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An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der SIGNAL IDUNA bietet Versicherungsschutz für:
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muss bei Reisebuchung, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich. Wie Sie sich mit der SIGNAL IDUNA Reise-Rücktrittskosten-Versicherung schützen können, erfahren Sie unter Produktdetails. Damit Sie sich dies noch besser vorstellen können, haben wir auch Leistungsbeispiele für Sie zusammengetragen.
Pauschal-/Individualreise
Es handelt sich um Reisen, die entweder komplett über einen Reiseveranstalter oder deren Bausteine (z.B. Hotel, Flug, Mietwagen) selbst gebucht werden.
Mietobjekt
Soll nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, eines Wohnmobils, eines Hausbootes (ohne jede Zusatzleistung wie z.B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden, wird die Prämie nur einmal pro Objekt und nicht pro Person berechnet. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben.
Schiffsreise
Wird bei einer gebuchten Reise ein Schiff mitgenutzt (z.B. Nilkreuzfahrt mit 1 Woche Badeurlaub) so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Und das erreichen Sie am besten, wenn Sie sich von uns ausführlich beraten lassen.
Die SIGNAL IDUNA übernimmt die vertraglich vereinbarten Rücktritts- beziehungsweise Stornokosten, die Sie dem Reiseveranstalter oder einem anderen durch Ihren Rücktritt Geschädigten schulden - abzüglich vereinbarter Selbstbehalte.
Die SIGNAL IDUNA bezahlt die zusätzlich angefallenen und nachgewiesenen Rückreisekosten und den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten, wenn Sie beispielsweise den Aufenthalt in Ihrer Ferienwohnung vorzeitig beenden mussten.