


Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Vom Gesetzgeber ist nur eine Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR für Personen- und 50.000 EUR für Sachschäden vorgeschrieben. Das halten Fachleute für deutlich zu wenig. Allein die Kosten für eine Person, die durch eine Jagdverletzung ihren Beruf aufgeben muss und über Jahre und Jahrzehnte Einkommen verliert, können diese Summen bei weitem übersteigen. Wir empfehlen eine Deckungssumme von 5 Millionen EUR.
Ja, Schäden durch maximal zwei brauchbare oder sich nachweislich in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunde sind in unserer Jagd-Haftpflicht mitversichert.