




Der Rundum-Rechtsschutz
Sie und Ihre Familie genießen Rechtsschutz im Privatleben, im Beruf als Nichtselbstständige sowie im Verkehrsbereich. Versicherungsschutz besteht auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln.
Der ALLRECHT Familien-Rechtsschutz gilt für
Im Verkehrsbereich sind die versicherten Personen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller "familieneigenen" Fahrzeuge abgesichert. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz als berechtigte Fahrer und Insassen fremder Fahrzeuge.



Der Rechtsschutz umfasst folgende Gebiete:
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus Rationalisierungsgründen. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderungen. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten.
Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung. Erstattet werden bis zu 1.250 EUR je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird in diesem Fall abgezogen.
Bei Ankunft am Urlaubsziel stellen Sie fest, dass wesentliche Zusagen des Reiseveranstalters nicht eingehalten worden sind. Sie beziehen eine andere, erheblich teurere Unterkunft. Sie verklagen den Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag auf Zahlung der Ihnen entstandenen Mehrkosten.
Versicherungsschutz besteht auch für die personenbezogenen Versicherungsverträge, die der privaten Vorsorge Selbstständiger dienen (z. B. bei Streitigkeiten aus einem Unfallversicherungsvertrag oder wegen des Krankentagegeldes).
Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.
Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.
Die Folgen eines Betriebsunfalls verschlimmern sich. Sie fordern eine Anhebung Ihrer Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft lehnt ab. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen.
Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.
Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten.
Versicherungsschutz besteht auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 750 EUR je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen abgezogen.




Wenn Sie mehr über die ALLRECHT-Rechtsschutzversicherung wissen möchten, können Sie auf unseren Seiten die Bedingungen einsehen. Oder noch einfacher: Sie sprechen mit Ihrem SIGNAL IDUNA-Außendienstpartner in der Nähe.