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Glasversicherung

Oft fängt ganz harmlos an, was in einem Scherbenhaufen endet.

Gut zu wissen, dass Glas auch mal kaputt gehen darf

Fensterscheiben, Verglasung an Ihren Möbeln, Ceranfelder - all das und einiges mehr kann zu Bruch gehen. Eine Haushaltglasversicherung bietet Ihnen schnell Ersatz. Was alles in der Haushaltsglasversicherung mitversichert ist, erfahren Sie in den Tarifdetails.

Wenn Glas zerspringt, muss es schnell ersetzt werden

Geht ein Fenster Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses zu Bruch, muss schleunigst Ersatz her. Die Haushaltglasversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn Glas in Ihrem Gebäude oder Mobiliar bricht. Das Besondere dieser Versicherung: Sie bekommen Ihre Verglasung direkt ersetzt - den Glasereifachbetrieb empfehlen wir Ihnen gerne und rechnen direkt mit ihm ab.

Für die Wohnung oder das Einfamilienhaus

Die Haushaltglasversicherung bietet Ihnen Schutz gegen Glasbruch von Gebäude- und die Mobiliarverglasung Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses. Wenn Sie die Gebäudeverglasung eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses gegen Bruchschäden versichern möchten, empfehlen wir die Gebäudeglasversicherung.

Versicherte Gefahr

  • Zerstörung versicherter Sachen durch Bruch oder Beschädigung

Versicherte Sachen

  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff
  • Spiegel aus Glas
  • Glaskeramikflächen inkl. Elektronik
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Abdeckungen von Sonnenkollektoren
  • Aquarien / Terrarien (ohne Literbegrenzung)
  • Duschkabinen inkl. Rahmen
  • Künstlerisch bearbeitete Sachen aus Glas und Kunststoff bis zu 2.500 EUR
  • Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen bis zu 2.500 EU

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, besteht Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe. Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht.

Fragen & Antworten

Die Haushaltglasversicherung bezahlt den Schaden der Gebäudeverglasung an Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus. Darüber hinaus erstatten wir eventuell anfallende Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder auch die Beseitigung von Hindernissen - und zwar bis zu einem Wert von 2.500 EUR.

Ja. Die Haushaltglasversicherung ersetzt Schäden an Scheiben und Glasplatten. Dazu gehören auch Spiegel und Bildverglasungen.

Wir übernehmen die Kosten für Ihre Duschkabine inkl. Rahmen.

Nein, denn die Hausratversicherung ersetzt nur Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl und darauf folgenden Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Der Schutz gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Rückstau ist gegen Zuschlag möglich. Gebäudeverglasungen, also Fenster oder Türverglasungen, gehören nicht zum Hausrat. Es gibt nur eine Ausnahme: Gebäudebeschädigungen in Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Aber auch das reicht nicht: Wird eine Scheibe beispielsweise von einem spielenden Kind oder von einem Randalierer eingeworfen, liegt kein Einbruchdiebstahl und damit kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung vor.