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Unfallversicherungen decken viele Risiken ab, die keine gesetzliche Versicherung (Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung) übernimmt. Auch private Kranken- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen decken zwar wichtige Teilbereiche ab, aber nur über eine leistungsfähige private Unfallversicherung erhalten Sie zum Beispiel eine völlige Wahlfreiheit bei einer Behandlung auch im Ausland, Umbaukosten für barrierefreies Wohnen oder auch den Ersatz für verlorenes oder nie erlangtes Einkommen sowie spätere Rentenansprüche.
Im Prinzip hat jeder Bedarf für eine Unfallversicherung. Besonders unfallgefährdet sind Kinder. Sie sowie Jugendliche und Studenten haben noch kein eigenes Einkommen und könnten durch die Unfallfolgen nie ein solches aufbauen. Arbeitnehmer haben in den ersten fünf Berufsjahren keinen Anspruch auf so genannte Erwerbsminderungsrenten. Alle nach dem 1.1.1961 geborene Arbeitnehmer und Hausfrauen haben keinen Anspruch mehr auf die früher übliche, gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Und die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Freizeitunfällen. Aber auch alle anderen können teilweise existenzgefährdende Kosten erleiden, Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Beamte und auch Senioren.