

Fragen Sie - wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Haushaltglasversicherung bezahlt den Schaden der Gebäudeverglasung an Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus. Wenn Sie nach der Tarif-Variante Exklusiv versichert sind, dann übernehmen wir darüber hinaus eventuell anfallende Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder auch die Beseitigung von Hindernissen - und zwar bis zu einem Wert von 2.500 EUR.
Ja. Die Haushaltglasversicherung ersetzt Schäden an Scheiben und Glasplatten. Dazu gehören auch Spiegel und Bildverglasungen.
Nein, denn die Hausratversicherung ersetzt nur Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl und darauf folgenden Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Der Schutz gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Rückstau ist gegen Zuschlag möglich.
Gebäudeverglasungen, also Fenster oder Türverglasungen, gehören nicht zum Hausrat. Es gibt nur eine Ausnahme: Gebäudebeschädigungen in Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl im Bereich oder in der Wohnung sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Aber auch das reicht nicht: Wird eine Scheibe beispielsweise von einem spielenden Kind oder von einem Randalierer eingeworfen, liegt kein Einbruchdiebstahl und damit kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung vor.