Fragen Sie - wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Was ist versichert?
Versichert sind Ausfälle von Forderungen im In- und Ausland einschließlich Mehrwertsteuer aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gegenüber Privat- und Firmenkunden.
Welche Forderungen kann ich versichern?
Es können unbestrittene Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen versichert werden.
Was muss ich beachten, damit meine Forderungen versichert sind?
Das Wichtigste bei der Forderungsausfallversicherung ist der jeweilige Aufbau des Versicherungsschutzes pro Kunde. Dieses erfolgt über Bonitätsprüfungen, die Sie entweder selbst vornehmen und/oder über unseren Vertriebspartner vornehmen lassen.
Werden auch meine ausländischen Forderungen abgesichert?
Ja, auch ausländische Forderungen werden abgesichert. Die Risikoübernahme ist auf bestimmte Länder begrenzt. Bei ausländischen Kunden übernimmt unser Vertriebspartner für Sie das Inkassoverfahren. Zahlt Ihr Auslandskunde dennoch nicht, erhalten Sie von uns ebenfalls eine Entschädigung („Protracted default“).
Wann zahlt die Versicherung?
Ihr Versicherungspartner zahlt bereits:
- Bei Zahlungsverzug Ihres Auftraggebers. Hat Ihr Inlandskunde zwei Monate nach Fälligkeit Ihre Rechnung noch nicht bezahlt (Nichtzahlungstatbestand), erhalten Sie bereits eine Entschädigung. Sie sichern sich hiermit eine schnelle Liquidität!
- Bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) Ihres Auftraggebers.
Ihre Forderung wird bestritten – was nun?
Ihr Kunde macht Einreden gegen Ihre Forderung geltend und bestreitet die Forderung vollständig.
- Sie melden bei der Rechtsschutz-Hotline Ihren Bedarf auf Übernahme der Rechtsverfolgungskosten für die Durchsetzung Ihrer Forderung an.
- Sie erhalten die Rechtsverfolgungskosten zurück.