ZURÜCK SEITE VORLESEN

Merkblatt für Wehrpflichtige

Sichern Sie sich die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetzes

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende im gesamten Bundesgebiet können für bestimmte finanzielle Belastungen sogenannte „Sonderleistungen" nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Anspruch nehmen.

Es handelt sich hierbei um besondere finanzielle Aufwendungen, die dem Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden auch während seiner Dienstzeit entstehen.

Darüber hinaus werden im Rahmen des sog. Härteausgleichs ebenfalls bestimmte Aufwendungen erstattet.

Welche dies im Einzelnen sind können Sie dem Merkblatt für Wehrpflichtige entnehmen.

Hauptagentur
Olaf Druivenga
Am Stratjebusch 96 A
26180 Rastede

Tel: 04402 598580
Fax: 04402 83170
Mobil: 0179 5951433
E-Mail
Registrierungsnummer
<ist beantragt>