Kautionsversicherung
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Kautionsversicherung

Fragen und Antworten

Fragen Sie - wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.



 
Welche Bürgschaftsarten kann ich erhalten?

Unser Versicherungspartner zeichnet folgende Bürgschaftsarten für Sie:

  • Mängelanspruchsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631 ff. BGB
  • Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 632a BGB (Verbraucherbürgschaft, Forderungssicherungsgesetz)
  • An-/Vorauszahlungsbürgschaft
  • Bürgschaft für Altersteilzeit
  • Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten
  • Bietungsbürgschaft
  • Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe
  • Bürgschaft für Tankkarten
  • Bürgschaft für Warenlieferungen
  • Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgschaft nach § 648a BGB
  • Bürgschaft nach § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz, § 28e Sozialgesetzbuch IV
  • Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen
  • Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen
  • Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen
  • IATA-Bürgschaft
  • Mietbürgerschaft für Gewerbeobjekte
  • Mineralölbürgschaft
  • Prozessbürgschaft
  • Rekultivierungsbürgschaft
  • Zollbürgschaft

 
Muss ich für die Kautionsversicherung Sicherheiten stellen?

Abhängig von der Höhe der gewünschten Kreditlinie, der benötigten Bürgschaftart(en) und der Bonität kann eine Sicherheitenstellung erforderlich sein.


 
Ist eine Bürgschaft im Rahmen der Kautionsversicherung mit einer Bankbürgschaft vergleichbar?

Ja, die im Rahmen der Kautionsversicherung gestellte Bürgschaft wird in der Regel ohne weiteres wie eine Bankbürgschaft akzeptiert. Sie bietet Ihrem Auftraggeber die gleiche Sicherheit.
 
 
Werden auch Bürgschaften für meine ausländischen Auftraggeber übernommen?

Es werden Bürgschaften ausschließlich in deutscher Sprache, nach deutschem Recht und mit deutscher Gerichtsstandsvereinbarung übernommen. Akzeptiert Ihr ausländischer Auftraggeber diese Modalitäten, werden auch diese Bürgschaften gezeichnet. 
 
Kann ich Sicherheitseinbehalte aus der Vergangenheit ablösen?

Ja, Sicherheitseinbehalte aus den vergangenen Jahren können heute problemlos durch Bürgschaften abgelöst werden. Sie verbessern damit Ihre Liquidität.
 
 
Kann ich bestehende Bankbürgschaften durch Bürgschaften über die Kautionsversicherung ersetzen?

Ja, Bankbürgschaften können Sie ohne weiteres durch Bürgschaften über die Kautionsversicherung ersetzen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie ihre Bankkreditlinie entlasten.
 
Versicherungsfachmann (BWV) Fachkaufmann (IHK)
Henry Heß
Panoramaweg 14
88361 Eichstegen

Tel: 0751 3596993
Fax: 03212 1257733
Mobil: 0179 1995000
E-Mail
Registrierungsnummer
D-C0XV-LRZJ6-43