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit bieten wir Ihnen die finanzielle Sicherheit, die Sie erwarten:

- Garantierte monatliche Rente in der vereinbarten Höhe
- Während des Rentenbezuges entfällt die Beitragszahlung
- Der Leistungszeitraum in der Premium-Absicherung endet nach 72 Monaten


Nach Ablauf der 72 Monate bleibt die Leistungspflicht bei bedingungsgemäßer allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit bestehen – ggf. bis zum 62. Lebensjahr

Weiterhin steht Ihnen der kostenlose RATGEBER POLIZEIANWÄRTER als Download zur Verfügung.