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Unfallschutz

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.



 
Ich habe gelesen, dass Unfallversicherungen überflüssig sind. Stimmt das?

Unfallversicherungen decken viele Risiken ab, die keine gesetzliche Versicherung (Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung) übernimmt. Auch private Kranken- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen decken zwar wichtige Teilbereiche ab, aber nur über eine leistungsfähige private Unfallversicherung erhalten Sie zum Beispiel eine völlige Wahlfreiheit bei einer Behandlung auch im Ausland, Umbaukosten für barrierefreies Wohnen oder auch den Ersatz für verlorenes oder nie erlangtes Einkommen sowie spätere Rentenansprüche.


 
Wem empfehlen Sie eine Unfallversicherung besonders?

Im Prinzip hat jeder Bedarf für eine Unfallversicherung. Besonders unfallgefährdet sind Kinder. Sie sowie Jugendliche und Studenten haben noch kein eigenes Einkommen und könnten durch die Unfallfolgen nie ein solches aufbauen. Arbeitnehmer haben in den ersten fünf Berufsjahren keinen Anspruch auf so genannte Erwerbsminderungsrenten. Alle nach dem 1.1.1961 geborene Arbeitnehmer und Hausfrauen haben keinen Anspruch mehr auf die früher übliche, gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Und die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Freizeitunfällen. Aber auch alle anderen können teilweise existenzgefährdende Kosten erleiden, Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Beamte und auch Senioren.


 
Wie hoch muss eine Invaliditätssumme sein?

Die Invaliditätsleistung soll vor allem Einkommensverluste ersetzen sowie weitere Kosten abdecken. Dazu können Sie eine Schätzung vornehmen, wie hoch der Einkommensverlust bei einem unfallbedingten Verlust Ihres Arbeitsplatzes multipliziert mit der Zahl der voraussichtlichen Arbeitsjahre ausfällt. Dazu kommt der voraussichtliche Verlust an Rentenansprüchen. Zwar könnten Sie einen heute ausgezahlten Betrag verzinslich anlegen, allerdings müssen Sie auch künftige Lohnsteigerungen sowie die Inflation dagegen rechnen, so dass die obige vereinfachte Berechnung ausreichend ist. Addieren Sie außerdem weitere Kosten zum Beispiel für einen behindertengerechten Umbau. Und bedenken Sie schließlich, dass Sie diese Summen vielleicht nicht nur bei einer so genannten Vollinvalidität brauchen – auch ein verlorenes Bein kann schon das berufliche Aus bedeuten, und das wird beispielsweise mit einem Invaliditätsgrad von 70% bewertet. Übrigens: Ihr SIGNAL IDUNA-Außendienstpartner hilft Ihnen gerne, Ihren persönlichen Bedarf zu ermitteln.
 
Erik Rudolph
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