ZURÜCK SEITE VORLESEN

Kfz-Kaufvertrag

Der private Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges ist Vertrauenssache! Trotzdem sollten Sie einige Punkte bedenken und wichtige Angaben prüfen.

1.Prüfen Sie die Personalien, die Kraftfahrzeugpapiere und den Führerschein.

2.Eventuelle Allgemeine Betriebs-Erlaubnisse (ABE) für Extras (Spoiler etc.) sowie die Bescheinigung zur Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) müssen vorliegen.

3.Das Fahrzeug sollte möglichst nur gegen Barzahlung verkauft werden.

4.Der Fahrzeugbrief sollte erst ausgehändigt werden, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

5.Der Verkauf des Fahrzeuges sollte unter Namensangabe des Käufers und des Verkaufsdatums sofort der Zulassungsstelle und der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gemeldet werden (mit dem Eingang der Mitteilung beim Straßenverkehrsamt geht die Kfz-Steuerpflicht auf den Käufer über!).

6.Das Datum und die Uhrzeit der Wagenübergabe sollten unbedingt im Kaufvertrag eingetragen werden! Damit ist sichergestellt, dass der Verkäufer seinen Schadenfreiheitsrabatt behält, auch wenn der Käufer unmittelbar nach Übernahme des Kraftfahrzeuges einen Schaden verursacht!

Versicherungsfachmann (BWV)
Frank Polkaehn
Speyerer Str. 1 a
67273 Herxheim Am Berg

Tel: 06353 989513
Fax: 06353 989514
Mobil: 0179 6919610
E-Mail
Registrierungsnummer
D-HR58-69XVR-90