




Das können Sie erwarten
Mit den Beihilfetarifen der SIGNAL IDUNA decken Sie Krankheitskosten ab, die von der Beihilfe nicht übernommen oder nicht als beihilfefähig angesehen werden.
Mit dem Tarif BA0 stocken Sie die Erstattung der ambulanten und zahnärztlichen Krankheitskosten auf 100 Prozent auf. Der Tarif sieht unter anderem folgende Leistungen vor:
Damit Einschränkungen nicht zu Ihren Lasten gehen
Insbesondere bei Zahnersatz sind nicht alle entstehenden Kosten beihilfefähig - damit entstehen für Sie teilweise hohe Eigenanteile. Beamtenanwärter und Referendare erhalten überhaupt keine Aufwendungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen mehr.
Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht als beihilfefähig angesehen. Auch bei Heilpraktikerbehandlung, Heilbehandlung im Ausland, Schutzimpfungen oder Kosten für Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte gibt es Einschränkungen.
Im Krankenhaus müssen Sie pro Jahr einen Selbstbehalt für die ersten 28 Tage Aufenthalt in Höhe von täglich 10 Euro hinnehmen. 14,50 Euro täglich werden abgezogen, wenn Sie im Zweibettzimmer untergebracht sind. Verschiedene weitere Kosten sind nicht voll oder nicht beihilfefähig.
Das können Sie mit den Ergänzungstarifen SEB und EKH 10 auffangen. Mehr dazu finden Sie hier...
Damit die Vorsorge „passt“
Damit die private Beihilfeversicherung ihre Zwecke optimal erfüllt, ist einiges zu bedenken. Deshalb ist die Beratung durch Ihre SIGNAL IDUNA empfehlenswert.