Beihilfeversicherung
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Beihilfeversicherungen

Produktdetails

Das können Sie erwarten

Mit den Beihilfetarifen der SIGNAL IDUNA decken Sie Krankheitskosten ab, die von der Beihilfe nicht übernommen oder nicht als beihilfefähig angesehen werden.
Mit dem Tarif BA0 stocken Sie die Erstattung der ambulanten und zahnärztlichen Krankheitskosten auf 100 Prozent auf. Der Tarif sieht unter anderem folgende Leistungen vor:

  • Ärztliche Behandlung: Sie können sich den Arzt aussuchen, dem Sie vertrauen. Es muss sich nicht um einen Kassenarzt handeln. Zudem übernehmen wir die Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Psychotherapeutische Behandlung bis zu 30 Sitzungen im Kalenderjahr zu 100 Prozent und darüber hinaus zu 50 Prozent
  • Ambulante Transportkosten
  • Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel
  • Hilfsmittel: Unter anderem erhalten Sie Brillen und Kontaktlinsen bis 100 Euro Rechnungsbetrag und Hörgeräte bis 1.000 Euro je Ohr erstattet
  • Zahnärztliche Behandlung und Zahnprophylaxe: Auch hier haben Sie freie Arztwahl, die Kosten werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung erstattet
  • Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen: Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung 60 Prozent der Kosten. Diesen Erstattungssatz können Sie durch regelmäßige Vorsorge bis auf 100 Prozent anheben.
  • Beitragsrückerstattung, falls Sie keine oder nur geringe Leistung in Anspruch nehmen.


Damit Einschränkungen nicht zu Ihren Lasten gehen

Insbesondere bei Zahnersatz sind nicht alle entstehenden Kosten beihilfefähig - damit entstehen für Sie teilweise hohe Eigenanteile. Beamtenanwärter und Referendare erhalten überhaupt keine Aufwendungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen mehr.

Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht als beihilfefähig angesehen. Auch bei Heilpraktikerbehandlung, Heilbehandlung im Ausland, Schutzimpfungen oder Kosten für Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte gibt es Einschränkungen.


Im Krankenhaus müssen Sie pro Jahr einen Selbstbehalt für die ersten 28 Tage Aufenthalt in Höhe von täglich 10 Euro hinnehmen. 14,50 Euro täglich werden abgezogen, wenn Sie im Zweibettzimmer untergebracht sind. Verschiedene weitere Kosten sind nicht voll oder nicht beihilfefähig.

Das können Sie mit den Ergänzungstarifen SEB und EKH 10 auffangen. Mehr dazu finden Sie hier...

 

Damit die Vorsorge „passt“

Damit die private Beihilfeversicherung ihre Zwecke optimal erfüllt, ist einiges zu bedenken. Deshalb ist die Beratung durch Ihre SIGNAL IDUNA empfehlenswert.

Versicherungsfachmann (BWV) Fachkaufmann (IHK)
Henry Heß
Panoramaweg 14
88361 Eichstegen

Tel: 0751 3596993
Fax: 03212 1257733
Mobil: 0179 1995000
E-Mail
Registrierungsnummer
D-IC2V-HD5C3-96