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Wehrpflichtige und Zivildienstleistende im gesamten Bundesgebiet können für bestimmte finanzielle Belastungen sogenannte „Sonderleistungen" nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Anspruch nehmen.
Es handelt sich hierbei um besondere finanzielle Aufwendungen, die dem Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden auch während seiner Dienstzeit entstehen.
Darüber hinaus werden im Rahmen des sog. Härteausgleichs ebenfalls bestimmte Aufwendungen erstattet.
Welche dies im Einzelnen sind können Sie dem Merkblatt für Wehrpflichtige entnehmen.