Wen schützt die ALLRECHT?
- die im Versicherungsschein benannte Person.
Versicherungsschutz besteht:
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger. Versicherungsschutz für weitere Fahrzeuge besteht erst nach Einreichung eines entsprechenden Rechtsschutzantrages. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
- als Mieter jedes als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers,
- als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
Versicherte Leistungsbausteine:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz