
Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist:
- Melden Sie bitte den eingetretenen Schadenfall unverzüglich bei uns. Dies kann kann schriftlich, telefonisch oder per Online-Formular erfolgen.
- Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang.
- Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
- Zeigen Sie bitte jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an. Eine Stehlgutliste ist der Polizei kurzfristig nachzureichen.
- Bei Fahrraddiebstahlschäden teilen Sie bitte der Polizei den Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
- Achten Sie darauf, dass keine elektrischen Wasserverbraucher, wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb sind.
- Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
- Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten.
- Bei Unklarheiten sprechen Sie bitte zunächst mit uns, damit eine reibungslose Abwicklung des Schadenfalles gewährleistet ist.