gleichbehandlungssgesetz
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Angaben gem. § 10a Abs. 2a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Das AGG erlaubt geschlechtsspezifische Abweichungen bei den Beiträgen oder Leistungen, sofern sich dies durch eine unterschiedliche Risikosituation rechtfertigen lässt.

Deshalb gibt es bei unseren Produkten -außer Riester-Rente und SIGNAL IDUNA Global Garant Invest-Riester-Rente- in den zugrunde liegenden Sterbetafeln und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten geschlechtsspezifische Unterschiede, die auf statistisch erfassten Beobachtungen in der Vergangenheit beruhen. Die von uns dabei verwendeten Sterbetafeln und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten basieren ausschließlich auf den von der unabhängigen Gesellschaft Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlichten Tafeln (Aktuare sind Experten, die mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und der Statistik finanzielle Unsicherheiten u.a. in dem Bereich der Versicherungen bewerten).

Alle Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung sind auf der Webseite der Deutschen Aktuarvereinigung www.aktuar.de unter der Rubrik Veröffentlichungen/ Sonstiges öffentlich zugänglich. 

Sofern Sie an Einzelheiten interessiert sind, entnehmen Sie diese bitte der Website der Deutschen Aktuarvereinigung.

Versicherungsfachmann (BWV) Fachkaufmann (IHK)
Henry Heß
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