Um Ihren Jagdschein zu erhalten, brauchen Sie den Nachweis einer Jagd-Haftpflichtversicherung. Den passenden Schutz haben wir für Sie.
Wenn jemand gegen Sie berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche erhebt, weil Sie angeblich oder tatsächlich einen Schaden angerichtet haben, leistet - wie in der
Privat-Haftpflicht - auch die Jagd-Haftpflichtversicherung dreierlei:
- Sie erfahren von uns, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
- Sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, wir ersetzen den Schaden (maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme).
- Sind Sie aber nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wehren wir die unberechtigt gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche ab - gegebenenfalls auch vor Gericht.
Mehr dazu erfahren Sie unter Produktdetails.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Jagd-Haftpflichtversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite beantwortet.