Wenn jemand gegen Sie berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche erhebt, leistet - wie in der Privat-Haftpflicht - auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dreierlei:
- Sie erfahren von uns, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
- Sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn wir schaffen das für Sie aus der Welt.
- Sind Sie aber nicht zum Schadenersatz verpflichtet, schützen wir Sie davor, dass Sie unberechtigt zur Kasse gebeten werden – notfalls auch vor Gericht.
Haftung auch ohne Verschulden möglichAls Haus- und Grundbesitzer haben Sie besondere Pflichten per Gesetz. So trifft Sie als Inhaber von Wohnhäusern aber auch von unbebauten Grundstücken eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dazu gehört, dass Sie Ihr Eigentum in einem Zustand halten müssen, dass keine Gefahr davon ausgeht. So haftet der Haus- und Grundbesitzer bereits aus vermuteten Verschulden für Schäden Dritter, die durch den Einsturz seines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen verursacht werden.
- Von Ihrem Wohnhaus fallen bei leichtem Sturm mehrere Dachziegel herunter. Die Dachziegel beschädigen ein vor dem Haus stehendes Kraftfahrzeug.
In diesem Beispielfall müssen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Daches Ihres Hauses nachweisen. Den dabei anfallenden Kostenaufwand übernimmt Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Sie.
Mehr dazu erfahren Sie unter Produktdetails.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Für bestimmte Immobilien besteht bereits Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung und bei Betriebsgrundstücken beispielsweise über die Betriebshaftpflichtversicherung. Damit Sie prüfen können, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite beantwortet.