Tierhalter-Haftpflicht

Tierhalter-Haftpflicht

Gut zu wissen, dass Sie auch für Ihren Liebling einstehen können

„Der tut nichts!“ Und wenn der Hund oder das Pferd doch einmal etwas anrichtet, kommt die Tierhalter-Haftpflicht  ins Spiel.

Wenn jemand gegen Sie Ansprüche richtet, weil Sie bzw. Ihr Liebling angeblich oder tatsächlich einen Schaden angerichtet haben, leistet - wie in der Privat-Haftpflicht - auch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung dreierlei:
  • Sie erfahren von uns, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
  • Sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn wir schaffen das für Sie aus der Welt.
  • Sind Sie aber nicht zum Schadenersatz verpflichtet, schützen wir Sie auch davor, dass Sie unberechtigt zur Kasse gebeten werden – notfalls auch vor Gericht.

Mehr dazu erfahren Sie unter Produktdetails.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.

Viele unserer Kunden stellen uns Fragen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite beantwortet.

uid:95 / 20.07.2007 08:56:36 / 543
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Versicherungsfachmann (BWV) Fachkaufmann (IHK)
Henry Heß

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