Unfallschutz
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Gesetzliche Unfallversicherung

Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer ist versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung.

Pflichtversichert sind:

  • alle Arbeitnehmer
  • Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen
  • (Krippen, Kindergärten, Horte)
  • Schüler während des Besuchs von Schulen
  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen
  • grundsätzlich alle Unternehmer, die in Heilberufen tätig sind
  • einige weitere Unternehmer kraft Satzung der Berufsgenossenschaft
  • alle Personen, die lebensrettend tätig werden

Freiwillig versichern können sich alle übrigen Unternehmer und all die Personen, die in so genannten freien Berufen tätig sind (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte).


Wann gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht nur während der Zeit der beruflichen Tätigkeit bzw. während des Aufenthaltes in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen.

Das bedeutet, während der gesamten Freizeit, also dem überwiegenden Teil des Tages, besteht kein Versicherungsschutz. Aber während dieser Zeit passieren über 70 % aller Unfälle.


Was ist versichert?

Die Gesetzliche Unfallversicherung bietet eine ganze Reihe von Leistungen. Dazu zählen neben der Prävention, also den Maßnahmen, die Unfälle bereits im Vorfeld verhindern sollen, folgende Leistungsarten:

  • Heilbehandlung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Verletztenrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld

Die sicherlich wichtigste Leistungsart der Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verletztenrente. Diese wird allerdings erst dann gezahlt, wenn der Verletzte über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 % in seiner Erwerbsfähigkeit (MdE) gemindert ist.

Die Höhe der Geldleistungen bemisst sich bei Arbeitnehmern nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) bzw. bei Selbstständigen nach der frei gewählten Versicherungssumme (VS). Für Kinder und Jugendliche gelten Mindestversicherungssummen. Die höchste Verletztenrente, die so genannte Vollrente, beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes bzw. der Versicherungssumme.


Fazit

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen guten Grundschutz, der jedoch auf die Zeit der Berufstätigkeit bzw. Schule/Ausbildung und zudem noch in der Höhe beschränkt ist.

Dieser Grundschutz sollte daher unbedingt um eine SIGNAL IDUNA Unfallversicherung ergänzt werden. Nur die private Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und weltweit. Und eine Invaliditätsentschädigung zahlen wir bereits ab 1 % Invalidität.

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Generalagentur
Andre Lange
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