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Ombudsmann

Gut zu wissen, dass es eine neutrale Schlichtung gibt

Sie wollen guten Versicherungsschutz und guten Service. Das ist auch unser Ziel. In den allermeisten Fällen gelingt es uns auch, Sie als Kunden zufrieden zu stellen.

Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein, können Sie eine neutrale Schlichtungsinstanz hinzuziehen und um Rat fragen – den Ombudsmann. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen nach einer Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, dort eine Beschwerde einzureichen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Der Ombudsmann prüft Ihre Beschwerde, fordert uns gegebenenfalls zu einer Stellungnahme auf und hilft, eine Schlichtung unter Abwägung der berechtigten Interessen und auf Basis der Rechtslage zu erreichen.

Nur bei Beschwerden bezüglich Kranken- und Pflegeversicherungen zuständig ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin

Telefon: 0180-2 55 04 44
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de/

Für alle anderen Beschwerden ist der Versicherungsombudsmann zuständig:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Tel.: 01804 - 22 44 24
Fax: 01804 - 22 44 25
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.versicherungsombudsmann.de

Versicherungsfachmann (BWV) Fachkaufmann (IHK)
Henry Heß
Panoramaweg 14
88361 Eichstegen

Tel: 0751 3596993
Fax: 03212 1257733
Mobil: 0179 1995000
E-Mail
Registrierungsnummer
D-C0XV-LRZJ6-43