



1.Prüfen Sie die Personalien, die Kraftfahrzeugpapiere und den Führerschein.
2.Eventuelle Allgemeine Betriebs-Erlaubnisse (ABE) für Extras (Spoiler etc.) sowie die Bescheinigung zur Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) müssen vorliegen.
3.Das Fahrzeug sollte möglichst nur gegen Barzahlung verkauft werden.
4.Der Fahrzeugbrief sollte erst ausgehändigt werden, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
5.Der Verkauf des Fahrzeuges sollte unter Namensangabe des Käufers und des Verkaufsdatums sofort der Zulassungsstelle und der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gemeldet werden (mit dem Eingang der Mitteilung beim Straßenverkehrsamt geht die Kfz-Steuerpflicht auf den Käufer über!).
6.Das Datum und die Uhrzeit der Wagenübergabe sollten unbedingt im Kaufvertrag eingetragen werden! Damit ist sichergestellt, dass der Verkäufer seinen Schadenfreiheitsrabatt behält, auch wenn der Käufer unmittelbar nach Übernahme des Kraftfahrzeuges einen Schaden verursacht!