Familien-Rechtsschutz
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Familien-Rechtsschutz

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Der Rundum-Rechtsschutz

Sie und Ihre Familie genießen Rechtsschutz im Privatleben, im Beruf als Nichtselbstständige sowie im Verkehrsbereich. Versicherungsschutz besteht auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln.

Der ALLRECHT Familien-Rechtsschutz gilt für

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren (Ehe-)Partner, auch ohne Trauschein,
  • alle unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, solange sie noch keinen eigenen Beruf ausüben und dafür eine leistungsbezogene Bezahlung erhalten,
  • Ihre in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartners.

Im Verkehrsbereich sind die versicherten Personen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller "familieneigenen" Fahrzeuge abgesichert. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz als berechtigte Fahrer und Insassen fremder Fahrzeuge.

Der Rechtsschutz umfasst folgende Gebiete:

Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie werden mit Ihrem PKW in einen Unfall verwickelt. Unfallhergang und Schuldfrage sind strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen.
Arbeits-Rechtsschutz

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus Rationalisierungsgründen. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderungen. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten.

Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung. Erstattet werden bis zu 1.250 EUR je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird in diesem Fall abgezogen.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz f. selbstbewohnte Wohneinheiten
Der Vermieter Ihrer Privatwohnung erhöht die Miete. Sie sind damit nicht einverstanden. Es kommt zu einem Mietprozess.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Bei Ankunft am Urlaubsziel stellen Sie fest, dass wesentliche Zusagen des Reiseveranstalters nicht eingehalten worden sind. Sie beziehen eine andere, erheblich teurere Unterkunft. Sie verklagen den Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag auf Zahlung der Ihnen entstandenen Mehrkosten.

Versicherungsschutz besteht auch für die personenbezogenen Versicherungsverträge, die der privaten Vorsorge Selbstständiger dienen (z. B. bei Streitigkeiten aus einem Unfallversicherungsvertrag oder wegen des Krankentagegeldes).

Steuer-Rechtsschutz

Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.

Sozial-Rechtsschutz

Die Folgen eines Betriebsunfalls verschlimmern sich. Sie fordern eine Anhebung Ihrer Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft lehnt ab. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.

Allgemeiner Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.
Straf-Rechtsschutz
Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten.

Versicherungsschutz besteht auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 750 EUR je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen abgezogen.

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Bei einer unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Sie sind nach einem schweren Motorradunfall auf Dauer bewegungsunfähig und müssen gepflegt werden. Es wird eine Betreuung durch Ihren Neffen als einzig lebenden Verwandten angeordnet. Sie als immer noch voll geschäftsfähige Person sind der Meinung, die Voraussetzung einer Betreuung liegen nicht vor und möchten die Anordnung anfechten.
Rechtsschutz für Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für Ihren Vertrauten ausstellen, der Ihre Interessen vertritt. Erstattet werden 500 EUR im Kalenderjahr.
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
für Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungsfall gilt hier die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
für eine kompetente telefonische Rechtsauskunft, wenn rasch eine unklare Rechtslage geklärt werden muss.

Legen Sie Ihre Streitigkeiten auch außergerichtlich bei. Die ALLRECHT unterstützt Sie dabei mit der Möglichkeit zur Mediation.
 
Mediation
Die ALLRECHT übernimmt in geeigneten Fällen bis zu 1.500 EUR für eine außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation). Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen.

Wenn Sie mehr über die ALLRECHT-Rechtsschutzversicherung wissen möchten, können Sie auf unseren Seiten die Bedingungen einsehen. Oder noch einfacher: Sie sprechen mit Ihrem SIGNAL IDUNA-Außendienstpartner in der Nähe.

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Versicherungsfachmann (BWV) Fachkaufmann (IHK)
Henry Heß
Panoramaweg 14
88361 Eichstegen

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Fax: 03212 1257733
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